Untervollmachten Musterklauseln

Untervollmachten. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt. Der Bevollmächtigte kann in vollem Umfang das OnlineArchiv nutzen und dort hinterlegte Dokumente einsehen. Dies betrifft auch solche Dokumente, bei denen Angaben für mehrere aktive Bankverbindungen bei der Bank aufgeführt sind, wie z.B. Erträgnisaufstellungen und Jahresbescheinigungen. Die Vollmacht kann vom Konto-/Depotinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Konto-/Depotinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Kundenbetreuungsteam oder im eingeloggten Konto- und Depotzugang auf der Home- page zu unterrichten. Der Widerruf der Alleinverfügungsbe- rechtigung auf einen Gemeinschaftskonto/-depot durch einen Konto-/Depotinhaber führt ebenfalls zum Erlöschen der Voll- macht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Konto-/ Depotinhabers, sie bleibt für die Erben des verstorbenen Konto-/Depotinhabers in Kraft. Sofern ein Erbe die Vollmacht widerruft, wird die Vollmacht gelöscht. Die Erben können danach nur noch gemeinsam schriftlich verfügen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der Bevollmächtigte ist damit einverstanden, dass seine Tele- fongespräche mit der Bank aufgezeichnet und gespeichert werden. Die Daten des Bevollmächtigten werden im Rahmen der Eröff- nung, Führung und Pflege der Kundenbeziehung auch auto- matisiert erhoben, verarbeitet und genutzt. Um den Bevollmächtigten bedarfsgerecht informieren zu kön- nen, verarbeitet und nutzt die Bank die vom Bevollmächtigten erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Der Bevollmächtigte kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung widersprechen. über jeweilige Guthaben (auf allen im Kontoverbund befindlichen Konten, außer CFD-Konto) verfügen, Finanzinstrumente an- und verkaufen, Devisen an- und verkaufen, Edelmetalle an- und verkaufen sowie deren Verwahrung beauftragen, Rechte aus diesen Geschäften ausüben, eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen, Konto-/Depotauszüge, Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrech- nungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen. zur Eröffnung weiterer Konten/Depots, zur Eröffnung von Margin-Konten, CFD-Konten und Fremdwäh- rungskonten, zum A...
Untervollmachten. Zur Erteilung von Untervollmachten sind die Bevollmächtigten nicht berechtigt.
Untervollmachten. Zur Erteilung von Untervollmachten sind die Bevollmächtigten nicht berechtigt. 1 Nachfolgend gemeinsam als „Konto“ bezeichnet. 2 E = einzeln, A = gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein), B = gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt), N = nur aus- kunftsberechtigt, keine Verfügungsberechtigung.
Untervollmachten. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt. sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen, • die laufende die Bank unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB anweisen, Vermögensverwaltungsgebühr, die dem Bevollmächtigten als Finanzportfolioverwalter im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung meines/unseres MFXtra Fonds-Depots/Xxxxxx zusteht, unter Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und/oder im Rahmen anderer Allokationen meinem/unserem Fonds-Depot/Konto zu belasten und an den Bevollmächtigten (Finanzportfolioverwalter) weiterzuleiten. Diese Vollmacht berechtigt nicht • zur Eröffnung weiterer Fonds-Depots/Konten unter anderen Fonds-Depot/Kontonummern, • zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten, • zur Entgegennahme von Fonds-Depot/Kontokündigungen, • zur Änderung des Referenzkontos.
Untervollmachten. 4.1 Der Vermittler/Makler ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Versicherers/Assekuradeurs Untervollmachten an Dritte zur Durchführung des Beitragsein- zugs, auch nicht teilweise, zu erteilen. Unabhängig der vorgenannten Regelung ist den Ver- tragspartnern bekannt, dass bei Involvierung eines vorgelagerten Dritten die Prämienzahlung des Versicherungsnehmers an den vorgelagerten Dritten erfolgt. Im Anschluss wird die Prä- mienzahlung an den Vermittler/Xxxxxx durch den Dritten weitergeleitet. Die leistungsbefrei- ende Wirkung tritt erst mit dem Geldeingang bei dem Vermittler/Makler in Kraft.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.