Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Nutzungsbeschränkungen Es ist untersagt, das Fahrzeug zu benutzen: • für Rennen, Schleuderkurse, Fahr-Lehrgänge oder ähnliches sowie als Fahrschulwagen; • als Abschleppwagen, Zugfahrzeug oder zumAnstossen; • unter Angabe von falschen Personalien wie Alter, Name, Adresse etc.; • unter Einfluss von Xxxxxxx, Drogen, Medikamenten und Aufputschmitteln; • in überladenem oder verkehrsuntüchtigem Zustand; • zur Durchfahrt von Flussbetten oder ähnlichem • zum gewerblichen Gebrauch, insbesondere zum entgeltlichen Transport von Personen oder Waren und zur Weitervermietung; • zum Transport von entzündlichen, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen. • Alles was gegen die Vorschriften des Strassengesetzes verstösst
Anwendungsbereich Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.