Geltungsdauer der Vollmacht Musterklauseln

Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unver- züglich und aus Beweisgründen möglichst in Textform zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Die Vollmacht für Konten, die von einem Vertrag zugunsten Dritter erfasst sind, erlischt jedoch spätestens mit dem Rechtsübergang auf den Dritten.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist.
Geltungsdauer der Vollmacht. Diese Vollmacht gilt der Bank gegenüber bis zu ihrem schriftlichen Widerruf gegenüber der Bank. Sie erlischt nicht mit dem Tode des Kunden, sondern gilt gegenüber den Erben des Kunden bis zum Widerruf fort. Der Widerruf eines von mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufenden zum Erlöschen. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Vermögensverwalter nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden von der Vollmacht Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank sowie die „Sonderbedingungen“ der einzelnen Produkte. Diese Bedingungen können in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen oder im Internet abgerufen werden; auf Wunsch werden diese Geschäftsbedingungen ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift des/der Kundenstamminhaber(s) Der/Die Kundenstamminhaber ist/sind bereits legitimiert und gespeichert (Kundenstammdatei). Die Unterschrift(en) wurde(n) von mir geprüft. Der/Die Bevollmächtigte(n) hat/haben sich wie oben dargestellt ausgewiesen. Die Unterschrift(en) wurde(n) von mir geprüft. Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter der Bank und Namensstempel erfasst durch am Datum Unterschrift Mitarbeiter der Bank und Namensstempel Sparda-Bank Nürnberg eG, Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx Sehr geehrte Xxxxxx, bitte beachten Sie folgendes bei einer Vollmachtserteilung: >> Am besten vereinbaren Sie (Vollmachtgeber und Bevollmächtigte(r)) unter xxx.xxxxxx-x.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx oder telefonisch unter 09 11 / 6000 8000 einen Termin in einer unserer Filialen zur Vollmachtserteilung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: - Personalausweis oder Reisepass (Vollmachtgeber und Bevollmächtigte(r)) - Steuer-Identifikationsnummer des/der Bevollmächtigten
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Depotinhaber jederzeit gegenüber dem GENO Broker oder dem Bevollmächtigten widerrufen werden. Widerruft der Depotinhaber die Voll- macht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat er den GENO Broker hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Bei mehreren Depotinhabern führt der Widerruf der Vollmacht eines Depotinhabers zum Erlöschen der Vollmacht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Depotinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Xxxxxxxx vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der GENO Broker erbringt weder selbst, noch durch Dritte, wie etwa durch die Bank, bei der der Depotinhaber sein Verrechnungskonto führt (kooperierendes Institut), eine Anlageberatung. Der Depotinhaber bzw. der Bevollmächtigte muss sich die für seine Anlageentscheidung notwendigen Informationen daher grundsätzlich selb- ständig beschaffen. Soweit der Depotinhaber bzw. der Bevollmächtigte von einer anderen Bank (einschließlich der Bank, bei der das Verrechnungskonto geführt wird) beraten wurde(n), weist der GENO Broker den Depotinhaber bzw. den Bevollmächtigten auf Folgendes hin: - Aus dem Beratungsvertrag zwischen dem Depotinhaber bzw. dem Bevollmächtigten und einer anderen Bank resultieren weder Beratungspflichten noch eine Haftung für den GENO Broker. - Der GENO Broker überprüft eine etwaige Anlageempfehlung der anderen Bank nicht. Der GENO Broker überprüft Wertpapiergeschäfte vor ihrer Durchführung lediglich dahingehend, ob der identifizierte Teilnehmer über ausreichende Kenntnisse und Erfah- rungen in dieser Art von Wertpapiergeschäften verfügt (Angemessenheitsprüfung nach § 63 Abs. 10 WpHG). Dies gilt jedoch nicht für Aufträge an GENO Broker, die über ein kooperierendes Institut erteilt werden. In den Fällen, in denen GENO Broker eine Angemessenheitsprüfung durchführt, ist es erforderlich, vor der Ausführung von Wertpapiergeschäften Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente beurteilen zu können. Die Angemessenheit beurteilt sich da...
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann von dem/den Fonds-Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit widerrufen werden. Bei Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten. Bei mehreren Fonds-Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht eines Fonds-Depot-/Kontoinhabers zum Erlöschen der Vollmacht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Fonds-Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Fonds-Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Der Widerruf eines von mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufenden zum Erlöschen. Der Bevollmächtigte kann dann von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kunden jederzeit und unabhängig vom Versicherungsmaklervertrag für die Zukunft widerrufen werden. Mit der Erteilung dieser Vollmacht widerrufe ich jede bisher erteilte Vollmacht zur Vertretung in Versicherungsangelegenheiten. Eine Kopie dieser Maklervollmacht / dieses Maklervertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB VersMakler) wurde mir ausgehändigt und wird von mir akzeptiert.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die vollmacht gilt der DAB gegenüber bis zmm möglichst schriftlich, mindestens jedoch in Textform erbrachten Widerrmf. Das Erlöschen oder die Ändermng der vollmacht werde(n) ichƒwir der DAB mnverzüglich möglichst schriftlich, minde- stens jedoch in Textform mitteilen. Die vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaber, sondern bleibt für denƒdie Erben des jeweils verstorbenen Depotkonto-Inhabers bis zmm Widerrmf in Kraft. Der Widerrmf eines von mehreren Erben bringt die vollmacht nmr für den Widerrmfenden zmm Erlöschen. Widerrmft einer von mehreren Miterben die vollmacht so kann der Bevollmächtigte nmr noch gemeinsam mit dem Widerrmfenden von der vollmacht Gebramch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrmfende als Erbe amsweist.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden; sie ist gültig bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei der Bausparkasse. Bei mehreren Vertragsinhabern / Mitinhabern führt der Widerruf eines Vertragsinhabers / Mitinhabers zum Erlöschen der Vollmacht. – Bei Widerruf oder Neuerteilung einer Vollmacht: Senden Sie bitte die dem bisher Bevollmächtigten überlassene Urkunde oder Bestä- tigung an die BHW Bausparkasse AG ein oder stellen Sie deren Vernichtung sicher. Nur so kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden. – Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers. Namensstempel und VGE-Nr.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.