Common use of Gerichtlich Clause in Contracts

Gerichtlich. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines von dem Versicherten beauftragten Rechtsanwalts, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann. Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung abrechnen kann, trägt der Versicherer die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in Deutschland durchgeführt würde.

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Samples: www.buchhalter-haftpflicht.de, www.bass-makler.de

Gerichtlich. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines von dem Versicherten beauftragten RechtsanwaltsRechtsanwaltes, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann. Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung abrechnen kann, trägt der Versicherer die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in Deutschland durchgeführt würde.

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Samples: www.ruv.de, www.ov-boerse.de

Gerichtlich. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines von dem Versicherten beauftragten RechtsanwaltsRechtsanwaltes, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann. Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung abrechnen kann, trägt der Versicherer die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt würde.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Gerichtlich. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines von dem Versicherten beauftragten RechtsanwaltsRechtsanwaltes, der die Prozessvertretung des Versicherten vor dem zuständigen Gericht übernehmen kann. Soweit es im Ausland keine gesetzliche Vergütung gibt, weil der Rechtsanwalt nicht nach einer mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbaren Gebührenordnung Gebühren- ordnung abrechnen kann, trägt der Versicherer die Vergütung bis zu dem Betrag, der nach dem RVG zu übernehmen wäre, wenn das Gerichtsverfahren in Deutschland durchgeführt würde.

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Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de