Geltungsbereich und Preis Musterklauseln

Geltungsbereich und Preis. Das Deutschland-Ticket JugendBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monatlicher Abbuchung. Das Deutschland-Ticket JugendBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis ergibt sich aus der Fahrpreistabelle. Der Geltungsbereich des Deutschland-Ticket JugendBW entspricht dem Geltungsbe- reich des Deutschland-Tickets (s. Punkt 2 der Tarifbestimmungen für das Deutsch- land-Ticket). Das Deutschland-Ticket JugendBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnahme entgelt- pflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet. Sofern das Deutschland-Ticket JugendBW nicht mit einem Lichtbild ausgestattet ist, gilt es nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem vergleichbaren Identitätsnachweis (z. B. Schülerausweis).
Geltungsbereich und Preis. Das VVS-JugendTicketBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monat- licher Abbuchung. Das VVS-JugendTicketBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis ergibt sich aus der Fahrpreistabelle (Anhang 10). Das VVS- JugendTicketBW gilt im gesamten Geltungsbereich des Verkehrs- und Tarifver- bunds Stuttgart (VVS) und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehres in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-würt- tembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind. Es gilt im Weiteren auch für freigegebene Fernverkehrsangebote sowie für sonstige Ver- kehrsangebote (z. B. Fähren) in Baden-Württemberg, soweit diese mit Verbund- tarifen oder dem bwtarif genutzt werden können. Ggf. sind entsprechende Auf- schläge entsprechend den tariflichen Regularien des jeweiligen Verbundtarifes bzw. des bwtarifes zu entrichten. Das VVS-JugendTicketBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnah- me entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet. Von anderen baden-württembergischen Verkehrsverbünden ausgestellte Jugend- TicketsBW werden im Geltungsbereich des VVS ohne Einschränkungen anerkannt.

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  • Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Nutzungsbeschränkungen Es ist untersagt, das Fahrzeug zu benutzen: • für Rennen, Schleuderkurse, Fahr-Lehrgänge oder ähnliches sowie als Fahrschulwagen; • als Abschleppwagen, Zugfahrzeug oder zumAnstossen; • unter Angabe von falschen Personalien wie Alter, Name, Adresse etc.; • unter Einfluss von Xxxxxxx, Drogen, Medikamenten und Aufputschmitteln; • in überladenem oder verkehrsuntüchtigem Zustand; • zur Durchfahrt von Flussbetten oder ähnlichem • zum gewerblichen Gebrauch, insbesondere zum entgeltlichen Transport von Personen oder Waren und zur Weitervermietung; • zum Transport von entzündlichen, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen. • Alles was gegen die Vorschriften des Strassengesetzes verstösst

  • Anwendungsbereich Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.