Common use of Gemischter Ausschuss Clause in Contracts

Gemischter Ausschuss. 1. Aufsicht und Verwaltung bei der Durchführung dieses Abkommens obliegen einem aus Vertretern der Parteien zusammengesetzten Gemischten Ausschuss, der gleichzeitig auch auf der Grundlage der im Juni 1997 in Genf unterzeichneten Erklä- rung handelt.

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Gemischter Ausschuss. 1. Aufsicht und Verwaltung bei der Durchführung dieses Abkommens obliegen einem aus Vertretern der Parteien zusammengesetzten Gemischten Ausschuss, der gleichzeitig auch auf der Grundlage der im Juni 1997 in Genf unterzeichneten Erklä- rung Erklärung handelt.

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