Common use of Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) Clause in Contracts

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche Geheimzahl kennt und im Besitz der Karte ist, kann zulasten des auf der VR-SparCard angegebenen Xxxxxx Verfügungen tätigen (z. B. Geld an Geld- automaten abheben).

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen zu- sammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche per- sönliche Geheimzahl kennt und im Besitz der Karte ist, kann zulasten des auf der VR-SparCard angegebenen Xxxxxx Verfügungen tätigen (z. B. Geld an Geld- automaten Geldautomaten abheben).

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Per- son Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche Geheimzahl kennt und im Besitz der Karte ist, kann zulasten des auf der VR-SparCard angegebenen Xxxxxx Verfügungen tätigen (z. B. Geld an Geld- automaten Geldautomaten abheben).

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Samples: www.berliner-volksbank.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere ins- besondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche Geheimzahl kennt und im Besitz der Karte ist, kann zulasten des auf der VR-SparCard angegebenen Xxxxxx Verfügungen tätigen (z. B. Geld an Geld- automaten abheben).

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Samples: www.cronbank.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche Geheimzahl kennt und im in den Besitz der Karte istkommt, kann zulasten hat die Möglichkeit, zu Lasten des auf der VR-SparCard Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geld- automaten abhebenGeldautomaten abzuheben).

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Samples: www.vwfs.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die Geheimzahl PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen zu­ sammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche per­ sönliche Geheimzahl kennt und im in den Besitz der Karte istkommt, kann hat die Möglichkeit, zulasten des auf der VR-SparCard Karte angegebenen Xxxxxx Verfügungen Verfügun­ gen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geld- automaten abhebenGeldautomaten abzuheben).

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche Geheimzahl kennt und im Besitz der Karte ist, kann zulasten des auf der VR-SparCard angegebenen Xxxxxx Verfügungen tätigen (z. B. Geld an Geld- automaten Geldau- tomaten abheben).

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Samples: www.vr-lif-ebn.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die persönliche Geheimzahl kennt und im Besitz der Karte ist, kann zulasten des auf der VR-SparCard angegebenen Xxxxxx Verfügungen tätigen (z. B. Geld an Geld- automaten Geldautomaten abheben).

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Samples: www.volksbank-mittleres-erzgebirge.de