Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung Musterklauseln

Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Aus- bildende oder der Lehrling/Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wech- sels der Berufsausbildung (Nr. 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (§ 6 Nr. 2b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Wird der Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Praxispartner oder der Studierende Schadenersatz vom anderen verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigungen gemäß Ziffer 7.2 (2).
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Im Fall des ungerechtfertigten Rücktrittes gemäß Punkt 2., der vorzeitigen Auflösung gemäß Punkt 13. und Punkt 14. oder im Zuge eines Insolvenzverfahrens hat der Leasinggeber - auch wenn den Leasingnehmer daran kein Verschulden trifft - einen sofort fälligen Anspruch gegen den Leasingnehmer in Höhe aller offenen und bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsverzichtsdauer bzw. bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zu leistenden Zahlungen aus diesem Vertrag, zuzüglich dem Restwert, abgezinst zum jeweils geltenden Basiszinssatz gem. Punkt III. und zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in der Höhe von 2 % der Anschaffungskosten des Leasingobjektes zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines weiteren (auch verschuldensunabhängigen) Schadenersatzanspruchs, insbesondere für Kosten wegen der vorzeitigen Rückführung von Refinanzierungsmittel, behält sich der Leasinggeber vor. Im Falle des gerechtfertigten Rücktrittes gemäß Punkt 2. hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber sämtliche bereits entstandenen und noch entstehenden Aufwendungen und Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung des Leasingobjektes und im Hinblick auf die Erfüllung des Vertrages zuzüglich einer pauschalen Gebühr für den internen Mehraufwand von EUR 725,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu ersetzen. Der Leasinggeber ist verpflichtet, auf den vom Leasingnehmer zu zahlenden Betrag die Nettoerlöse aus anderweitiger Verwertung des Leasingobjektes, abzüglich der ihm durch die Weiterverwertung entstehenden Kosten, anzurechnen. Darüber hinausgehende Ansprüche aus einer vorzeitigen Vertragsauflösung oder eines Rücktrittes können vom Leasinggeber geltend gemacht werden, wenn die Auflösung oder der Rücktritt durch den Leasingnehmer verschuldet wurde.
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Nr. 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. (Die Anmeldung zurBerufsschule ist durch den Ausbildenden vorzunehmen, dazu kann das Formular bereits vor der Eintragung durch die Xxxxxx vom Ausbildungsvertrag abgetrennt werden!) Eintragungsvermerk (Azubi-Nr.) männlich weiblich Firmenident-Nr. BA-Betriebs-Nr. Öffentlicher Dienst Anschrift des Ausbildenden und Antragstellers Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail-Adresse des Ausbildenden Telefonnummer Name, Vorname verantwortliche/r Ausbilder/in geb. am Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ Ort Geburtsdatum Geburtsort (optional) Staatsangehörigkeit E-Mail-Adresse (Angabe freiwillig) Mobil-/Xxx.Xx. (Angabe freiwillig) Namen, Vornamen der gesetzlichen Vertreter 1) Straße, Hausnummer PLZ Ort wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf mit der Fachrichtung/dem Schwerpunkt/ dem Wahlbaustein etc. nach Maßgabe der Ausbildungsordnung2) geschlossen. Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind vom Ausbildenden unverzüglich Der Nachweis über die Eintragung dieses Vertrages in zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse erfolgt und Handelskammer anzuzeigen. Die beigefügten Angaben zur sachlichen und zeit- durch eine maschinell aus-gefertigte Bestätigung, die lichen Gliederung des Ausbildungsablaufs sind Bestandteil dieses Vertrages. den Vertragspartnern direkt zugestellt wird. A Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung Monate. Die vorausgegangene schulische Vorbildung / Einstiegsqualifizierung abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung als abgebrochene betriebliche Berufsausbildung als abgeschlossene Berufsausbildung in schulischer Form mit Abschluss als wird mit Monaten angerechnet bzw. es wird eine entsprechende Verkürzung beantragt. Die Berufsausbildung wird im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums absolviert. Die Berufsausbildung wird in: Vollzeit Teilzeit (% der Ausbildungs- durchgeführt. zeit in Vollzeit) Die Ausbildung verlängert sich aufgrund der Teilzeit um: Monate. Das Berufsausbildung...
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. 5.1 Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die/der Auszubildende oder die/der Ausbildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die:der Ausbildende oder die:der § 7 – Zeugnis § 8 – Weiterbeschäftigung § 9 – Erfüllungsort § 10 – Sonstige Vereinbarungen
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Pflichten des Auszubildenden
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Auszubildende verpflichtet sich,
Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung. Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Auszubildende verpflichtet sich, Au