Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar unmit- telbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen HandlungenHand- lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen Maß- nahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen ande- ren feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik Ge- neralstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere hö- here Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: illtal-makler.de, service.comfortplan.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen ande- ren feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem BundeslandBundes- land) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt ausge- wirkt haben.
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Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren inne- ren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte Natur- kräfte ausgewirkt haben.
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Samples: tarifdirekt.schwarzwaelder-versicherung.de, www.schwarzwaelder-versicherung.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar nachweislich – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik Generalstreik, illegalem Streik oder in einem Bundesland) oder – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar un- mittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik Bundes- republik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen Verfügung oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: ssl.askuma.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik General- streik (in der Bundesrepublik oder Bundesrepublikoder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.xxv24.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik Gene- ralstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher ho- her Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere höhe- re Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt habenha- ben.
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Samples: www.wwk.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar un- mittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: degenia.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen feind- seligen Handlungen, Aufruhr, inneren Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere GewaltGe- walt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: moat.schleswiger-ag.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen feindse- ligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen HandlungenHandlun- gen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhenbe- ruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.arbeitsgemeinschaft-bw.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar un- mittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland oder in einem einzelnen Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhenbe- ruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.bllv-wd.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik General- streik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere GewaltGe- walt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.asspario.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen SchädenSchä- den, die mittelbar oder unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Terror, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem ei- nem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte Na- turkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.conceptif.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik General- streik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar un- mittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.hava-kassel.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen SchädenSchä- den, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren UnruhenUnru- hen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf unmittelbaren Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.vbraab.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren inne- re Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem BundeslandDeutschland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für die Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.itzehoer.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar unmit- telbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen HandlungenHand- lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte Natur- kräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.bavariadirekt.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) General- streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: moat.schleswiger-ag.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt ausge- wirkt haben.
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Samples: www.fv.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren inne ren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.ostangler.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen SchädenSchä- den, die unmittelbar oder mittelbar auf KriegsereignissenKriegsereignis- sen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare ele- mentare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: cdn.vergleichen-und-sparen.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar unmit- telbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.sparkassenversicherung.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: aporisk.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem BundeslandBundesland der Bundesrepublik Deutschland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: service.comfortplan.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen ande- ren feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem BundeslandBun- desland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen Maßnah- men von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.conceptif.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren UnruhenUn ruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen Maß nahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.gev-versicherung.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen SchädenSchä- den, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Terrorismus, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen Verfügun- gen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche glei- che gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare ele- mentare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Samples: www.vbraab.de
Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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Gemeingefahren. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen Maß- nahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
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