Gemeinschaftskonto. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen. (2) Für Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Inhaber zur ungeteilten Hand. (3) Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so ist jeder Kontomitinhaber allein berechtigt, über die Kontoforderung zu disponieren. Diese Berechtigung umfasst auch die Befugnis, Wertpapiere im Rahmen der vorhandenen Deckung zu kaufen und zu verkaufen. Die Berechtigung des Kontomitinhabers wird jedoch durch den ausdrücklichen Widerspruch eines anderen Kontomitinhabers beendet; in diesem Fall sind nur alle Kontomitinhaber gemeinsam berechtigt. Der Anlageberatung des Depotmitinhabers durch das Kreditinstitut werden die erhobenen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse und Risikotoleranz der Depotmitinhaber wie folgt zugrunde gelegt: Bei den Anlagezielen und der Risikotoleranz wird die jeweils niedrigste Teileinstufung aller Depotmitinhaber berücksichtigt, bei den finanziellen Verhältnissen die höchste Teileinstufung aller Depotmitinhaber. Bei der Beurteilung der Erfahrung und Kenntnisse wird ausschließlich auf den disponierenden Depotmitinhaber abgestellt. Erfolgt der Kauf/Verkauf nicht aufgrund einer Anlageberatung des Kreditinstituts, überprüft das Kreditinstitut lediglich, ob der im konkreten Fall disponierende Depotmitinhaber über Erfahrung und Kenntnisse zum gewählten Produkt verfügt (Angemessenheitsprüfung). Verfügt der aktuell disponierende Depotmitinhaber nicht über die entsprechende Erfahrung und die entsprechenden Kenntnisse (bzw. erteilt er keine Angaben dazu), wird der aktuell disponierende Depotmitinhaber vom Kreditinstitut lediglich über die fehlende Angemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessenheit durch das Kreditinstitut) in standardisierter Form gewarnt; der Auftrag kann vom Depotmitinhaber aber dennoch erteilt werden.
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Samples: Rahmenkreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinschaftskonto. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere insbeson- dere dessen Schließung und die Erteilung von ZeichnungsberechtigungenSchließung, können nur von allen Inhabern gemeinsam gemein- sam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.
(2) Für Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Inhaber zur ungeteilten Hand.
(3) Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so ist jeder Kontomitinhaber allein berechtigt, über die Kontoforderung zu disponieren. Diese Berechtigung umfasst auch die Befugnis, Wertpapiere Wert- papiere im Rahmen der vorhandenen Deckung zu kaufen und zu verkaufen. Die Berechtigung des Kontomitinhabers wird jedoch durch den ausdrücklichen Widerspruch eines anderen Kontomitinhabers Kontomitin- habers beendet; in diesem Fall sind nur alle Kontomitinhaber gemeinsam berechtigt. Der Anlageberatung des Depotmitinhabers durch das Kreditinstitut werden die erhobenen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse und Risikotoleranz der Depotmitinhaber wie folgt zugrunde gelegt: Bei den Anlagezielen und der Risikotoleranz wird die jeweils niedrigste Teileinstufung aller Depotmitinhaber berücksichtigt, bei den finanziellen Verhältnissen die höchste Teileinstufung aller Depotmitinhaber. Bei der Beurteilung der Erfahrung und Kenntnisse wird ausschließlich auf den disponierenden Depotmitinhaber abgestellt. Erfolgt der Kauf/Verkauf nicht aufgrund einer Anlageberatung des Kreditinstitutsals reines Ausführungsgeschäft, überprüft das Kreditinstitut lediglichKreditinstitut, ob der im konkreten Fall disponierende Depotmitinhaber über Erfahrung und Kenntnisse zum gewählten Produkt verfügt (AngemessenheitsprüfungAngemessen- heitsprüfung). Verfügt der aktuell disponierende Depotmitinhaber nicht über die entsprechende Erfahrung und die entsprechenden entspre- chenden Kenntnisse (bzw. erteilt er keine Angaben dazu)und/oder Erfahrungen, wird der aktuell disponierende dispo- nierende Depotmitinhaber vom Kreditinstitut lediglich über die fehlende feh- lende Angemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessenheit durch das Kreditinstitut) in standardisierter Form gewarnt; der Auftrag Auf- trag kann vom Depotmitinhaber aber dennoch trotz Warnung erteilt werden.. Z 36. entfällt
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Samples: Banking Documents, Berechtigung Mitinhaber / Zeichnungsberechtigter Zu Einem Easy Broker Wertpapierdepot
Gemeinschaftskonto. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.
(2) Für Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Inhaber zur ungeteilten Hand.
(3) Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so ist jeder Kontomitinhaber allein berechtigt, über die Kontoforderung zu disponieren. Diese Berechtigung umfasst auch die Befugnis, Wertpapiere im Rahmen der vorhandenen Deckung zu kaufen und zu verkaufen. Die Berechtigung des Kontomitinhabers wird jedoch durch den ausdrücklichen Widerspruch eines anderen Kontomitinhabers beendet; in diesem Fall sind nur alle Kontomitinhaber gemeinsam berechtigt. Der Eine Anlageberatung des Depotmitinhabers erfolgt durch das Kreditinstitut werden die ausschließlich auf Basis der erhobenen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse und Risikotoleranz der Depotmitinhaber wie folgt zugrunde gelegt: Risikotoleranz. Bei den Anlagezielen und der Risikotoleranz wird die jeweils niedrigste Teileinstufung aller Depotmitinhaber berücksichtigt, bei den finanziellen Verhältnissen die höchste Teileinstufung aller Depotmitinhaber. Bei der Beurteilung der Erfahrung und Kenntnisse wird ausschließlich auf den disponierenden Depotmitinhaber abgestellt. Erfolgt der Kauf/Verkauf nicht aufgrund einer Anlageberatung des Kreditinstituts, überprüft das Kreditinstitut lediglich, ob der im konkreten Fall disponierende Depotmitinhaber über Erfahrung und Kenntnisse zum gewählten Produkt verfügt (Angemessenheitsprüfung). Verfügt der aktuell disponierende Depotmitinhaber nicht über die entsprechende Erfahrung und die entsprechenden Kenntnisse (bzw. erteilt er keine Angaben dazu), wird der aktuell disponierende Depotmitinhaber vom Kreditinstitut lediglich über die fehlende Angemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessenheit durch das Kreditinstitut) in standardisierter Form gewarnt; der Auftrag kann vom Depotmitinhaber aber dennoch erteilt werden.
(4) Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinschaftskonto. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von ZeichnungsberechtigungenZeich- nungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam gemein- sam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.
(2) Für Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Inhaber zur ungeteilten Hand.
(3) Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so ist jeder Kontomitinhaber allein berechtigt, über die Kontoforderung zu disponieren. Diese Berechtigung umfasst auch die Befugnis, Wertpapiere im Rahmen der vorhandenen Deckung zu kaufen und zu verkaufen. Die Berechtigung des Kontomitinhabers wird jedoch durch den ausdrücklichen Widerspruch eines anderen Kontomitinhabers beendet; in diesem Fall sind nur alle Kontomitinhaber Konto- mitinhaber gemeinsam berechtigt. Der Eine Anlageberatung des Depotmitinhabers des/der Depotmitinhaber/s erfolgt durch das Kreditinstitut werden die ausschließlich auf Basis der erhobenen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse und Risikotoleranz der Depotmitinhaber wie folgt zugrunde gelegt: Risikotoleranz. Bei den Anlagezielen und muss Übereinstim- mung gegeben sein; bei der Risikotoleranz wird die jeweils niedrigste Teileinstufung aller Depotmitinhaber berücksichtigt, bei den finanziellen Verhältnissen die höchste Teileinstufung aller Depotmitinhaber. Bei der Beurteilung der Erfahrung und Kenntnisse und/ oder Erfahrungen wird ausschließlich auf den disponierenden alle Depotmitinhaber abgestellt. Erfolgt Er- folgt der Kauf/Verkauf nicht aufgrund einer Anlageberatung des KreditinstitutsKreditinstituts und nicht als reines Ausführungsgeschäft, überprüft über- prüft das Kreditinstitut lediglichKreditinstitut, ob der im konkreten Fall disponierende alle Depotmitinhaber über Erfahrung und Kenntnisse zum gewählten Produkt verfügt verfügen (AngemessenheitsprüfungAngemes- senheitsprüfung). Verfügt einer der aktuell disponierende Depotmitinhaber nicht über die entsprechende Erfahrung und die entsprechenden Kenntnisse (bzw. erteilt er keine Angaben dazu)und/oder Erfahrungen, wird der aktuell disponierende Depotmitinhaber vom Kreditinstitut lediglich ledig- lich über die fehlende Angemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessenheit durch das Kreditinstitut) in standardisierter Form gewarnt; der Auftrag kann vom Depotmitinhaber aber dennoch trotz Warnung erteilt werden.
(4) Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinschaftskonto. CH I 548_3 I UNTERLAGEN ZUR KONTOERÖFFNUNG I ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.10.1. Ein Gemeinschaftskonto ist definiert als ein Konto, das im Namen von mindestens zwei Personen eröffnet ist UND bei dem jeder Mitinhaber des Gemeinschaftskontos alleine alle Rechte ausüben kann, die sich für die Kontoinhaber aus ihren Einlagen und ihren Konten ergeben. Jeder der Mitinhaber kann alleine und unbeschränkt über die eingelegten Werte und Guthaben verfügen. Dabei kann jeder Mitinhaber die Werte/Guthaben des Gemeinschaftskontos verwalten, einen Sollsaldo herbeiführen, Vollmachten erteilen und widerrufen, der Bank wirksam Quittung und vollständige Entlastung erteilen (1z.B. durch Unterzeichnung einer Richtigbefundsanzeige), die Guthaben als Sicherheit bestellen beziehungsweise diese verpfänden oder das Gemeinschaftskonto schliessen, ohne dass die Bank die anderen Mitinhaber oder ihre Erben benachrichtigen muss. Hingegen ist für jegliche Abtretung der Rechte der Mitinhaber, die sich aus dem Gemeinschaftskonto ergeben, die schriftliche Zustimmung aller Mitinhaber erforderlich. Im Fall der Kollektivunterschrift findet die vorliegende Ziffer 1.10 keine Anwendung.
1.10.2. Im Falle des Todes oder der Handlungsunfähigkeit eines Mitinhabers des Xxxxxx können die übrigen Mitinhaber weiterhin alleine und frei über die Guthaben des Gemeinschaftskontos verfügen. Im Fall des Todes eines Mitinhabers bleiben die überlebenden Mitinhaber, unter Ausschluss der Erben des Verstorbenen, alleinige Gläubiger des Gemeinschaftskontos. Auf Verlangen eines gesetzlichen oder eingesetzten Erbens eines verstorbenen Mitinhabers, der sich in gültiger Form legitimiert hat, ist die Bank gemäss den diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften ermächtigt, Informationen über die Konto-/Depotbeziehung mitzuteilen und den/die Namen des/der überlebenden Mitinhaber(s) Ein Konto kann auch sowie der allfälligen Bevollmächtigten offenzulegen. Die Bank behält sich das Recht vor, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein, die Bankbeziehung zu sperren, wenn sie nach ihrem freien und alleinigen Ermessen davon ausgeht, dass die Interessen der Erben oder des handlungsunfähig gewordenen Mitinhabers dies rechtfertigen, und zwar (i) beim Tod eines Mitinhabers, insbesondere wenn ein Willensvollstrecker eingesetzt wurde, oder (ii) wenn sie über die Handlungsunfähigkeit eines Mitinhabers informiert wird, insbesondere im Fall der Ernennung eines Beistands oder Vormunds.
1.10.3. Alle Mitinhaber eines Gemeinschaftskontos haften im Sinne der Artikel 143 ff. des Obligationenrechts gegenüber der Bank als Solidarschuldner für mehrere Inhaber eröffnet werden alle Verbindlichkeiten, die sich aus dem Gemeinschaftskonto ergeben, unabhängig davon, ob sie gemeinsam oder einzeln eingegangen wurden (Gemeinschaftskontoz.B.: Darlehensbetrag, Zinsen, Belastungen des Kontokorrentkontos, Provisionen, Gebühren, etc.). Verfügungen über das KontoDie Mitinhaber verpflichten sich als Solidarschuldner, die Bank in Bezug auf jegliche Schäden schadlos zu halten, die dieser infolge irgendwelcher Ansprüche eines Mitinhabers, seiner jeweiligen Erben, irgendwelcher Anspruchsberechtigten oder jeglicher Dritten entstehen könnten.
1.10.4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschliesslich die Geschäftsbeziehungen zwischen den Mitinhabern des Gemeinschaftskontos und der Bank, ungeachtet jeglicher bestehender interner Vereinbarungen zwischen den Mitinhabern des Xxxxxx, die sich gegebenenfalls insbesondere dessen Schließung auf die Eigentumsrechte zwischen den Mitinhabern des Gemeinschaftskontos, ihren Erben, Anspruchsberechtigten oder Rechtsnachfolgern beziehen. Die Zulassung eines zusätzlichen Mitinhabers bedarf der vorherigen Zustimmung aller anderen Mitinhaber.
1.10.5. Wenn einer der Mitinhaber des Gemeinschaftskontos oder sein Bevollmächtigter der Bank aus irgendeinem Grund schriftlich untersagt, die von einem der anderen Mitinhaber des Gemeinschaftskontos (oder seinem Bevollmächtigten) erteilten Anweisungen auszuführen, endet die Solidargläubigerschaft der Mitinhaber des Gemeinschaftskontos gegenüber der Bank mit sofortiger Wirkung, unbeschadet ihrer Haftung als Solidarschuldner gegenüber der Bank. In diesem Fall können die Rechte aus dem Gemeinschaftskonto nicht mehr einzeln ausgeübt werden und die Erteilung von ZeichnungsberechtigungenBank wird nur noch Anweisungen ausführen, können nur die von allen Inhabern Mitinhabern des Xxxxxx, ihren Erben, Anspruchsberechtigten oder Rechtsnachfolgern gemeinsam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.
(2) Für Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Inhaber zur ungeteilten Hand.
(3) Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so ist jeder Kontomitinhaber allein berechtigt, über die Kontoforderung zu disponieren. Diese Berechtigung umfasst auch die Befugnis, Wertpapiere im Rahmen der vorhandenen Deckung zu kaufen und zu verkaufen. Die Berechtigung des Kontomitinhabers wird jedoch durch den ausdrücklichen Widerspruch eines anderen Kontomitinhabers beendet; in diesem Fall sind nur alle Kontomitinhaber gemeinsam berechtigt. Der Anlageberatung des Depotmitinhabers durch das Kreditinstitut werden die erhobenen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse und Risikotoleranz der Depotmitinhaber wie folgt zugrunde gelegt: Bei den Anlagezielen und der Risikotoleranz wird die jeweils niedrigste Teileinstufung aller Depotmitinhaber berücksichtigt, bei den finanziellen Verhältnissen die höchste Teileinstufung aller Depotmitinhaber. Bei der Beurteilung der Erfahrung und Kenntnisse wird ausschließlich auf den disponierenden Depotmitinhaber abgestellt. Erfolgt der Kauf/Verkauf nicht aufgrund einer Anlageberatung des Kreditinstituts, überprüft das Kreditinstitut lediglich, ob der im konkreten Fall disponierende Depotmitinhaber über Erfahrung und Kenntnisse zum gewählten Produkt verfügt (Angemessenheitsprüfung). Verfügt der aktuell disponierende Depotmitinhaber nicht über die entsprechende Erfahrung und die entsprechenden Kenntnisse (bzw. erteilt er keine Angaben dazu), wird der aktuell disponierende Depotmitinhaber vom Kreditinstitut lediglich über die fehlende Angemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessenheit durch das Kreditinstitut) in standardisierter Form gewarnt; der Auftrag kann vom Depotmitinhaber aber dennoch erteilt werden.
1.10.6. Die Bank kann jederzeit und ohne vorherige Genehmigung der Mitinhaber des Gemeinschaftskontos, die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen dem Gemeinschaftskonto und den verschiedenen im Namen jedes Mitinhabers des Gemeinschaftskontos eröffneten Konten zum Ausgleich bringen, ungeachtet der Art dieser Konten oder der Währungen, in welchen diese Konten eröffnet sind. Im Übrigen ist die Bank ermächtigt, auf dem Gemeinschaftskonto Beträge und Effekten gutzuschreiben, die sie zu Gunsten eines einzelnen Mitinhabers erhält.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinschaftskonto. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.wer-
(2) Für Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Inhaber zur ungeteilten Hand.
(3) Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so ist jeder Kontomitinhaber allein berechtigt, über die Kontoforderung zu disponieren. Diese Berechtigung umfasst auch die Befugnis, Wertpapiere im Rahmen der vorhandenen Deckung zu kaufen und zu verkaufen. Die Berechtigung des Kontomitinhabers wird jedoch durch den ausdrücklichen Widerspruch eines anderen Kontomitinhabers beendet; in diesem Fall sind nur alle Kontomitinhaber Kontomi- tinhaber gemeinsam berechtigt. Der Eine Anlageberatung des Depotmitinhabers des/der Depotmitinhaber/s erfolgt durch das Kreditinstitut werden die auf Basis der erhobenen Anlageziele, finanziellen finan- ziellen Verhältnisse und Risikotoleranz der Depotmitinhaber sowie Kenntnisse und Erfahrungen wie folgt zugrunde gelegt: Bei den Anlagezielen und muss Übereinstim- mung gegeben sein (gemeinsames Anlageziel); bei der Risikotoleranz Risiko- toleranz wird die jeweils niedrigste Teileinstufung (konservativste) Teileinstu- fung aller Depotmitinhaber berücksichtigt, bei den finanziellen Verhältnissen die höchste Teileinstufung aller Depotmitinhaber. Bei der Beurteilung der Erfahrung und Kenntnisse und/oder Erfahrungen wird ausschließlich auf den disponierenden alle Depotmitinhaber abgestellt. Erfolgt der Kauf/Verkauf nicht aufgrund einer Anlageberatung des KreditinstitutsKreditinstituts und nicht als reines Ausführungsgeschäft, überprüft das Kreditinstitut lediglichKreditinstitut, ob der im konkreten Fall disponierende alle Depotmitinhaber über Erfahrung Er- fahrung und Kenntnisse zum gewählten Produkt verfügt verfügen (AngemessenheitsprüfungAn- gemessenheitsprüfung). Verfügt auch nur einer der aktuell disponierende Depotmitinhaber Depotmi- tinhaber nicht über die entsprechende Erfahrung und die entsprechenden Kenntnisse (bzw. erteilt er keine Angaben dazu)und/oder Erfahrungen, wird der aktuell disponierende Depotmitinhaber vom Kreditinstitut lediglich über die fehlende Angemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessenheit durch das Kreditinstitut) in standardisierter Form gewarnt; der Auftrag kann vom Depotmitinhaber aber dennoch Depotmi- tinhaber trotz Warnung erteilt werden.
(4) Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinschaftskonto. (1) Ein Konto kann auch für mehrere Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Verfügungen über das Konto, insbesondere dessen Schließung und die Erteilung von ZeichnungsberechtigungenZeich- nungsberechtigungen, können nur von allen Inhabern gemeinsam gemein- sam vorgenommen werden. Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden. Jeder Kontoinhaber kann sich im Einzelfall bei Verfügungen über das Konto durch einen eigens dazu Bevollmächtigten vertreten lassen.
(2) Für Verpflichtungen aus dem Konto haften alle Inhaber zur ungeteilten Hand.
(3) Wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart, so ist jeder Kontomitinhaber allein berechtigt, über die Kontoforderung zu disponieren. Diese Berechtigung umfasst auch die Befugnis, Wertpapiere im Rahmen der vorhandenen Deckung zu kaufen und zu verkaufen. Die Berechtigung des Kontomitinhabers wird jedoch durch den ausdrücklichen Widerspruch eines anderen Kontomitinhabers beendet; in diesem Fall sind nur alle Kontomitinhaber Kontomi- tinhaber gemeinsam berechtigt. Der Eine Anlageberatung des Depotmitinhabers des/der Depotmitinhaber/s erfolgt durch das Kreditinstitut werden die auf Basis der erhobenen Anlageziele, finanziellen finan- ziellen Verhältnisse und Risikotoleranz der Depotmitinhaber sowie Kenntnisse und Erfahrungen wie folgt zugrunde gelegtfolgt: Bei den Anlagezielen und muss Übereinstimmung gegeben sein (ge- meinsames Anlageziel); bei der Risikotoleranz wird die jeweils niedrigste (konservativste) Teileinstufung aller Depotmitinhaber berücksichtigt, bei den finanziellen Verhältnissen die höchste Teileinstufung aller Depotmitinhaber. Bei der Beurteilung der Erfahrung und Kenntnisse und/oder Erfahrungen wird ausschließlich auf den disponierenden alle Depotmitinhaber abgestellt. Erfolgt der Kauf/Verkauf nicht aufgrund einer Anlageberatung des KreditinstitutsKreditinstituts und nicht als reines Ausführungsgeschäft, überprüft das Kreditinstitut lediglichKreditinstitut, ob der im konkreten Fall disponierende alle Depotmitinhaber über Erfahrung Er- fahrung und Kenntnisse zum gewählten Produkt verfügt verfügen (AngemessenheitsprüfungAn- gemessenheitsprüfung). Verfügt auch nur einer der aktuell disponierende Depotmitinhaber Depotmi- tinhaber nicht über die entsprechende Erfahrung und die entsprechenden Kenntnisse (bzw. erteilt er keine Angaben dazu)und/oder Erfahrungen, wird der aktuell disponierende Depotmitinhaber vom Kreditinstitut lediglich über die fehlende Angemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessenheit durch das Kreditinstitut) in standardisierter Form gewarnt; der Auftrag kann vom Depotmitinhaber aber dennoch Depotmi- tinhaber trotz Warnung erteilt werden
(4) Zeichnungsberechtigungen können von jedem einzelnen Kontomitinhaber widerrufen werden.
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