Schlussvereinbarungen Musterklauseln

Schlussvereinbarungen. 9.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrages im Übrigen unberührt. 9.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisse, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Sky weist den Kunden in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.
Schlussvereinbarungen. 10.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrages im Übrigen unberührt. 10.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von
Schlussvereinbarungen. 9.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages unwirksam, so bleibt die Gül- tigkeit des Abonnementvertrages im Übrigen unberührt. 9.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ge- ändert werden, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Ver- tragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als geneh- migt. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsankündigung hingewiesen. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Sky nicht teil. Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, Telefon +00 00 00 00 00 00 1. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Xx.XX, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, ist Verantwort- licher für die Verarbeitung der vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten. Sky hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter der oben genannten Adresse oder unter datenschutz@ xxxxx.xx erreichbar ist. 2. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit sei- ner Nutzung von WOW werden von Sky verarbeitet und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungs- fristen (insbesondere nach HGB und AO) gespeichert, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Vertragserfüllung umfasst neben der Bereitstellung des Produktes, der Durchführung des Kundenservices sowie der Vergütungsabrechnung auch die Verarbeitung dieser Da- ten (i) zur Ressourcen- und Finanzplanung von Sky (z.B. Lizenzeinkauf, Personaleinsatzplanung, Ser- verauslastung), um die Verfügbarkeit des Produktes sicherstellen zu können, und (ii) zur Durchführung technischer und organisatorischer Maßnahmen, um den Anforderungen der DS-GVO zu genügen und die Rechte der betroffenen Person zu schützen. Die Daten werden, abhängig vom jeweiligen Abonne- ment, ggf. an Dritte, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden stehen (z.B. IPTV-Anbieter) und an Dienstleister, die im Auftrag von Sky Leistungen erbringen (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO) übermittelt. Sofern sich ein Sky Dienstleister in einem Drittland befindet, wird durch geeignete Maßnah- men (insbesonde...
Schlussvereinbarungen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten Hannover. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Hannover.
Schlussvereinbarungen. 1. Mit der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen und dem Ausleihen eines Fahrrads erklärt der Kunde, dass ihm sein Gesundheitszustand sicheres Fahrradfahren ermöglicht; er die Fähigkeit besitzt, ein Fahrrad zu fahren; er im Besitz der gesetzlich erforderlichen Berechtigungen ist und er mit den Verkehrsregeln vertraut ist. 2. Für den Fall, dass der Kunden gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verstößt (z.B. Ablehnung neuer Geschäftsbedingungen, verspätetet Rückgabe eines Fahrrads) behält sich der Betreiber das Recht auf Kündigung des Vertrages mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist vor, während der Kunde berechtigt ist, vom Betreiber das auf dem Prepaid-Konto vorhandene Guthaben abzüglich der Forderungen des Betreibers für bis dahin erbrachte Leistungen zurückzufordern. 3. Der Betreiber ist berechtig, in die Geschäftsbedingungen oder Datenschutzerklärung Änderungen mit zukünftiger Wirkung einzuführen. Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen oder in der Datenschutzerklärung werden dem Kunden unter der von ihm bei der Registrierung angegebenen E-Mail Adresse mitgeteilt. Werden die Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen oder in der Datenschutzerklärung vom Kunden nicht binnen 14 Tagen durch eine schriftliche Information an den KD abgelehnt, gelten die an den Geschäftsbedingungen oder in der Datenschutzerklärung vorgenommenen Änderungen als vom Kunden akzeptiert. 4. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Geschäftsbedingungen fallen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Straßenverkehrsordnung. 5. Bei einer Abweichung zwischen der polnischen Fassung und einer fremdsprachigen Fassung der Geschäftsordnung, wird die polnische Fassung der Geschäftsbedingungen als Interpretationsgrundlage dienen.
Schlussvereinbarungen. Dienstleister und Privatwaldbesitzer bzw. zeichnungsbefugte Ansprechperson müssen hier unterschreiben. Der Vertrag beginnt frühestens mit dem Datum der letzten Unter- zeichnung (weitere wichtige Hinweise und Ausnahmen siehe Kapitel Vertragslaufzeit die- ser Ausflüllhilfe).
Schlussvereinbarungen. 1. Alle Änderungen oder Erweiterungen von Vereinbarungen zwischen PRIMAKLIMA und dem Aktionspartner bezüglich des Kommunikationsmaterials bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung bzw. den Verzicht auf diese Schriftformvereinbarung. 2. Jegliche vertraglichen Beziehungen zwischen PRIMAKLIMA und dem Aktionspartner bezüglich des Kommunikationsmaterials richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach. 3. Sollten einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen zwischen PRIMAKLIMA und dem Aktionspartner bezüglich des Kommunikationsmaterials unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
Schlussvereinbarungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich gegenseitig über die Entwicklung der Rahmen­ bedingungen, Fragen der Flächenbereitstellung und der Bauplanungs- und Genehmigungs­ prozesse, sowie etwaige grundsätzliche Schwierigkeiten und Probleme in der Umsetzung des Wohnungsneubaus zu informieren und bei Bedarf eine sachgerechte Nachjustierung der Rah­ menbedingungen vorzunehmen. In regelmäßigen Abständen werden sich die Vertragsparteien unter Leitung des zuständigen Senators für Stadtentwicklung und Umwelt hierüber im Gespräch austauschen.
Schlussvereinbarungen. (1) Sind oder werden Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksam- keit im Übrigen nicht berührt. (2) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz von it.x, Konstanz, vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammen- hang mit diesem Vertrag ist der Sitz der it.x, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der „Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ (CISG) – UN-Kaufrecht - ist ausgeschlossen. (4) Alle Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen, sowie sonstige vertragsgegenständlichen Erklä- rungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. (5) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Einwilligung von it.x abzutreten oder zu übertragen. (6) Vertragssprache ist Deutsch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit in deutscher Version erhältlich. Andere Sprachversionen dienen nur zur Informations- und Übersetzungszwe- cken. Für die Auslegung einzelner Regelungen und/oder bei Widersprüchlichkeiten zwischen den Sprachversionen bleibt stets die deutsche Sprachversion maßgeblich und verbindlich. (7) Die Vertragsparteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammen- hang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder –ergänzungen, die sich nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (xxx.xxxxxxxx.xxx.xx), anzurufen, um den Streit nach deren dann gültiger Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Le- benssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt;
Schlussvereinbarungen. 13.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirk- sam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu erset- zen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für Vertragslücken. Ergänzend zu diesem Vertrag gilt Werkvertragsrecht. 13.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- form. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. 13.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Vertrages. , den , den Filmproduktion Autor Anlage 1