Common use of Gemeinschaftskonto Clause in Contracts

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.marchfelderbank.at, www.marchfelderbank.at, www.dolomitenbank.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.bankwinter.com, www.bank-bgld.at, country.db.com

Gemeinschaftskonto. Z 35. 35 (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: Ertrag, www.fonds-super-markt.at, www.schoellerbank.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.cashpresso.com, www.alpenprivatbank.com, www.alpenprivatbank.com

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von ZeichnungsberechtigungenZeich- nungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam gemein- sam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.bawag.at, www.bawag.at

Gemeinschaftskonto. Z 3533. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere insbeson- dere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen vorge- nommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.generalibank.at, www.generalibank.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (GemeinschaftskontoGemein- schaftskonto). Bestimmte Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie die Erteilung und der Widerruf von ZeichnungsberechtigungenSchließung, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen vorge- nommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: assets.bank99.at, assets.bank99.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere insbeson- dere dessen Schließung sowie die Erteilung und der Widerruf von ZeichnungsberechtigungenSchließung, können nur von allen Inhabern gemeinsam gemein- sam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: docs.savity.com, www.easybank.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden wer- den (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere insbe- sondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von ZeichnungsberechtigungenZeichnungs- berechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall Einzel- fall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.kommunalkredit.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet er- öffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern In- habern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber Konto- inhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten Be- vollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.kafinanz.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.addiko.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie dessenSchließung und die Erteilung und der Widerruf von ZeichnungsberechtigungenZeichnungsberech- tigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.nl.bk.mufg.jp

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden wer- den (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere insbe- sondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von ZeichnungsberechtigungenZeichnungsbe- rechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.hypovbg.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. 35 (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontoinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.oberbank.at

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto)werden. Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: cdn3.a1.net

Gemeinschaftskonto. Z 35. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (GemeinschaftskontoGe- meinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung sowie und die Erteilung und der Widerruf von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.

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Samples: www.llb.at