Common use of Geltendmachung von Nachforderungen und Überzahlungen Clause in Contracts

Geltendmachung von Nachforderungen und Überzahlungen. Wurde ein Vorbehalt gemäß 4.4.2 erhoben, können die entsprechenden Forderungen noch innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden. Sind Überzahlungen erfolgt, ist die Rückforderung innerhalb von 3 Jahren ab Überzah- lung zulässig.

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Samples: www.wien.gv.at, www.wien.gv.at

Geltendmachung von Nachforderungen und Überzahlungen. Wurde ein Vorbehalt gemäß 4.4.2 erhoben, können die entsprechenden Forderungen noch innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden. Sind Überzahlungen erfolgt, ist die Rückforderung innerhalb von 3 Jahren ab Überzah- lung Überzahlung zulässig.

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