Common use of Gemeinschaftskonto Clause in Contracts

Gemeinschaftskonto. Auf Vereinbarung kann ein Kunde ein Gemeinschaftskonto mit anderen Gemeinschaftskontoinhabern eröffnen, wie im Antragsformular beschrieben. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, kann einzeln über die auf diesem Konto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere verfügen. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, haftet auf gesamtschuldnerischer Basis. Jeder Kunde, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, kann alle Konten auf seine alleinige Anweisung hin schließen, sofern diese Anweisung entsprechend der geltenden Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren erteilt wird. Alle auf dem Depotkonto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere (sowie alle Rückstände, Zinsen und Dividenden) können übertragen werden, und im Allgemeinen können alle Transaktionen auf dem Gemeinschatfskontos durch einen seiner Inhaber ohne Mitwirkung des bzw. der anderen vorgenommen werden. Die Bank ist von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber einem Kontoinhaber befreit, wenn eine Zahlung oder Lieferung von Wertpapieren entsprechend der alleinigen Anweisung des Mitinhabers seines Xxxxxx durchgeführt wird. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, kann ohne Mitwirkung des bzw. der anderen Inhaber einem Dritten die Befugnis erteilen, die ihnen gemäß diesen Bedingungen zustehenden Rechte für und in ihrem Namen ganz oder teilweise auszuüben. Außerdem bindet oderverpflichteteineVollmachtdurcheinen Gemeinschaftskontoinhaber alle anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos. Sollte die Bank Anweisungen von einem Kunden erhalten, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, werden diese Anweisungen unabhängig von dem jeweiligen Inhaber, der die Anweisungen erteilt hat, ausgeführt. Das Ableben eines oder mehrerer Kunden, die Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos sind, ändert nichts an den oben genannten Rechten und Verpflichtungen. Insbesondere können gegen Freistellung durch einen der überlebenden Kontoinhaber oder den Rechtsnachfolger des verstorbenen Kontoinhabers die auf einem gemeinsamen Konto geführten Vermögenswerte ausgezahlt und die verwahrten Wertpapiere übergeben werden. Die Bank kann entsprechende Unterlagen als Bedingung für die Aushändigung der Vermögenswerte verlangen. Sollte die Bank Kenntnis von einem Konflikt zwischen den Kunden, die Inhaber eines Gemeinschatfskontos sind, erlangen, wird die Bank bei der Bearbeitung von Anträgen ihren Ermessensspielraum ausschöpfen. Dies könnte auch die Sperrung des gemeinsamen Xxxxxx beinhalten.

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Gemeinschaftskonto. Auf Vereinbarung kann Als Gemeinschaftskonto gilt ein Kunde ein Gemeinschaftskonto mit anderen Gemeinschaftskontoinhabern eröffnenKonto, wie das im Antragsformular beschriebenNamen von mindestens zwei Personen eröffnet wurde. Jeder Kunde, der Mitinhaber Inhaber eines Gemeinschatfskontos ist, Gemeinschaftskontos oder eines Gemeinschaftsdepots für Finanzinstrumente und/oder Edelmetalle (zusammen „Gemeinschaftskonto“) kann einzeln individuell über die auf diesem Konto in dem Gemeinschaftskonto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere Guthaben verfügen. Jeder KundeInhaber kann somit unter anderem die auf dem Gemeinschaftskonto geführten Guthaben verwalten, Abbuchungen vornehmen, Guthaben verpfänden, Post erhalten und alle Verfügungshandlungen beliebiger Art auf dem Gemeinschaftskonto durchführen, ohne dass die Bank die anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos oder die eventuellen Erben davon in Kenntnis setzen muss. Für die Schließung des Gemeinschaftskontos ist allerdings die einstimmige Zustimmung sämtlicher Mitinhaber erforderlich. Bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines der Mitinhaber können die verbleibenden Inhaber frei über die Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto verfügen, sofern kein ausdrücklicher Einspruch seitens der zur Vertretung des Verstorbenen oder des geschäftsunfähigen Kunden ermächtigten Personen (unter anderem des Testamentsvollstreckers, der Erben oder des Vormunds, je nach Fall) bei der Bank vorliegt. Sämtliche Mitinhaber des Gemeinschaftskontos haften solidarisch gegenüber der Bank für alle einzeln oder gemeinsam eingegangenen Verpflichtungen, die sich aus dem Gemeinschaftskonto ergeben. Sämtliche Operationen beliebiger Art, sämtliche Zahlungen und Tilgungen durch die Bank mit der Unterschrift eines Gemeinschatfskontos isteinzigen solidarisch haftenden Mitinhabers sind für die Bank gegenüber dem/den anderen Mitinhaber(n), haftet dem Unterzeichner selbst sowie gegenüber dem verstorbenen oder geschäftsunfähigen Mitinhaber, den selbst minderjährigen Erben und Vertretern eines der Mitinhaber sowie gegenüber sämtlichen beliebigen Dritten schuldbefreiend. Die Kontovereinbarung von Gemeinschaftskonten gilt ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Mitinhabern des Gemeinschaftskontos und der Bank, unabhängig von jeder anderen Vereinbarung für die internen Beziehungen zwischen den Mitinhabern, insbesondere im Hinblick auf gesamtschuldnerischer BasisEigentumsrechte zwischen den Mitinhabern und ihren Erben, Anspruchsberechtigten oder Vermächtnisnehmern. Jeder Kunde, Die Aufnahme eines neuen Mitinhabers kann nur mit der einstimmigen Zustimmung aller anderen Mitinhaber erfolgen. Dritten kann eine Vollmacht nur von allen gemeinsam handelnden Inhabern des Gemeinschaftskontos gewährt werden. Eine gemeinsam von allen Mitinhabern gewährte Xxxxxxxxx kann allerdings auf Anweisung eines einzigen Mitinhabers des Gemeinschaftskontos widerrufen werden. Sollte einer der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos istGemeinschaftskontos oder der gemeinsame Bevollmächtigte aus einem beliebigen Grund, den die Bank nicht zu kennen braucht, der Bank schriftlich untersagen, den Anweisungen eines Mitinhabers Folge zu leisten, kann alle Konten auf seine alleinige Anweisung hin schließendie Bank davon ausgehen, sofern diese Anweisung entsprechend dass die aktive Solidarität zwischen den Mitinhabern gegenüber der geltenden Identifizierungs- Bank unverzüglich endet, wovon allerdings die passive Solidarität nicht betroffen ist. In diesem Fall können die mit dem Gemeinschaftskonto verbundenen Rechte nicht mehr einzeln ausgeübt werden und Authentisierungsverfahren erteilt wird. Alle auf dem Depotkonto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere (sowie alle Rückstände, Zinsen und Dividenden) können übertragen werden, und im Allgemeinen können alle Transaktionen auf dem Gemeinschatfskontos durch einen seiner Inhaber ohne Mitwirkung des bzw. der anderen vorgenommen werden. Die die Bank ist von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber einem Kontoinhaber befreit, wenn eine Zahlung oder Lieferung von Wertpapieren entsprechend der alleinigen Anweisung des Mitinhabers seines Xxxxxx durchgeführt wird. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, kann ohne Mitwirkung des bzw. der anderen Inhaber einem Dritten die Befugnis erteilenhält sich nur noch an Anweisungen, die ihnen gemäß diesen Bedingungen zustehenden Rechte für und in ihrem Namen ganz gemeinsam durch alle Mitinhaber, ihre Erben, Anspruchsberechtigten oder teilweise auszuüben. Außerdem bindet oderverpflichteteineVollmachtdurcheinen Gemeinschaftskontoinhaber alle anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos. Sollte die Bank Anweisungen von einem Kunden erhalten, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, werden diese Anweisungen unabhängig von dem jeweiligen Inhaber, der die Anweisungen Vermächtnisnehmer erteilt hat, ausgeführt. Das Ableben eines oder mehrerer Kunden, die Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos sind, ändert nichts an den oben genannten Rechten und Verpflichtungen. Insbesondere können gegen Freistellung durch einen der überlebenden Kontoinhaber oder den Rechtsnachfolger des verstorbenen Kontoinhabers die auf einem gemeinsamen Konto geführten Vermögenswerte ausgezahlt und die verwahrten Wertpapiere übergeben werden. Die Bank kann entsprechende Unterlagen als Bedingung für die Aushändigung der Vermögenswerte verlangen. Sollte die Bank Kenntnis von einem Konflikt jederzeit und ohne vorherige Genehmigung jede Verrechnung zwischen den Kunden, die Inhaber dem Sollsaldo des Gemeinschaftskontos und dem Habensaldo eines Gemeinschatfskontos sind, erlangen, wird die Bank beliebigen bei der Bearbeitung Bank bereits eröffneten oder noch im Namen eines beliebigen Mitinhabers zu eröffnenden Xxxxxx durchführen, unabhängig von Anträgen ihren Ermessensspielraum ausschöpfen. Dies könnte auch die Sperrung der Art und der Währung des gemeinsamen Xxxxxx beinhaltenXxxxxx, sowie mit Finanzinstrumenten und/oder Edelmetallen, deren Wert gemäß ihrem Marktwert am Verrechnungstag festgelegt wird.

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