Common use of Geltende Bestimmungen Clause in Contracts

Geltende Bestimmungen. Die folgenden Softwarelizenzbestimmungen gelten, für die im Bestelldokument bezeichnete Software, die dem Kunden auf unterschiedliche Art zur Verfügung gestellt werden kann. insightsoftware bietet zwei Bereitstellungsarten an. a) SAAS-SOFTWARE: Wird dem Kunden die Software als Software as a Service, also zur Nutzung über ein Datennetz oder das Internet, zur Verfügung gestellt, gelten die SaaS-Bestimmungen des Annex A und auch zu finden unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx als Bestandteil dieses Vertrages. b) ON-PREMISE-SOFTWARE: Wird die Software dem Kunden zur Nutzung On-Premise, also zur Installation auf seinen Servern und/oder sonstigen Endgeräten, zur Verfügung gestellt, gelten die On-Premise-Bestimmungen des Annex B und auch zu finden unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xx-xxxxxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx als Bestandteil dieses Vertrages. Die folgenden Serviceleistungsbestimmungen gelten für alle Professionellen Service- und Support- Serviceleistungen, die der Kunde im Bestelldokument angefordert hat, und die im Folgenden als „Serviceleistungen“ bezeichnet werden. c) PROFESSIONELLE SERVICELEISTUNGEN: Beinhaltet das Bestelldokument einen Erwerb von Professionellen Serviceleistungen, gelten die folgenden Bestimmungen als Bestandteil des Vertrages: xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx d) WARTUNG UND SUPPORT: Hat der Kunde Support-Serviceleistungen in Form von Wartungs- oder anderen Supportleistungen für die für ihn lizenzierte Software erworben, oder umfasst die Lizenz des Kunden einen Anspruch auf solche Leistungen, so erbringt insightsoftware diese wie in den folgenden Bestimmungen ausgeführt, die als Bestandteil dieses Vertrages gelten sollen: xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxx/

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Samples: Framework Agreement

Geltende Bestimmungen. Die folgenden Softwarelizenzbestimmungen gelten, für die im Bestelldokument bezeichnete Software, die dem Kunden auf unterschiedliche Art zur Verfügung gestellt werden kann. insightsoftware bietet zwei Bereitstellungsarten an.an.‌ a) SAAS-SOFTWARE: Wird dem Kunden die Software als Software as a Service, also zur Nutzung über ein Datennetz oder das Internet, zur Verfügung gestellt, gelten die SaaS-Bestimmungen des Annex A und auch zu finden unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx als Bestandteil dieses Vertrages. b) ON-PREMISE-SOFTWARE: Wird die Software dem Kunden zur Nutzung On-Premise, also zur Installation auf seinen Servern und/oder sonstigen Endgeräten, zur Verfügung gestellt, gelten die On-Premise-Bestimmungen des Annex B und auch zu finden unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xx-xxxxxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx als Bestandteil dieses Vertrages. Die folgenden Serviceleistungsbestimmungen gelten für alle Professionellen Service- und Support- Serviceleistungen, die der Kunde im Bestelldokument angefordert hat, und die im Folgenden als „Serviceleistungen“ bezeichnet werden. c) PROFESSIONELLE SERVICELEISTUNGEN: Beinhaltet das Bestelldokument einen Erwerb von Professionellen Serviceleistungen, gelten die folgenden Bestimmungen als Bestandteil des Vertrages: xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx-xx-x000000.xxxxxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx/ d) WARTUNG UND SUPPORT: Hat der Kunde Support-Serviceleistungen in Form von Wartungs- oder anderen Supportleistungen für die für ihn lizenzierte Software erworben, oder umfasst die Lizenz des Kunden einen Anspruch auf solche Leistungen, so erbringt insightsoftware diese wie in den folgenden Bestimmungen ausgeführt, die als Bestandteil dieses Vertrages gelten sollen: xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxx/

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Geltende Bestimmungen. 1.1.1. Die folgenden Softwarelizenzbestimmungen gelten, für die im Bestelldokument bezeichnete Software, die dem Kunden auf unterschiedliche Art zur Verfügung gestellt werden kann. insightsoftware bietet zwei Bereitstellungsarten an.: a) SAAS-SOFTWARE: Wird dem Kunden die Software als Software as a Service, also zur Nutzung über ein Datennetz oder das Internet, zur Verfügung gestellt, gelten die SaaS-Bestimmungen des Annex A und auch zu finden unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx als Bestandteil dieses Vertrages. b) ON-PREMISE-SOFTWARE: Wird die Software dem Kunden zur Nutzung On-Premise, also zur Installation auf seinen Servern und/oder sonstigen Endgeräten, zur Verfügung gestellt, gelten die On-Premise-Bestimmungen des Annex B und auch zu finden unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xx-xxxxxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx als Bestandteil dieses Vertrages. 1.1.2. Die folgenden Serviceleistungsbestimmungen gelten für alle Professionellen Service- und Support- Serviceleistungen, die der Kunde im Bestelldokument angefordert hat, und die im Folgenden als „Serviceleistungen“ bezeichnet werden. ca) PROFESSIONELLE SERVICELEISTUNGEN: Beinhaltet das Bestelldokument einen Erwerb von Professionellen Serviceleistungen, gelten die folgenden Bestimmungen als Bestandteil des Vertrages: xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx. db) WARTUNG UND SUPPORT: Hat der Kunde Support-Serviceleistungen in Form von Wartungs- oder anderen Supportleistungen für die für ihn lizenzierte Software erworben, oder umfasst die Lizenz des Kunden einen Anspruch auf solche Leistungen, so erbringt insightsoftware diese wie in den folgenden Bestimmungen ausgeführt, die als Bestandteil dieses Vertrages gelten sollen: xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxx/xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxx- policy-ger-v101821.pdf .

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Geltende Bestimmungen. 1.1.1. Die folgenden Softwarelizenzbestimmungen gelten, für die im Bestelldokument bezeichnete Software, die dem Kunden auf unterschiedliche Art zur Verfügung gestellt werden kann. insightsoftware bietet zwei Bereitstellungsarten an.an:‌ a) SAAS-SOFTWARE: Wird dem Kunden die Software als Software as a Service, also zur Nutzung über ein Datennetz oder das Internet, zur Verfügung gestellt, gelten die SaaS-Bestimmungen des Annex A und auch zu finden unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx als Bestandteil dieses Vertrages. b) ON-PREMISE-SOFTWARE: Wird die Software dem Kunden zur Nutzung On-Premise, also zur Installation auf seinen Servern und/oder sonstigen Endgeräten, zur Verfügung gestellt, gelten die On-Premise-Bestimmungen des Annex B und auch zu finden unter xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xx-xxxxxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx als Bestandteil dieses Vertrages. 1.1.2. Die folgenden Serviceleistungsbestimmungen gelten für alle Professionellen Service- und Support- Serviceleistungen, die der Kunde im Bestelldokument angefordert hat, und die im Folgenden als „Serviceleistungen“ bezeichnet werden. ca) PROFESSIONELLE SERVICELEISTUNGEN: Beinhaltet das Bestelldokument einen Erwerb von Professionellen Serviceleistungen, gelten die folgenden Bestimmungen als Bestandteil des Vertrages: xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxxx-xx-x000000.xxx. db) WARTUNG UND SUPPORT: Hat der Kunde Support-Serviceleistungen in Form von Wartungs- oder anderen Supportleistungen für die für ihn lizenzierte Software erworben, oder umfasst die Lizenz des Kunden einen Anspruch auf solche Leistungen, so erbringt insightsoftware diese wie in den folgenden Bestimmungen ausgeführt, die als Bestandteil dieses Vertrages gelten sollen: xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxx/xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxx- policy/

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