Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte Musterklauseln

Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte. 6.1. Der Service, der Upload-Service, die Website, das Portal, die Anwendung und die Geräte sowie alle darin integrierten Komponenten und/oder Elemente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geräte, Technologien, Quellcode, Designs, Texte, Marken, Logos und Bilder, sind durch geistige und gewerbliche Eigentumsrechte geschützt. WALLBOX ist Inhaber der entsprechenden geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte und/oder hat die entsprechenden Genehmigungen oder Lizenzen von den Drittinhabern für deren Nutzung erhalten. WALLBOX behält sich ausdrücklich diese exklusiven Rechte vor, die ohne vorherige und ausdrückliche Genehmigung von WALLBOX nicht auf eine Art und Weise genutzt oder verwertet werden dürfen, die gegen die spanischen, gemeinschaftlichen und internationalen Vorschriften zum geistigen und/oder gewerblichen Eigentum verstößt. 6.2. WALLBOX ist auch der Eigentümer der geistigen und industriellen Eigentumsrechte über alle Änderungen oder Verbesserungen des Dienstes oder seiner Komponenten und/oder Elemente, die sich aus der Erfahrung der Nutzung des Dienstes ergeben, einschließlich derjenigen, die sich aus Vorschlägen und/oder Kommentaren der Nutzer ergeben. 6.3. Der Nutzer hat es zu unterlassen, Maßnahmen oder Vorrichtungen zu umgehen, die dazu bestimmt sind, die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte des Dienstes und/oder eines seiner Bestandteile und/oder Elemente zu gewährleisten.
Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte. 10.1. Bezugnehmend auf die Bestimmungen in den Artikeln 9.2 und 9.3 behält Holbox alle geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf, Urheberrechte(n) an den von ihr abgegebenen Empfehlungen und Angeboten, bereitgestellten Zeichnungen und Skizzen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Entwürfen, Abbildungen und Hilfsmitteln wie Werkzeugen und Programmen. Diese Sachen und Rechte dürfen nicht kopiert und/oder genutzt, Dritten gezeigt und/oder auf andere als die im Rahmen dieses Vertrags dargestellte Weise verwendet werden. 10.2. Holbox behält alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, die sich aus den Leistungen ergeben, welche Holbox aufgrund dieses Vertrags für den Auftraggeber erbringen (lassen) wird, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf, Urheberrechte(n), wobei sich dieser Rechtsvorbehalt auf diese Rechte im weitesten Sinne, für immer, weltweit und unbegrenzt, gleich für welche Anwendung, bezieht. Es steht dem Auftraggeber nicht frei, die Leistungen von Xxxxxx, gleich in welcher Form, zu nutzen. 10.3. Holbox erteilt dem Auftraggeber hiermit kostenlos die nichtexklusive Lizenz zur Nutzung der Leistungen, die Holbox aufgrund dieses Vertrags für den Auftraggeber erbringen (lassen) wird, ausschließlich im Rahmen des eigenen Betriebsablaufs. Der Auftraggeber hat kein Recht auf anderweitige Nutzung der genannten Leistungen und/oder Rechte von Holbox. Im letzteren Fall steht es Holbox frei, mit den genannten Dritten direkte Vereinbarungen über von Holbox zu erbringende Dienstleistungen zu treffen. 10.4. Der Auftraggeber stellt Xxxxxx von allen Ansprüchen hinsichtlich der von ihr im Rahmen dieses Vertrags beschafften Informationen für die Erfüllung dieses Vertrags frei. 10.5. Der Auftraggeber garantiert Xxxxxx, dass durch die Vervielfältigung oder Öffentlichmachung der vom Auftraggeber empfangenen Sachen keine Rechte verletzt werden, die Dritte aufgrund des Urheberrechtsgesetzes oder anderer nationaler, übernationaler oder internationaler Vorschriften im Bereich Urheberrecht oder anderer geistigen Eigentumsrechte geltend machen können. 10.6. Der Auftraggeber hat – möglichst bald, nachdem er davon Kenntnis genommen hat – Holbox schriftlich über die Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung oder die beabsichtigte Nutzung von Rechten von Holbox durch einen Dritten in Bezug auf die betreffende Bestellung zu informieren, welche Nutzung zu einer Verletzung der Rechte von Holbox führt oder führen kann.
Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte. 7.1 Beo-Band ist eine eingetragene Marke. Der Käufer hat alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, die auf den von Beo-Band gelieferten Produkten liegen, absolut und bedingungslos zu achten. 7.2 Der Käufer erkennt ausdrücklich, dass alle geistigen Eigentumsrechte wiedergegebener Informationen, Mitteilungen oder anderer Äußerungen in Bezug auf die Produkte und/oder die Internetsite Beo-Band, ihren Zulieferern oder anderen Berechtigten zustehen. 7.3 Unter geistigen Eigentumsrechten sind Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmusterrechte und/oder andere (geistige) Eigentumsrechte, darunter eventuell patentfähige(s) technische(s) und/oder kommerzielle(s) Know- how, Verfahren und Konzepte, zu verstehen. 7.4 Dem Käufer ist untersagt, die in diesem Artikel beschriebenen geistigen Eigentumsrechte anzuwenden, darunter die Vornahme von Änderungen, wie zum Beispiel Reproduktion, ohne ausdrückliche vorhergehende schriftliche Genehmigung von Beo-Band, ihren Zulieferern oder anderen Berechtigten, es sei denn, dass es sich nur um private Anwendung im Verhältnis zum Produkt selbst handelt.
Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte. 13.1 CARNIMEX behält sich alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte vor in Bezug auf von ihr unterbreitete Offerten sowie in Bezug auf die von ihr hergestellten oder verschafften Software, Beschreibungen, Modelle, Zeichnungen und dergleichen mehr sowie in ezug auf die dort enthaltenen oder diesen Sachen zugrunde liegenden Informationen. 13.2 Der Abnehmer haftet dafür, dass die in Artikel 13.1 bezeichneten Sachen, soweit nicht notwendig zur Vertragsausführung, nur mit der schriftlichen Zustimmung von CARNIMEX vervielfältigt, veröffentlicht, gespeichert oder auf andere Weise verwendet werden. 13.3 Alle gegebenenfalls durch geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte geschützten Zeichen, Logos, Kleber und dergleichen mehr, die sich auf, in oder an den von CARNIMEX gelieferten Waren befinden, dürfen vom Abnehmer nur mit Zustimmung von CARNIMEX geändert, aus oder von den Waren entfernt, nachgeahmt oder für andere Waren verwendet werden. Der Abnehmer ist verpflichtet seinem Abnehmer diese Klausel als eine Drittbegünstigtenklausel aufzuerlegen.
Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte. 16.1 PRINS behält sich alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte in Bezug auf die von ihr unterbreiteten Offerten sowie in Bezug auf die von ihr hergestellten Waren, erteilten Modelle, Zeichnungen, Software, Beschreibungen und dergleichen mehr vor. 16.2 Der Abnehmer haftet dafür, dass die in Artikel 16.1 bezeichneten Sachen, soweit nicht notwendig zur Vertragsausführung, nur mit der schriftlichen Zustimmung von PRINS vervielfältigt, veröffentlicht, gespeichert oder auf andere Weise verwendet werden. 16.3 Alle gegebenenfalls durch geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte geschützten Zeichen, Logos, Kleber und dergleichen mehr, die sich auf, in oder an den von PRINS gelieferten Waren befinden, dürfen vom Abnehmer nur mit Zustimmung von PRINS geändert, aus oder von den Waren entfernt, nachgeahmt oder für andere Waren verwendet werden. Der Abnehmer ist verpflichtet Dritten diese Klausel als eine Drittbegünstigtenklausel aufzuerlegen.
Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software gehören ausschließlich SALTO und/oder seinen Lizenzgebern, sofern zutreffend. Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass aufgrund dieser Vereinbarung keine geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte jeglicher Art in Bezug auf die Software oder die Open Source-Software an den Lizenznehmer übertragen, abgetreten oder zugänglich gemacht werden. Der Lizenznehmer darf weder direkt noch indirekt Maßnahmen ergreifen, um die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte des Lizenzgebers und/oder seiner Lizenzgeber an der Software oder der Open Source-Software in irgendeiner Weise zu gefährden, einzuschränken, zu beeinträchtigen oder in irgendeiner Weise anzufechten. Insbesondere darf der Lizenznehmer weder direkt noch durch Dritte weltweit irgendwelche gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte an der Software beantragen oder registrieren. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Direktoren, Manager, Mitarbeiter, Berater und alle anderen mit dem Lizenznehmer verbundenen Dritten die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte des Lizenzgebers an der Software respektieren, und haften gegenüber dem Lizenzgeber gesamtschuldnerisch für jede Verletzung durch solche Parteien. Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber über alle ihm bekannt werdenden Umstände informieren, die die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an der Software oder der Open Source-Software beeinträchtigen können. Sollte der Lizenznehmer diese Verpflichtung verletzen, hat der Lizenzgeber Anspruch auf Entschädigung für alle Schäden und Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), die dem Lizenzgeber oder einem seiner verbundenen Unternehmen oder autorisierten Vertriebspartner ohne jegliche Einschränkung zugefügt werden.

Related to Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte

  • Geistige Eigentumsrechte Unbeschadet konkreterer Bestimmungen dieser AGB, sind alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz des jeweils anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Alle Marken-, Namens- oder Bildmarken – und alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos – die im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) erscheinen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen gelten erst ab dem jeweils dem Nutzer mitgeteilten Zeitpunkt auf die Vertragsbeziehung aus. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Anbieter die Nutzer im Voraus über das Wirksamwerden der geänderten Bedingungen informieren.

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.

  • Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel 1. Die Verkäuferin ist und bleibt Eigentümerin und Urheberin von Zeichnungen, Entwürfen, Xxxxxxx und Werkzeugen, die in ihrem Auftrag erstellt wurden. Die Verkäuferin gewährt ausschließlich dem Auftraggeber hieran entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsreche, die die Weitergabe und Verwertung durch Dritte sowie Herausgabe an den Auftraggeber ausschließen. Die Verkäuferin ist verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der Verkäuferin erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Auftraggeber berechtigte Ansprüche erhebt, haftet die Verkäuferin gegenüber dem Auftraggeber innerhalb der in Ziffer X bestimmten Frist wie folgt: a) die Verkäuferin wird nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder Ersatz liefern, sodass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Ist der Verkäuferin dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. b) die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer XI. c) die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Auftraggeber die Verkäuferin über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich, schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Verkäuferin alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Auftraggeber die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 2. Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. 3. Ansprüche des Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine von der Verkäuferin nicht voraussehbaren Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung von Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht von der Verkäuferin gelieferten Produkten eingesetzt wird. 4. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen in Ziffer X entsprechend. 5. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen die Verkäuferin und ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels, sind ausgeschlossen.

  • Eigentumsrechte Sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Programmen, dem Betriebssystem, der Integrierten Software und an allem, was auf Grundlage dieses Rahmenvertrags entwickelt oder übergeben wird, verbleiben bei Oracle bzw. den Lizenzgebern von Oracle.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Eigentumsrecht und Urheberrecht 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. 10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. 10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. 10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

  • Geistiges Eigentum Wir oder unsere Lizenzgeber besitzen und kontrollieren alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum auf der Website sowie die Daten, Informationen und sonstigen Ressourcen, die auf der Website angezeigt werden oder auf der Website zugänglich ist. 4.1 Alle Rechte vorbehalten Sofern bestimmte Inhalte nichts anderes vorschreiben, wird dir keine Lizenz oder ein anderes Recht unter Urheber-, Marken-, Patent- oder anderen Rechten an geistigem Eigentum gewährt. Dies bedeutet, dass du keine Ressourcen auf dieser Website verwendest, kopierst, reproduzierst, ausführst, anzeigst, verteilst, in ein elektronisches Medium einbettest, änderst, zurückentwickelst, dekompilierst, übergibst, herunterlädst, übertragst, monetarisierst, verkaufst, vermarktest oder kommerzialisierst in jeglicher Form, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, außer und nur insoweit, als dies in den Bestimmungen des zwingenden Rechts (wie dem Recht auf Zitat) anders festgelegt ist.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Urheber- und Nutzungsrechte Die gelieferten Waren oder eingesetzten Materialien bei Fortbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt unabhängig von der Art und Weise der Lieferung der Waren oder dem Einsatz im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Für digitale Inhalte gilt darüber hinaus: 4.1 Der Kunde erwirbt an digitalen Inhalten ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für den ausschließlich nichtkommerziellen Gebrauch. Der Kunde darf das erworbene Werk sei es in digitaler oder in ausgedruckter Form, vollständig oder auszugsweise weder verbreiten (§ 17 UrhG), noch ausstellen, öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG) oder auf andere Art und Weise öffentlich wiedergeben. Das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG) ist auf Vervielfältigungshandlungen beschränkt, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen. 4.2 Der nichtkommerzielle Gebrauch schließt die private oder – bei Erwerb durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – die betriebsinterne Nutzung ein. Letztere ist nur zur eigenen Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden. 4.3 Ein über die private oder betriebsinterne Nutzung hinausgehender Gebrauch, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fraunhofer IRB. Die Zustimmung ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erteilen. 4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechtsvorbehalte von den Waren zu entfernen oder die Waren zu bearbeiten. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Waren inhaltlich oder in ihrer Darstellung zu bearbeiten, sie zu übersetzen oder umzugestalten. 4.5 Beim Erwerb digitaler Inhalte ist die eigene Nutzung des Kunden an einem Einzelplatz gestattet, d. h. das Werk darf ausschließlich auf einem Computer oder einem elektronischen Wiedergabegerät gespeichert und nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden (sog. „Einzelplatzlizenz“). 4.6 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine sogenannte „Mehrplatzlizenz“ an digitalen Inhalten zu nichtkommerziellen, betriebsinternen Zwecken zu erwerben. Der Erwerb einer Mehrplatzlizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch mehrere Personen. Zur Vorbereitung der Bestellung einer solchen Mehrplatzlizenz bedarf es einer individuellen Anfrage des Unternehmers (per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post) an die unter Ziff. 1.3 aufgeführten Kontaktdaten des Fraunhofer IRB unter Mitteilung des gewünschten Nutzungsumfangs. Das Fraunhofer IRB wird daraufhin dem Unternehmer den Preis für den angefragten Nutzungsumfang mitteilen sowie die konkret vorzunehmenden Schritte zur Bestellung der gewünschten Mehrplatznutzung im Onlineshop. Diese Mitteilung seitens Fraunhofer IRB stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Auch für die Bestellung einer Mehrplatzlizenz gelten die Regelungen nach Ziff. 2.2. 4.7 Das Fraunhofer IRB ist berechtigt, digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen individuell zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Bestellers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen. 4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen digitaler Inhalte (einschließlich der Kennzeichnungen gem. Ziff. 4.7) gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Auch Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das Gleiche gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.