Gepäckrückholung Musterklauseln

Gepäckrückholung. Sind alle versicherten erwachsenen Personen zurücktranspor- tiert oder verstorben? Dann organisieren wir die Rückholung des Reisegepäcks und übernehmen dafür die Kosten.
Gepäckrückholung. 13.1 Wegen eines Krankenrücktransportes (Nr. 9.3) kann sich die versicherte Person nicht um ihr mitgeführtes Gepäck kümmern. Wir transportieren das transportberei- te Gepäck an den Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland.
Gepäckrückholung. Sind alle versicherten erwachsenen Personen zurücktrans- portiert oder verstorben? Dann organisieren wir die Rückho- lung des Reisegepäcks und übernehmen dafür die Kosten. Sie reichen alle Heilbehandlungskosten erst einem anderen Leistungsträger/Versicherer ein, der sich an der Kostener- stattung beteiligt. Dann erstatten wir Ihnen − bei einer stationären Krankenhausbehandlung ein Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage von 50,– EUR pro Tag. − bei einer ambulanten Behandlung einmalig 25,– EUR (unabhängig von der Anzahl der Behand- lungen und Erkrankungen). Ihre Behandlung im Ausland dauert länger, weil − Ihre Erkrankung über das ursprüngliche Ende des Versi- cherungsschutzes hinaus eine Heilbehandlung erfordert und − Sie nicht transportfähig sind. In diesem Fall verlängern wir die Dauer Ihres Versicherungs- schutzes, bis Sie wieder transportfähig sind. Versichert ist dann auch ein notwendiger Rücktransport. Wir können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag reduzieren, wenn − die Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder − die Kosten der Heilbehandlung das ortsübliche Maß über- steigen. Nehmen Sie keine Schulmedizin in Anspruch, können wir die Leistungen auf den Betrag reduzieren, der bei der Anwen- dung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arz- neimittel anfällt. (Näheres dazu unter Ziffer 1.5.) In den folgenden Fällen leisten wir nicht, selbst wenn der Versicherungsfall eingetreten ist:
Gepäckrückholung. Sofern die versicherte Person während einer Reise aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung oder schweren Unfallverletzung nicht selbst in der Lage ist, ihr Gepäck mitzunehmen, organisiert der Versicherer die Beförderung des Gepäcks zurück zum Wohnort des Ver- sicherten. Die Kosten hierfür werden bis zu 100 EUR erstattet. § 3 Tod auf Reisen innerhalb Deutschlands Stirbt die versicherte Person auf einer innerdeutschen Reise, organisiert der Versicherer in Absprache mit den Angehörigen die Bestattung vor Ort oder die Überführung der verstorbenen Person zum Bestattungsort inner- halb Deutschlands. Die Kosten für die Organisation werden übernommen. § 4 Notlagen im Ausland
Gepäckrückholung. Die HanseMerkur organisiert und bezahlt die zusätzliche Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.