Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demselben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte ver- wendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- medium abgesichert werden kann (Entsperrfunktion), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuch- liche Verfügungen zu tätigen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten
Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demselben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte ver- wendet verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- medium abgesichert werden kann (Entsperrfunktion), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungsterminals Kartenzahlungster- minals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuch- liche missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-PIN- Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhälter- hält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demselben demsel- ben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte ver- wendet verwendet wird, oder in anderer Weise (z. z.B. nicht als getarnte TelefonnummerTelefonnum- mer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt auf- bewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- medium Legitimationsmedium abgesichert werden kann (Entsperrfunktionz.B. Code, PIN), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten Kar- ten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungsterminals Kartenzahlungstermi- nals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite Inter- netseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuch- liche missbräuchliche Verfügungen zu tätigen täti- gen (z. z.B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demselben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte ver- wendet verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt aufbe- wahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- medium Legitimationsmedium abgesichert werden kann (EntsperrfunktionEntsperr- funktion), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuch- liche missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.
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Samples: Kartenvertragsbedingungen
Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demselben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte ver- wendet verwendet wird, oder in anderer Weise (z. z.B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- medium Legitimationsmedium abgesichert werden kann (Entsperrfunktionz.B. Code, PIN), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt mitge- teilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuch- liche missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. z.B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.
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Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demselben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte ver- wendet verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- medium Legitimationsmedium abgesichert werden kann (Entsperrfunktionz. B. Code, PIN), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuch- liche missbräuchliche Verfügungen zu tätigen täti- gen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl Selbst- xxxx gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.
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Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demselben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte ver- wendet verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt aufbe wahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- Legitimations medium abgesichert werden kann (Entsperrfunktion), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungsterminals Kartenzahlungster minals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail EMail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuch- liche missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-PIN Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.
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Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demselben mobilen Endgerät End- gerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen digi- talen Karte ver- wendet verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- medium Legitimationsmedium abgesichert werden kann (Entsperrfunktionz. B. Code, PIN), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwendenver- wenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben einge- geben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuch- liche missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.
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