Treuhandkonto Musterklauseln

Treuhandkonto. Z 34. Bei Treuhandkonten ist dem Kreditinstitut gegenüber ausschließlich der Treuhänder als Kontoinhaber berechtigt und verpflichtet.
Treuhandkonto. Bei Treuhandkonten ist dem Kreditinstitut gegenüber ausschließlich der Treuhänder als Kontoinhaber berechtigt und verpflichtet.
Treuhandkonto. Der Treuhänder unterhält bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitut ein geeignetes Konto, welches der Verwaltung der in F.1. genannten Gelder dient.
Treuhandkonto. (1) Der Treuhänder hat für die Abwicklung der gegenständlichen Anleihe ein Anderkonto bei der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG eröffnet. Die Konto- nummer lautet 5-09.314.899, BLZ 32000. Es ist Kollektivzeichnung durch jeweils zwei Partner des Treuhänders vorgesehen.
Treuhandkonto. Bei Treuhandkonten ist dem Kreditinstitut gegenüber
Treuhandkonto. Der Treuhänder wird zu seiner Verfügung ein Treuhandkonto einrich- ten („Treuhandkonto“). Die Emittentin wird die Zahlstelle Bankhaus Neelmeyer in Bre- men anweisen, auf dem dort eingerichteten Emissionskonto („Emissionskonto“) ein- gehende Beträge abzüglich aller Kosten auf das Treuhandkonto zu überweisen.
Treuhandkonto. CardProcess wird hinsichtlich der abgerechneten Kartenumsät- ze bei einem oder mehreren deutschen Kreditinstituten ein Treuhandkonto im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b des Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetzes einrichten. Die von den Karten- organisationen erhaltenen Zahlungen werden treuhänderisch für den Vertragspartner als Treugeber auf diesem/n Treuhand- konto/en von CardProcess gutgeschrieben. CardProcess wird das Kreditinstitut jeweils auf das Treuhandverhältnis hinweisen. CardProcess wird sicherstellen, dass die nach Satz 1 dieser Ziffer entgegengenommenen Zahlungsbeträge zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Per- sonen als des Vertragspartners, für den sie gehalten werden, vermischt werden, auch nicht mit eigenen Geldbeträgen von CardProcess.
Treuhandkonto. Obwohl die Kanzlei ein Treuhandkonto fuehrt, sind wir damit einverstanden, dass Zahlungen zur Begleich- ung einer Rechnung (ausgestellt von der Kanzlei oder einer dritten Partei) nicht als Treuhandgeld im Sinne des Gesetzes verstanden werden und auf das Firmenkonto der Kanzlei eingezahlt werden koennen. Wir sind auch damit einverstanden und ermaechtigen die Kanzlei, Gelder, die fuer uns auf dem Treuhandkonto der Kanzlei gehalten werden, dazu zu verwenden, Gebuehren und Auslagen, die in dieser Sache oder einer anderen fuer uns gefuehrten Sache anfallen, ohne Vorabinformation an uns zu begleichen. Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die Benutzung des Treuhandkontos bei der Kanzlei Treuhand- und Bankgebueh- ren ausloest.
Treuhandkonto. Z 34 Bei Treuhandkonten ist dem Kreditinstitut gegenüber aus- schließlich der Treuhänder als Kontoinhaber berechtigt und verpflich- tet.
Treuhandkonto. Der Hausverwalter richtet ein Treuhandkonto ein. Über das Treuhandkonto wird der gesamte laufende Zahlungsverkehr abgewickelt. Mietkautionen stehen im Eigentum des Mieters und sind auf einem separaten Sparkonto anzulegen, über das der Hausverwalter verfügt. Die Zinsen werden den Kautionsbeträgen zugeschlagen. Der Verwalter ist auch zur Entgegennahme von Bankbürgschaften und ähnlichen Sicherheiten ermächtigt.