Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unver- züglich und aus Beweisgründen möglichst in Textform zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Die Vollmacht für Konten, die von einem Vertrag zugunsten Dritter erfasst sind, erlischt jedoch spätestens mit dem Rechtsübergang auf den Dritten.
Geltungsdauer der Vollmacht. Diese Vollmacht gilt der Bank gegenüber bis zu ihrem schriftlichen Widerruf gegenüber der Bank. Sie erlischt nicht mit dem Tode des Kunden, sondern gilt gegenüber den Erben des Kunden bis zum Widerruf fort. Der Widerruf eines von mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufenden zum Erlöschen. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Vermögensverwalter nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden von der Vollmacht Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Die Vollmacht für Konten, die von einem Vertrag zugunsten Dritter erfasst sind, erlischt jedoch spätestens mit dem Rechtsübergang auf den Dritten. Interne Vermerke Vollmachtsvertrag (Konto) Ergänzende Hinweise zur Vollmachtserteilung
1. senden Sie uns dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular (Seite 1 und 2) zu.
2. legen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite der aktuellen Personalausweise oder Reisepässe
3. die Unterschriften des/der Kontoinhaber(in) und der/des Bevollmächtigten bestätigt werden ▪ durch eine vertrauenswürdige Stelle, z.B. Gemeinde, Stadtverwaltung, Ortsgericht in Hessen oder einem Kreditinstitut. ▪ Post-Ident: Identifizieren Sie sich mit dem beigefügten Post-Ident-Coupon in der nächsten Postfiliale. Unterschrift Kontoinhaber/in 1 Unterschrift Kontoinhaber/in 2 Die Unterschrift/en wurden in meiner Gegenwart getätigt und die Legitimation wurde geprüft: Ort, Datum Stempel Unterschrift Unterschrift Bevollmächtigte/r Die Unterschrift wurden in meiner Gegenwart getätigt und die Legitimation wurde geprüft: Ort, Datum Stempel Unterschrift Sparda-Bank Hessen eG, Xxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Jede Filiale der Deutschen Post kann die Identitätsfeststellung vornehmen. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. K o n t oinh ab er (in )
2. K o n t oinh ab er (in )
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht gilt der Bank gegenüber bis zum schriftlichen Wider- ruf. Das Erlöschen oder die Änderung der Vollmacht werde(n) ich/wir der Bank unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinha- ber, sondern bleibt für den/die Erben des jeweils verstorbenen Depotkonto-Inhabers bis zum Widerruf in Kraft. Der Widerruf eines von mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufen- den zum Erlöschen. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht so kann der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden von der Vollmacht Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die vollmacht gilt der DAB gegenüber bis zmm möglichst schriftlich, mindestens jedoch in Textform erbrachten Widerrmf. Das Erlöschen oder die Ändermng der vollmacht werde(n) ichƒwir der DAB mnverzüglich möglichst schriftlich, minde- stens jedoch in Textform mitteilen. Die vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaber, sondern bleibt für denƒdie Erben des jeweils verstorbenen Depotkonto-Inhabers bis zmm Widerrmf in Kraft. Der Widerrmf eines von mehreren Erben bringt die vollmacht nmr für den Widerrmfenden zmm Erlöschen. Widerrmft einer von mehreren Miterben die vollmacht so kann der Bevollmächtigte nmr noch gemeinsam mit dem Widerrmfenden von der vollmacht Gebramch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrmfende als Erbe amsweist.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann von dem/den Fonds-Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit widerrufen werden. Bei Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten. Bei mehreren Fonds-Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht eines Fonds-Depot-/Kontoinhabers zum Erlöschen der Vollmacht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Fonds-Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Fonds-Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Der Widerruf eines von mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufenden zum Erlöschen. Der Bevollmächtigte kann dann von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
Geltungsdauer der Vollmacht. Mit Eingang einer neuen Vollmacht bei der Bank werden die bisher auf Postbank Vordrucken erteilten Vollmachten und Unterschriftsberechti- gungen ungültig. – Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden; sie ist gültig bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei der Bank. Bei mehreren Konto- inhabern führt der Widerruf eines Kontoinhabers zum Erlöschen der Voll- macht. – Bei Widerruf oder Neuerteilung einer Vollmacht, die auch ein Spar- oder Kapital Plus-Konto betrifft: Stellen Sie die Vernichtung der dem bisher Be- vollmächtigten überlassenen Urkunde oder Bestätigung sicher. Nur so kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden. – Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen ver- arbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortliche Stelle ist: Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kunden jederzeit und unabhängig vom Versicherungsmaklervertrag für die Zukunft widerrufen werden. Mit der Erteilung dieser Vollmacht widerrufe ich jede bisher erteilte Vollmacht zur Vertretung in Versicherungsangelegenheiten. Eine Kopie dieser Maklervollmacht / dieses Maklervertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB VersMakler) wurde mir ausgehändigt und wird von mir akzeptiert.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden; sie ist gültig bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei der Bausparkasse. Bei mehreren Vertragsinhabern / Mitinhabern führt der Widerruf eines Vertragsinhabers / Mitinhabers zum Erlöschen der Vollmacht. – Bei Widerruf oder Neuerteilung einer Vollmacht: Senden Sie bitte die dem bisher Bevollmächtigten überlassene Urkunde oder Bestä- tigung an die BHW Bausparkasse AG ein oder stellen Sie deren Vernichtung sicher. Nur so kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden. – Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers. Namensstempel und VGE-Nr.
Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Depotinhaber jederzeit gegenüber dem GENO Broker oder dem Bevollmächtigten widerrufen werden. Widerruft der Depotinhaber die Voll- macht gegenüber dem Bevollmächtigten, so hat er den GENO Broker hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Bei mehreren Depotinhabern führt der Widerruf der Vollmacht eines Depotinhabers zum Erlöschen der Vollmacht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Depotinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Xxxxxxxx vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der GENO Broker erbringt weder selbst, noch durch Dritte, wie etwa durch die Bank, bei der der Depotinhaber sein Verrechnungskonto führt (kooperierendes Institut), eine Anlageberatung. Der Depotinhaber bzw. der Bevollmächtigte muss sich die für seine Anlageentscheidung notwendigen Informationen daher grundsätzlich selb- ständig beschaffen. Soweit der Depotinhaber bzw. der Bevollmächtigte von einer anderen Bank (einschließlich der Bank, bei der das Verrechnungskonto geführt wird) beraten wurde(n), weist der GENO Broker den Depotinhaber bzw. den Bevollmächtigten auf Folgendes hin: - Aus dem Beratungsvertrag zwischen dem Depotinhaber bzw. dem Bevollmächtigten und einer anderen Bank resultieren weder Beratungspflichten noch eine Haftung für den GENO Broker. - Der GENO Broker überprüft eine etwaige Anlageempfehlung der anderen Bank nicht. Der GENO Broker überprüft Wertpapiergeschäfte vor ihrer Durchführung lediglich dahingehend, ob der identifizierte Teilnehmer über ausreichende Kenntnisse und Erfah- rungen in dieser Art von Wertpapiergeschäften verfügt (Angemessenheitsprüfung nach § 63 Abs. 10 WpHG). Dies gilt jedoch nicht für Aufträge an GENO Broker, die über ein kooperierendes Institut erteilt werden. In den Fällen, in denen GENO Broker eine Angemessenheitsprüfung durchführt, ist es erforderlich, vor der Ausführung von Wertpapiergeschäften Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente beurteilen zu können. Die Angemessenheit beurteilt sich da...