Common use of Geheimhaltung der PIN Clause in Contracts

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- den. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise die MLP Kreditkarten-Nummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: mlp.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- denauЫewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise die MLP KreditkartenVisa Card-Nummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.consorsbank.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- denwerden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise die MLP Kreditkarten-Nummer kenntkommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben)) .

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Samples: www.vwfs.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re andere Person Kenntnis Kennt- nis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- denaufbe- wahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise bzw. die MLP Kreditkarten-Nummer Kartennummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.neelmeyer.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) PIN erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- denwerden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise bzw. die MLP Kreditkarten-Nummer Kreditkartennummer und das personalisierte Si­ cherheitsmerkmal kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen Verfügun­ gen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) PIN erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- denauf­ bewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise bzw. die MLP Kreditkarten-Nummer Kartennummer und das personalisierte Sicher­ heitsmerkmal kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- denwerden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise bzw. die MLP KreditkartenMastercard Prepaid-Nummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.olb.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- denwerden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise die MLP Kreditkarten-Nummer kenntkommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Karte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.vwfs.de

Geheimhaltung der PIN. Der Der/die Karteninhaber hat hat/haben dafür Sorge zu tragen, dass keine ande- re andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) seiner/ihrer PIN erlangt. Sie Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt wer- denwerden oder per Telefon oder online weitergegeben werden. Bei der PIN-Eingabe ist/sind der/die Karteninhaber verpflichtet, diese stets geschützt vor fremden Blicken einzugeben. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt beziehungsweise die MLP Kreditkarten-Nummer kenntkommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z. B. zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).

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Samples: www.credit-suisse.com