Gemeinschaftskonto. Auf Vereinbarung kann ein Kunde ein Gemeinschaftskonto mit anderen Gemeinschaftskontoinhabern eröffnen, wie im Antragsformular beschrieben. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, kann einzeln über die auf diesem Konto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere verfügen. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, haftet auf gesamtschuldnerischer Basis. Jeder Kunde, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, kann alle Konten auf seine alleinige Anweisung hin schließen, sofern diese Anweisung entsprechend der geltenden Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren erteilt wird. Alle auf dem Depotkonto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere (sowie alle Rückstände, Zinsen und Dividenden) können übertragen werden, und im Allgemeinen können alle Transaktionen auf dem Gemeinschatfskontos durch einen seiner Inhaber ohne Mitwirkung des bzw. der anderen vorgenommen werden. Die Bank ist von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber einem Kontoinhaber befreit, wenn eine Zahlung oder Lieferung von Wertpapieren entsprechend der alleinigen Anweisung des Mitinhabers seines Xxxxxx durchgeführt wird. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, kann ohne Mitwirkung des bzw. der anderen Inhaber einem Dritten die Befugnis erteilen, die ihnen gemäß diesen Bedingungen zustehenden Rechte für und in ihrem Namen ganz oder teilweise auszuüben. Außerdem bindet oderverpflichteteineVollmachtdurcheinen Gemeinschaftskontoinhaber alle anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos. Sollte die Bank Anweisungen von einem Kunden erhalten, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, werden diese Anweisungen unabhängig von dem jeweiligen Inhaber, der die Anweisungen erteilt hat, ausgeführt. Das Ableben eines oder mehrerer Kunden, die Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos sind, ändert nichts an den oben genannten Rechten und Verpflichtungen. Insbesondere können gegen Freistellung durch einen der überlebenden Kontoinhaber oder den Rechtsnachfolger des verstorbenen Kontoinhabers die auf einem gemeinsamen Konto geführten Vermögenswerte ausgezahlt und die verwahrten Wertpapiere übergeben werden. Die Bank kann entsprechende Unterlagen als Bedingung für die Aushändigung der Vermögenswerte verlangen. Sollte die Bank Kenntnis von einem Konflikt zwischen den Kunden, die Inhaber eines Gemeinschatfskontos sind, erlangen, wird die Bank bei der Bearbeitung von Anträgen ihren Ermessensspielraum ausschöpfen. Dies könnte auch die Sperrung des gemeinsamen Xxxxxx beinhalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinschaftskonto. Auf Vereinbarung kann 2.2.1. Ein Gemeinschaftskonto wird als ein Kunde ein Gemeinschaftskonto mit anderen Gemeinschaftskontoinhabern eröffnenKonto definiert, wie das im Antragsformular beschriebenNamen von mindestens zwei Personen eröffnet wird. Jeder Kunde, der Mitinhaber Inhaber eines Gemeinschatfskontos ist, Gemeinschaftskontos kann einzeln individuell über die Vermögenswerte auf diesem Konto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere dem Gemeinschaftskonto verfügen. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, haftet auf gesamtschuldnerischer Basis. Jeder Kunde, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, In diesem Zusammenhang kann alle Konten auf seine alleinige Anweisung hin schließen, sofern diese Anweisung entsprechend der geltenden Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren erteilt wird. Alle jeder Inhaber die Vermögenswerte auf dem Depotkonto geführten Gemeinschaftskonto verwalten, das Konto überziehen, Vollmachten an Dritte erteilen und widerrufen, die Vermögenswerte verpfänden und Wertpapiere das Gemeinschaftskonto auflösen, ohne dass die Bank die anderen Inhaber oder ihre Erben hierüber in Kenntnis setzen muss.
2.2.2. Im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit eines der Inhaber des Gemeinschaftskontos können die überlebenden bzw. fortbestehenden Inhaber – sofern die Bank von den Parteien, die zur Vertretung des Nachlasses bzw. des Vermögens des verstorbenen bzw. entmündigten Kunden befugt sind (sowie alle Rückständeinsbesondere der Testamentsvollstrecker, Zinsen und Dividenden) können übertragen werden, und im Allgemeinen können alle Transaktionen auf dem Gemeinschatfskontos durch einen seiner Inhaber ohne Mitwirkung des die Erben bzw. der anderen vorgenommen werdenVormund), nicht einen Widerspruch in schriftlicher Form erhalten hat – über die Vermögenswerte auf dem Gemeinschaftskonto weiterhin frei verfügen.
2.2.3. Alle Inhaber des Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank für alle Pflichten, die sich aus dem Gemeinschaftskonto ergeben, unabhängig davon, ob sie diese gemeinsam oder individuell übernommen haben.
2.2.4. In der Vereinbarung über ein Gemeinschaftskonto werden die Geschäftsbeziehungen zwischen den Inhabern des Gemeinschaftskontos und der Bank exklusiv geregelt, und zwar ungeachtet einer internen Vereinbarung zwischen den Mitinhabern, insbesondere über Eigentumsrechte zwischen den Inhabern des Gemeinschaftskontos und ihren gesetzlichen Erben, Abtretungsempfängern oder Rechtsnachfolgern. Die Bank ist von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber einem Kontoinhaber befreit, wenn eine Zahlung oder Lieferung von Wertpapieren entsprechend Zulassung eines weiteren Inhabers des Gemein- schaftskontos unterliegt der alleinigen Anweisung des Mitinhabers seines Xxxxxx durchgeführt wird. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, kann ohne Mitwirkung des bzw. der anderen Inhaber einem Dritten die Befugnis erteilen, die ihnen gemäß diesen Bedingungen zustehenden Rechte für und in ihrem Namen ganz oder teilweise auszuüben. Außerdem bindet oderverpflichteteineVollmachtdurcheinen Gemeinschaftskontoinhaber alle anderen einstimmigen Zustimmung aller Inhaber des Gemeinschaftskontos.
2.2.5. Sollte Wenn einer der Inhaber des Gemeinschaftskontos oder dessen Bevollmächtigter aus irgendeinem Grund der Bank schriftlich untersagt, die Weisungen eines anderen Inhabers des Gemeinschaftskontos (oder des Bevollmächtigten eines anderen Inhabers des Gemeinschaftskontos) auszuführen, entfalten die gesamtschuldnerischen Rechte zwischen den Inhabern des Gemeinschaftskontos gegenüber der Bank unverzüglich keine Wirkung mehr. Dies gilt nicht für die gesamtschuldnerische Haftung der Inhaber des Gemeinschaftskontos, die unberührt bleibt. In diesem Fall können die mit dem Gemeinschaftskonto verbundenen Rechte nicht länger durch einzelne Inhaber des Gemeinschaftskontos ausgeübt werden und die Bank Anweisungen wird ausschliesslich den von einem Kunden erhaltenallen Inhabern des Gemeinschaftskontos, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos istihren Erben, werden diese Anweisungen unabhängig von dem jeweiligen Inhaber, der die Anweisungen erteilt hat, ausgeführt. Das Ableben eines Abtretungsempfängern oder mehrerer Kunden, die Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos sind, ändert nichts an den oben genannten Rechten und Verpflichtungen. Insbesondere können gegen Freistellung durch einen der überlebenden Kontoinhaber oder den Rechtsnachfolger des verstorbenen Kontoinhabers die auf einem gemeinsamen Konto geführten Vermögenswerte ausgezahlt und die verwahrten Wertpapiere übergeben werdenRechtsnachfolgern erteilten Weisungen entsprechen.
2.2.6. Die Bank kann entsprechende Unterlagen als Bedingung für die Aushändigung jederzeit und ohne vorherige Genehmigung Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten zwischen dem Gemeinschaftskonto und den verschiedenen auf den Namen eines der Vermögenswerte verlangen. Sollte die Bank Kenntnis Inhaber des Gemeinschaftskontos eröffneten oder zu eröffnenden Konten unabhängig von einem Konflikt zwischen der Art oder den Kunden, die Inhaber eines Gemeinschatfskontos sind, erlangen, wird die Bank bei der Bearbeitung von Anträgen ihren Ermessensspielraum ausschöpfen. Dies könnte auch die Sperrung des gemeinsamen Xxxxxx beinhaltenWährungen dieser Konten verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gemeinschaftskonto. Auf Vereinbarung kann Als Gemeinschaftskonto gilt ein Kunde ein Gemeinschaftskonto mit anderen Gemeinschaftskontoinhabern eröffnenKonto, wie das im Antragsformular beschriebenNamen von mindestens zwei Personen eröffnet wurde. Jeder Kunde, der Mitinhaber Inhaber eines Gemeinschatfskontos ist, Gemeinschaftskontos oder eines Gemeinschaftsdepots für Finanzinstrumente und/oder Edelmetalle (zusammen „Gemeinschaftskonto“) kann einzeln individuell über die auf diesem Konto in dem Gemeinschaftskonto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere Guthaben verfügen. Jeder KundeInhaber kann somit unter anderem die auf dem Gemeinschaftskonto geführten Guthaben verwalten, Abbuchungen vornehmen, Guthaben verpfänden, Post erhalten und alle Verfügungshandlungen beliebiger Art auf dem Gemeinschaftskonto durchführen, ohne dass die Bank die anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos oder die eventuellen Erben davon in Kenntnis setzen muss. Für die Schließung des Gemeinschaftskontos ist allerdings die einstimmige Zustimmung sämtlicher Mitinhaber erforderlich. Bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines der Mitinhaber können die verbleibenden Inhaber frei über die Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto verfügen, sofern kein ausdrücklicher Einspruch seitens der zur Vertretung des Verstorbenen oder des geschäftsunfähigen Kunden ermächtigten Personen (unter anderem des Testamentsvollstreckers, der Erben oder des Vormunds, je nach Fall) bei der Bank vorliegt. Sämtliche Mitinhaber des Gemeinschaftskontos haften solidarisch gegenüber der Bank für alle einzeln oder gemeinsam eingegangenen Verpflichtungen, die sich aus dem Gemeinschaftskonto ergeben. Sämtliche Operationen beliebiger Art, sämtliche Zahlungen und Tilgungen durch die Bank mit der Unterschrift eines Gemeinschatfskontos isteinzigen solidarisch haftenden Mitinhabers sind für die Bank gegenüber dem/den anderen Mitinhaber(n), haftet dem Unterzeichner selbst sowie gegenüber dem verstorbenen oder geschäftsunfähigen Mitinhaber, den selbst minderjährigen Erben und Vertretern eines der Mitinhaber sowie gegenüber sämtlichen beliebigen Dritten schuldbefreiend. Die Kontovereinbarung von Gemeinschaftskonten gilt ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Mitinhabern des Gemeinschaftskontos und der Bank, unabhängig von jeder anderen Vereinbarung für die internen Beziehungen zwischen den Mitinhabern, insbesondere im Hinblick auf gesamtschuldnerischer BasisEigentumsrechte zwischen den Mitinhabern und ihren Erben, Anspruchsberechtigten oder Vermächtnisnehmern. Jeder Kunde, Die Aufnahme eines neuen Mitinhabers kann nur mit der einstimmigen Zustimmung aller anderen Mitinhaber erfolgen. Dritten kann eine Vollmacht nur von allen gemeinsam handelnden Inhabern des Gemeinschaftskontos gewährt werden. Eine gemeinsam von allen Mitinhabern gewährte Xxxxxxxxx kann allerdings auf Anweisung eines einzigen Mitinhabers des Gemeinschaftskontos widerrufen werden. Sollte einer der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos istGemeinschaftskontos oder der gemeinsame Bevollmächtigte aus einem beliebigen Grund, den die Bank nicht zu kennen braucht, der Bank schriftlich untersagen, den Anweisungen eines Mitinhabers Folge zu leisten, kann alle Konten auf seine alleinige Anweisung hin schließendie Bank davon ausgehen, sofern diese Anweisung entsprechend dass die aktive Solidarität zwischen den Mitinhabern gegenüber der geltenden Identifizierungs- Bank unverzüglich endet, wovon allerdings die passive Solidarität nicht betroffen ist. In diesem Fall können die mit dem Gemeinschaftskonto verbundenen Rechte nicht mehr einzeln ausgeübt werden und Authentisierungsverfahren erteilt wird. Alle auf dem Depotkonto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere (sowie alle Rückstände, Zinsen und Dividenden) können übertragen werden, und im Allgemeinen können alle Transaktionen auf dem Gemeinschatfskontos durch einen seiner Inhaber ohne Mitwirkung des bzw. der anderen vorgenommen werden. Die die Bank ist von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber einem Kontoinhaber befreit, wenn eine Zahlung oder Lieferung von Wertpapieren entsprechend der alleinigen Anweisung des Mitinhabers seines Xxxxxx durchgeführt wird. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, kann ohne Mitwirkung des bzw. der anderen Inhaber einem Dritten die Befugnis erteilenhält sich nur noch an Anweisungen, die ihnen gemäß diesen Bedingungen zustehenden Rechte für und in ihrem Namen ganz gemeinsam durch alle Mitinhaber, ihre Erben, Anspruchsberechtigten oder teilweise auszuüben. Außerdem bindet oderverpflichteteineVollmachtdurcheinen Gemeinschaftskontoinhaber alle anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos. Sollte die Bank Anweisungen von einem Kunden erhalten, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, werden diese Anweisungen unabhängig von dem jeweiligen Inhaber, der die Anweisungen Vermächtnisnehmer erteilt hat, ausgeführt. Das Ableben eines oder mehrerer Kunden, die Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos sind, ändert nichts an den oben genannten Rechten und Verpflichtungen. Insbesondere können gegen Freistellung durch einen der überlebenden Kontoinhaber oder den Rechtsnachfolger des verstorbenen Kontoinhabers die auf einem gemeinsamen Konto geführten Vermögenswerte ausgezahlt und die verwahrten Wertpapiere übergeben werden. Die Bank kann entsprechende Unterlagen als Bedingung für die Aushändigung der Vermögenswerte verlangen. Sollte die Bank Kenntnis von einem Konflikt jederzeit und ohne vorherige Genehmigung jede Verrechnung zwischen den Kunden, die Inhaber dem Sollsaldo des Gemeinschaftskontos und dem Habensaldo eines Gemeinschatfskontos sind, erlangen, wird die Bank beliebigen bei der Bearbeitung Bank bereits eröffneten oder noch im Namen eines beliebigen Mitinhabers zu eröffnenden Xxxxxx durchführen, unabhängig von Anträgen ihren Ermessensspielraum ausschöpfen. Dies könnte auch die Sperrung der Art und der Währung des gemeinsamen Xxxxxx beinhaltenXxxxxx, sowie mit Finanzinstrumenten und/oder Edelmetallen, deren Wert gemäß ihrem Marktwert am Verrechnungstag festgelegt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinschaftskonto. Auf Vereinbarung kann ein 12.1 Falls mehrere Personen den Vertrag als Kunde ein Gemeinschaftskonto mit anderen Gemeinschaftskontoinhabern eröffneneingehen, wie sind diese gemeinsam Inhaber eines Gemeinschaftskontos. Jeder Inhaber eines Gemeinschaftskontos gilt gegenüber der Bank als Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner im Antragsformular beschrieben. Jeder KundeSinne des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und ist als solcher für alle gemäss dem Vertrag oder einem Teil des Vertrags übernommenen Forderungen und Verpflichtungen haftbar, einschliesslich aller der Mitinhaber Bank gegenwärtig oder zukünftig geschuldeten Beträge, auch falls diese Verbindlichkeiten aus der alleinigen Handlung eines Gemeinschatfskontos istInhabers eines Gemeinschaftskontos resultieren.
12.2 Die Bank ist befugt, kann einzeln irgendeinem einzelnen Inhaber eines Gemeinschaftskontos Mitteilungen und andere Nachrichten zu senden und zukommen zu lassen, und diese Mitteilungen und anderen Nachrichten gelten als allen Inhabern des Gemeinschaftskontos ordnungsgemäss zugestellt.
12.3 Sofern mit der Bank nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat jeder einzelne Inhaber eines Gemeinschaftskontos die umfassende Befugnis, alleine und ohne Beschränkung das Konto zu bewirtschaften, und ist berechtigt, über die einen beliebigen oder alle Vermögenswerte auf diesem dem Konto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere zu verfügen. Jeder KundeInhaber eines Gemeinschaftskontos ist insbesondere allein berechtigt, der Mitinhaber Bank Aufträge zu erteilen, eine bevollmächtigte Person im Namen der Inhaber eines Gemeinschatfskontos ist, haftet auf gesamtschuldnerischer BasisGemeinschaftskontos zu benennen und die Beziehung mit der Bank zu beenden. Jeder Kunde, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, kann alle Konten auf seine alleinige Anweisung hin schließen, sofern diese Anweisung entsprechend der geltenden Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren erteilt wird. Alle auf dem Depotkonto geführten Vermögenswerte und Wertpapiere (sowie alle Rückstände, Zinsen und Dividenden) können übertragen werden, und im Allgemeinen können alle Transaktionen auf dem Gemeinschatfskontos durch einen seiner Inhaber ohne Mitwirkung des bzw. der anderen vorgenommen werden. Die Bank ist von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber einem Kontoinhaber befreit, wenn eine Zahlung dieser Aufträge oder Lieferung von Wertpapieren entsprechend der alleinigen Anweisung des Mitinhabers seines Xxxxxx durchgeführt wird. Jeder Kunde, der Mitinhaber eines Gemeinschatfskontos ist, kann ohne Mitwirkung des bzw. der anderen Inhaber einem Dritten die Befugnis erteilen, die ihnen gemäß diesen Bedingungen zustehenden Rechte für und in ihrem Namen ganz oder teilweise auszuüben. Außerdem Handlungen bindet oderverpflichteteineVollmachtdurcheinen Gemeinschaftskontoinhaber alle anderen Inhaber des eines Gemeinschaftskontos. Sollte , und die Bank Anweisungen haftet nicht für daraus resultierende Schäden. Ungeachtet des Vorstehenden und ohne Rücksicht auf individuelle Unterschriftsberechtigungen ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, wenn immer sie dies als angemessen erachtet, von allen Inhabern eines Gemeinschaftskontos einen gemeinsamen Auftrag zu verlangen.
12.4 Im Falle des Todes eines Inhabers eines Gemeinschaftskontos ist die Bank berechtigt, alle Aufträge, einschliesslich des Auftrags, das Konto zu schliessen, auszuführen, die sie allenfalls allein von einem Kunden erhaltenoder mehreren der überlebenden Inhabern des Gemeinschaftskontos oder von den Erben des/der verstorbenen Inhaber(s) eines Gemeinschaftskontos erhalten hat. Falls die Bank jedoch aus irgendeinem Grund beschliesst, die vom/von den überlebenden Inhaber(n) eines Gemeinschaftskontos oder von den Erben des verstorbenen Inhabers eines Gemeinschaftskontos erhaltenen Aufträge nicht auszuführen, haftet sie nicht für die sich daraus ergebenden Schäden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die Bank grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Ausserdem steht es der Bank frei, solche Massnahmen zu treffen, entsprechende Unterlagen zu verlangen und Transaktionen oder andere über das Konto laufende Geschäfte zu beschränken, falls es ihr zum Schutz der Bank vor etwaigen Schäden als zweckmässig erscheint. Der Nachlass des verstorbenen Inhabers eines Gemeinschaftskontos und der/die Überlebende(n) haften weiterhin gegenüber der Bank für jeglichen Negativsaldo oder Verlust auf dem Konto, der Mitinhaber des Gemeinschatfskontos ist, werden diese Anweisungen unabhängig von dem jeweiligen Inhaber, der die Anweisungen erteilt hat, ausgeführt. Das Ableben eines oder mehrerer Kundendurch Aufträge, die Mitinhaber vor der schriftlichen Benachrichtigung der Bank über den Tod des entsprechenden Inhabers eines Gemeinschatfskontos sindGemeinschaftskontos erteilt worden waren, ändert nichts an den oben genannten Rechten und Verpflichtungen. Insbesondere können gegen Freistellung durch einen der überlebenden Kontoinhaber entsteht oder den Rechtsnachfolger des verstorbenen Kontoinhabers die auf einem gemeinsamen Konto geführten Vermögenswerte ausgezahlt und die verwahrten Wertpapiere übergeben werden. Die Bank kann entsprechende Unterlagen als Bedingung für die Aushändigung der Vermögenswerte verlangen. Sollte die Bank Kenntnis von einem Konflikt zwischen den Kunden, die Inhaber eines Gemeinschatfskontos sind, erlangen, wird die Bank bei der Bearbeitung von Anträgen ihren Ermessensspielraum ausschöpfen. Dies könnte auch die Sperrung Liquidierung des gemeinsamen Xxxxxx beinhaltenanfällt.
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