Gerichtlich. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines von dem Versicherten beauftragten Rechtsanwaltes, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann. Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung abrechnen kann, trägt der Versicherer die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt würde.
Appears in 2 contracts
Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Gerichtlich. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines von dem Versicherten beauftragten Rechtsanwaltes, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann. Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung abrechnen kann, trägt der Versicherer die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt würde.
Appears in 2 contracts
Samples: Haftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice
Gerichtlich. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines von dem Versicherten beauftragten RechtsanwaltesRechtsanwalts, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann. Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung abrechnen kann, trägt der Versicherer die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt würde.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Gerichtlich. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines von dem Versicherten beauftragten Rechtsanwaltes, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann. Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung Gebühren- ordnung abrechnen kann, trägt der Versicherer die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt würde.
Appears in 1 contract