Geltungsbereich und Preis Musterklauseln

Geltungsbereich und Preis. Das VVS-JugendTicketBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monat- licher Abbuchung. Das VVS-JugendTicketBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis ergibt sich aus der Fahrpreistabelle (Anhang 10). Das VVS- JugendTicketBW gilt im gesamten Geltungsbereich des Verkehrs- und Tarifver- bunds Stuttgart (VVS) und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehres in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-würt- tembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind. Es gilt im Weiteren auch für freigegebene Fernverkehrsangebote sowie für sonstige Ver- kehrsangebote (z. B. Fähren) in Baden-Württemberg, soweit diese mit Verbund- tarifen oder dem bwtarif genutzt werden können. Ggf. sind entsprechende Auf- schläge entsprechend den tariflichen Regularien des jeweiligen Verbundtarifes bzw. des bwtarifes zu entrichten. Das VVS-JugendTicketBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnah- me entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet. Von anderen baden-württembergischen Verkehrsverbünden ausgestellte Jugend- TicketsBW werden im Geltungsbereich des VVS ohne Einschränkungen anerkannt.
Geltungsbereich und Preis. Das Deutschland-Ticket JugendBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monatlicher Abbuchung. Das Deutschland-Ticket JugendBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis ergibt sich aus der Fahrpreistabelle. Der Geltungsbereich des Deutschland-Ticket JugendBW entspricht dem Geltungsbe- reich des Deutschland-Tickets (s. Punkt 2 der Tarifbestimmungen für das Deutsch- land-Ticket). Das Deutschland-Ticket JugendBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnahme entgelt- pflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet. Sofern das Deutschland-Ticket JugendBW nicht mit einem Lichtbild ausgestattet ist, gilt es nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem vergleichbaren Identitätsnachweis (z. B. Schülerausweis).
Geltungsbereich und Preis. Das bodo-JugendTicketBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monatlicher Abbuchung. Das bodo-JugendTicketBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht Anlage 5. Das bodo- JugendticketBW gilt im gesamten Netz des bodo Verbundgebietes und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-württembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind. Es gilt im Weiteren auch für freigegebene Fernverkehrsangebote sowie für sonstige Verkehrsangebote (z. B. Fähren) in Baden-Württemberg, soweit diese mit Verbundtarifen oder dem bwtarif genutzt werden können. Ggf. sind entsprechende Aufschläge entsprechend den tariflichen Regularien des jeweiligen Verbundtarifes bzw. des bwtarif zu entrichten. Das bodo-JugendticketBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnahme entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet. Von anderen baden-württembergischen Verkehrsverbünden ausgestellte JugendticketBW werden ohne Einschränkungen im baden-württembergischen Teil des bodo Verbundgebietes anerkannt. Im bayrischen Teil des bodo-Verbundgebietes gelten diese nicht. Der bayrische Teil des Verbundgebietes umfasst die Zonen: 400, 402, 411, 410, 420, 421, 422, 430, 440, 441, 442, 443, 450, 451, 460, 461, 470, 480, 490, 500, 510, 511, 520, 521, 522, 530, 540, 550, 551, 560, 570. Sofern das Jugendticket BW nicht mit einem Lichtbild ausgestattet ist, gilt es nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem vergleichbaren Identitätsnachweis.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.