Common use of Geheimhaltung der PIN Clause in Contracts

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN er- hält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z.B. nicht als getarnte Telefonnum- mer) zusammen mit der Karte oder deren Daten auf- bewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium abgesichert werden kann (z.B. Code, PIN), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Kar- ten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungstermi- nals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Inter- netseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu täti- gen (z.B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN er- hälterhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben demselben mobilen Endgerät End- gerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen digi- talen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z.z. B. nicht als getarnte Telefonnum- merTelefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten auf- bewahrt aufbewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium abgesichert werden kann (z.z. B. Code, PIN), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwendenver- wenden, die ihm für die Kar- ten Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungstermi- nals Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben einge- geben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Inter- netseite Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu täti- gen tätigen (z.z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.

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Samples: www.volksbank-jever.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN er- hälterhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben demselben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z.z. B. nicht als getarnte Telefonnum- merTelefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten auf- bewahrt aufbe- wahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium abgesichert werden kann (z.B. Code, PINEntsperr- funktion), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Kar- ten Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungstermi- nals Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Inter- netseite Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu täti- gen tätigen (z.z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN er- hälterhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben demselben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z.B. nicht als getarnte Telefonnum- merTelefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten auf- bewahrt aufbewahrt werden. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium abgesichert werden kann (z.B. Code, PIN), so darf er zur Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Kar- ten mitgeteilt Karten mitge- teilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungstermi- nals Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Inter- netseite Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu täti- gen tätigen (z.B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.

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Samples: www.vbu-volksbank.de