Umfang der Vollmacht. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Kontoführung im Zusammenhang stehen. Die Bevoll- mächtigten – und zwar, soweit nicht anders vermerkt, jeder für sich allein – können insbesondere – über Guthaben (z. B. durch Überweisungen, Bargeldauszahlungen, Schecks) verfügen – bei Einlagen umfasst dies auch das Recht zur Änderung und zur Kündigung der Vertragsbedingungen – und in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung weiterer Konten zur Geldanlage beantragen, – eingeräumte Kontoüberziehungen in Anspruch nehmen, – von der Möglichkeit vorübergehender geduldeter Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen, – Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen, – Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegenneh- men und anerkennen, – beantragen, – Teilnahmevereinbarungen für das Telefon- und Online-Banking abschließen. Die Vollmacht berechtigt nicht – zur Eröffnung weiterer Konten (mit Ausnahme der bereits erwähnten Konten zur Geldanlage), – zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen, – zum Abschluss von Finanztermingeschäften, – zum Abschluss von Schrankfach- und Verwahrverträgen, – zum Abschluss von Verträgen zugunsten Dritter, – zur Beantragung der Ausgabe von Kreditkarten, – zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten, – zur Entgegennahme von Kreditkündigungen.
Umfang der Vollmacht. Der/Die Bevollmächtigte(n) darf/dürfen – auch zu eigenen Gunsten – alle Geschäfte vornehmen, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. • über die jeweiligen Guthaben verfügen und eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, • von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Umfang Gebrauch machen, • Wertpapiere und Xxxxxxx an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen, • Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mit- teilungen entgegennehmen und anerkennen. • zur Eröffnung weiterer Konten/Depots unter einer anderen Stamm-Nummer, • zum Abschluss u. zur Änderung von Kreditverträgen, von Finanztermingeschäften, von Schrankfach-/Verwahrverträgen, • zur Beantragung von ec-/Maestro- und Kreditkarten, • zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten sowie • zur Erteilung von Untervollmachten. BeGo 2018-05 Form P-01 DE Zur Auflösung von Konten/Depots ist der Bevollmächtigte/sind die Bevollmächtigten erst nach dem Tode des Konto-/ Depotinhabers berechtigt.
Umfang der Vollmacht. Ich/Wir („der/die Vollmachtgeber“) bevollmächtige(n) hiermit die Bank, in meinem/unserem Namen im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweiligen Partnerländern Anträge auf Erstattung einbehaltener ausländischer Quellensteuer bei dem zuständi- gen Finanzamt einzureichen. Insbesondere ist die Bank bevollmächtigt, die Wohnsitzbestätigung bei dem zuständigen Finanzamt für mich/uns einzuholen. Diese Vollmacht wird unbefristet erteilt und bezieht sich auf alle relevanten ausländischen Wertpa- piere, die in dem Depot unter der oben genannten Stamm-Nummer für mich/uns verbucht sind. Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass erst ab einem Erstat- tungsbetrag von mindestens 200 Euro für das jeweilige Land eine Beantra- gung erfolgt. I/We hereby authorise the Bank, to file at the named tax office in my/our name applications for refund of foreign withholding tax with regard to any double taxation convention concluded between the Federal Republic of Germany and the relevant state. The Bank shall inter alia be authorised to apply in my/our name for a confirmation of residence at the above tax office. The authorisation, which is unlimited in time, is given with regard to such relevant foreign securities which are booked in my/our safe custody account under the above Master number.
Umfang der Vollmacht. 5.1 🞎 Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der Vertreter berechtigt ist, bei allen Handlungen als Vertreter aufzutreten, einschliesslich der folgen- den Handlungen, wenn es sich bei der Person, die den Vertreter be- stellt, um einen Anmelder oder einen Inhaber handelt:
Umfang der Vollmacht. Die Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen Konten/Depots unter umseitig bezeichneter Stammnummer. Der/die Bevollmächtigte darf gegenüber der Bank über Guthaben und vertraglich eingeräumte Kreditlinien in der Weise verfügen, dass er gegenüber der DAB Aufträge und Weisungen zu Überwei- sungen auf eingerichtete Referenzkonten erteilen kann. Zusätzlich berechtigt die Vollmacht zur Eröffnung von Währungs- und / oder Unterkonten/-depots unter derselben Stammnummer. Verfügungen, die zu geduldeten Überziehungen führen können, sind im banküblichen Rahmen, aus abwicklungstechnischen Grün- den, etwa wegen Valutaüberschneidungen bei Wertpapiergeschäf- ten, zulässig. Die Vollmacht berechtigt nicht zu: ⏵ Erteilung von Aufträgen und Weisungen zum Kauf, Verkauf bzw. Rückgabe und Tausch von Finanzinstrumenten, ⏵ Dispositionen zu Gunsten des Bevollmächtigten, mit Ausnahme der dem Bevollmächtigten vertraglich zustehenden Gebühren und des Kostenersatzes (Abrechnung), falls ein solches Verfahren mit einem der Vollmachtgeber vereinbart wird und in Form des Last- schrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren gem. Abschnitt I Nr. 1 Ziffer a) i.V.m. Abschnitt III Nr. 1 des „Abkom- mens über den Lastschriftverkehr“ ausgeführt wird (die DAB Bank AG überprüft nicht die Richtigkeit der Abrechnung des Bevollmächtigten), ⏵ Dispositionen zugunsten Dritter, ⏵ Barabhebungen, Scheck- und Wechselziehungen, Überweisungen (ausgenommen auf hinterlegte Referenzkonten), ⏵ Beantragung von Kunden-girocard und Kreditkarten, ⏵ Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten, ⏵ Auflösung von Konten/Depots, ⏵ Beantragung und Abschluss von Lombard-Krediten. Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, Untervollmachten zu ertei- len.
Umfang der Vollmacht. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Kontoführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. – Verfügungen über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisungen, Barabhebun- gen, Schecks) vornehmen, Sparraten ändern/löschen, SEPA-Lastschrifteinzüge und interne Überträge veranlassen – eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen und von der vorübergehenden Kontoüber- ziehung im banküblichen Rahmen Gebrauch machen – Kontoauszüge, Abrechnungen sowie sonstige Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen – das Konto nach dem Tod des Kontoinhabers im Rahmen etwaiger im Kontovertrag ein- geräumter Kündigungsrechte auflösen – der Vollmachtnehmer eines Plus Xxxxxx, Kreditkartenkontos, Girokontos oder eines Spar- und Einlagenproduktes (Sparbrief, Sparplan, Sparkonto und Festgeld) ist berech- tigt, weitere Spar- und Einlagenprodukte (Sparbrief, Sparplan, Sparkonto und Festgeld) und ein Plus Konto für den Kontoinhaber zu eröffnen. Ausgenommen sind Girokonten und Kreditkartenkonten – die Erteilung von Untervollmachten – Adressänderung sowie Änderung der Kommunikationsdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) – die Änderung des vom Kontoinhaber schriftlich angegebenen Referenzkontos – das Recht, die Auszahlung an andere Kreditinstitute zu verlangen. – die Beantragung von Kreditkarten – die Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten sowie der Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen – Erteilung/Änderung von Freistellungsaufträgen
Umfang der Vollmacht. Xxxx Xxxxxxxx Verlag 2021 Aus Sicht des Bauträgers sollen Vollmachten so gefasst sein, dass das angestrebte Ergebnis möglichst 24 mühelos erreicht werden kann. Was konkret absehbar oder nicht unwahrscheinlich ist, wird man schon zum Zwecke einer Streitvermeidung tunlichst nach Voraussetzungen und Umfang konkret beschreiben.46 Jedoch ist ein Änderungsbedarf häufig nicht absehbar. Vollmachten werden daher sinnvollerweise so weit gefasst, dass alle Anliegen des Bauträgers, soweit zulässig, verwirklicht werden können. Erfahrungsgemäß ist eine Vollmacht zumindest zur Anpassung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, zur Bestellung von Dienstbarkeiten und zur Anpassung des Bauträgerver- trags zweckmäßig (Muster Kap. 17 Rdn. 1 unter Abschnitt XIII.3). Nach den Gegebenheiten des Einzelfalls kann Verschiedenes hinzukommen (hierzu Muster Kap. 17 Rdn. 10 ff.). 39 BGH 19.09.2019 – V ZB 119/18 – NJW 2020, 605 mit Anm. Cramer = ZfIR 2020, 196 mit Anm. Heinemann = ZWE 2020, 130 mit Anm. Xxxxxxxxx (Tz. 27). – Hierzu auch Xxxxx NotBZ 2020, 182. 41 Xxxxx NotBZ 2020, 182, 183. 42 BGH 02.12.2011 – V ZR 74/11 – ZWE 2012, 175. 44 Ausführlich zu den Interessen von Bauträger und Erwerbern X. Xxxxxx, Änderungen des sachenrecht- lichen Grundverhältnisses der Wohnungseigentümer, 2010, S. 174 ff.
Umfang der Vollmacht. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Der Bevollmächtigte kann insbesondere • durch den Kauf und Verkauf von Investmentfondsanteilen für bzw. aus meinem/unserem Fonds-Depot zugunsten/zulasten meines/unseres Referenzkontos verfügen, • Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie
Umfang der Vollmacht. Die vollmacht gilt für alle bestehenden mnd künftigen KontenƒDepots mnter mmseitig bezeichneter Stammnmmmer. DerƒDie Bevollmächtigte darf gegenüber der Bank über Gmthaben mnd vertraglich eingerämmte Kreditlinien in der Weise verfügen, dass er gegenüber der DAB Amf- träge mnd Weismngen zmm Kamf, verkamf bzw. Rückgabe mnd Xxxxxx von Wertpapie- ren mnd Investitionsprodmkten aller Art sowie zm Überweismngen amf eingerichte- te Referenzkonten erteilen kann. Zmsätzlich berechtigt die vollmacht zmr Eröffnmng von Währmngs- mnd ƒ oder Unterkontoƒ-depots mnter derselben Stammnmmmer. verfügmngen, die zm gedmldeten Überziehmngen führen können, sind im banküb- lichen Rahmen, ams abwicklmngstechnischen Gründen, etwa wegen valmtaüber- schneidmngen bei Wertpapiergeschäften, zmlässig. Die vollmacht berechtigt nicht zm: ⏵ Dispositionen zm Gmnsten desƒder Bevollmächtigten, mit Amsnahme des demƒder Bevollmächtigten vertraglich zmstehenden Gebühren mnd Kostenersat- zes (Abrechnmng), falls ein solches verfahren mit einem der vollmachtgeber ver- einbart wird mnd in Form des SEPA-Lastschrifteinzmges im Einzmgsermächti- gmngsverfahren gem. Abschnitt I Nr. 1 Ziffer a) i.v.m. Abschnitt III Nr. 1 des „Abkommens über den Lastschriftverkehr“ amsgeführt wird (die DAB überprüft nicht die Richtigkeit der Abrechnmng des ƒ der Bevollmächtigten), ⏵ Dispositionen zmgmnsten Dritter, ⏵ Barabhebmngen, Scheck- mnd Wechselziehmngen, Überweismngen (amsgenom- men amf hinterlegte Referenzkonten), ⏵ Beantragmng von Kmnden-girocard mnd Kreditkarten, ⏵ Bestellmng mnd Rücknahme von Sicherheiten, ⏵ Amflösmng von KontenƒDepots, ⏵ Überweismngen amßer amf hinterlegte Referenzkonten ⏵ Eröffnmng weiterer KontenƒDepots desƒder vollmachtgeberƒs mnter einer ande- ren Stammnmmmer, ⏵ Beantragmng mnd Abschlmss von Lombard-Krediten. Der Bevollmächtigte ist nicht befmgt, Untervollmachten zm erteilen.
Umfang der Vollmacht. Der / Die Bevollmächtigte ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die mit der Führung des Xxxxxx in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Hierzu gehören insbesondere: – Verfügungen über Bausparguthaben (Teilkündigung) – Vertragsänderungen – Annahme der Zuteilung – Verzicht auf das Bauspardarlehen – Kündigung von Bausparverträgen – die Entgegennahme, Prüfung und Anerkennung von Jahreskonto- auszügen, Saldenmitteilungen und sonstigen Mitteilungen – Aufnahme von Darlehen – Entgegennahme von Vertragskündigungen – Erteilung von Untervollmachten Im vorgenannten Rahmen ist der / die Bevollmächtigte befugt, Rechts- geschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter / in Dritter vorzunehmen.