Gerichtsstand, Exportkontrolle. 11.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Wien. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt. 11.2. Im Falle des Exports des Vertragsgegenstandes ist der Vertragspartner für die Einhaltung der hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhan- delsgesetzes sowie der ggf. anwendbaren US-Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Miet , Service , Werk Und Beratungsverträge, General Terms and Conditions for Rental, Service, Work, and Consulting Contracts
Gerichtsstand, Exportkontrolle. 11.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist WienKlagenfurt. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
11.2. Im Falle des Exports des Vertragsgegenstandes ist der Vertragspartner für die Einhaltung der hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhan- delsgesetzes Außenhandelsgesetzes sowie der ggf. anwendbaren US-Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gerichtsstand, Exportkontrolle. 11.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist WienKrefeld. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
11.2. Im Falle des Exports des Vertragsgegenstandes ist der Vertragspartner für die Einhaltung der hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhan- delsgesetzes Außenhandelsgesetzes sowie der ggf. anwendbaren US-Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Miet , Service , Werk Und Beratungsverträge
Gerichtsstand, Exportkontrolle. 11.112.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist WienKrefeld. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
11.212.2. Im Falle des Exports des Vertragsgegenstandes ist der Vertragspartner für die Einhaltung der hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhan- delsgesetzes Außenhandelsgesetzes sowie der ggf. anwendbaren US-weiteren Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gerichtsstand, Exportkontrolle. 11.110.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist WienKrefeld. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner anderen an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
11.210.2. Im Falle des Exports des Vertragsgegenstandes ist der Vertragspartner für die Einhaltung der hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhan- delsgesetzes Außenhandelsgesetzes sowie der ggf. anwendbaren US-US- Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gerichtsstand, Exportkontrolle. 11.112.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist WienStuttgart. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
11.212.2. Im Falle des Exports des Vertragsgegenstandes ist der Vertragspartner für die Einhaltung der hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhan- delsgesetzes Außenhandelsgesetzes sowie der ggf. anwendbaren US-weiteren Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen