Common use of Geheimhaltung der PIN Clause in Contracts

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Tele- fonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninha- ber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium abgesichert wer- den kann (z. B. Entsperrcode), so darf er zur Absi- cherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Zudem darf zur Mehrfachnut- zung der Entsperrcode niemals Anderen mitgeteilt und keine biometrischen Erkennungsmerkmale anderer auf dem mobilen Endgerät hinterlegt wer- den. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungs- terminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu täti- gen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Anderer, auch kein anderer Mitarbei- ter der Firma, Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben dem- selben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Tele- fonnummergetarn- te Telefonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninha- ber Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium Legitimationsme- dium abgesichert wer- den werden kann (z. B. EntsperrcodeEntsperr- code), so darf er zur Absi- cherung Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt ge- wählt hat. Zudem darf zur Mehrfachnut- zung Mehrfachnutzung der Entsperrcode niemals Anderen mitgeteilt und keine biometrischen Erkennungsmerkmale anderer ande- rer auf dem mobilen Endgerät hinterlegt wer- denwerden. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungs- terminals Kartenzahlungster- minals oder Geldautomaten eingegeben eingesetzt werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen Verfügun- gen zu täti- gen tätigen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl Selbst- xxxx gemäß Ziffer 3.2 2.2 sind zu beachten.

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Samples: Einsatzbedingungen Der Visa/Mastercard Firmenkreditkarte

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z. z.B. nicht als getarnte Tele- fonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninha- ber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium abgesichert wer- den kann (z. z.B. Entsperrcode), so darf er zur Absi- cherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Zudem darf zur Mehrfachnut- zung der Entsperrcode niemals Anderen mitgeteilt und keine biometrischen Erkennungsmerkmale anderer auf dem mobilen Endgerät hinterlegt wer- den. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungs- terminals Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu täti- gen tätigen (z. z.B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben mobilen Endgerät gespeichert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Tele- fonnummer) zusammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninha- ber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium abgesichert wer- den kann (z. B. EntsperrcodeEntsperrfunktion), so darf er zur Absi- cherung Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwendenver- wenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Zudem darf zur Mehrfachnut- zung Mehrfachnutzung der Entsperrcode niemals Anderen Ande- ren mitgeteilt und keine biometrischen Erkennungsmerkmale Erken- nungsmerkmale anderer auf dem mobilen Endgerät hinterlegt wer- denwerden. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungs- terminals Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu täti- gen tätigen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 sind zu beachten.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Geheimhaltung der PIN. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Anderer Anderer, auch kein anderer Mitarbeiter der Firma, Kenntnis von seiner PIN erhält. Diese Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in demsel- ben demselben mobilen Endgerät gespeichert gespei- chert werden, das zur Nutzung der digitalen Karte verwendet wird, oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Tele- fonnummerTelefonnummer) zusammen zu- sammen mit der Karte oder deren Daten aufbewahrt werden. Sofern der Karteninha- ber Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium Legitima- tionsmedium abgesichert wer- den werden kann (z. B. EntsperrcodeEntsperrfunktion), so darf er zur Absi- cherung Absicherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die ihm für die Karten mitgeteilt wurde oder die er selbst gewählt hat. Zudem darf zur Mehrfachnut- zung der Entsperrcode niemals Anderen mitgeteilt und keine biometrischen Erkennungsmerkmale anderer auf dem mobilen Endgerät hinterlegt wer- den. Die PIN darf nur verdeckt an Kartenzahlungs- terminals Kartenzahlungsterminals oder Geldautomaten eingegeben Geldautoma- ten eingesetzt werden. Eine Übermittlung der PIN per Telefon, E-Mail oder Internetseite ist unzulässig. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu täti- gen tätigen (z. B. Bargeldabhebungen an Geldautomaten). Die Vorgaben zur PIN-Selbstwahl gemäß Ziffer 3.2 2.2 sind zu beachten.

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Samples: Einsatzbedingungen Der Mastercard® Und Visa Firmenkreditkarte