Geschäftstag Musterklauseln

Geschäftstag. Jeder Tag, der in Dublin, Mailand und Luxemburg ein Bankengeschäftstag ist, oder ein anderer Tag, der von der Verwaltungsgesellschaft gegebenenfalls festgelegt wird.
Geschäftstag. Ist ein Tag, an dem Zahlungen auf die Obligationen fällig sind, kein Geschäftstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Geschäftstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubs Zinsen zu zahlen sind. Ein „Geschäftstag“ im Sinne dieser Bestimmung ist jeder Tag, an dem Banken in Zürich und SIX SIS für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und Zahlungen in CHF abgewickelt werden können.
Geschäftstag. Ein „Geschäftstag“ im Sinne dieser Emissionsbedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET 2) und CBF betriebsbereit sind.
Geschäftstag. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforder- lichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen außer • samstags und • am 24. und 31. Dezember An folgenden Feiertagen unterhalten die Niederlassungen der Bank in folgenden Orten nicht den für die Ausführung von Zahlungen erfor- derlichen Geschäftsbetrieb: • Heilige Drei Könige München, Stuttgart • Fronleichnam Frankfurt am Main, München, Münster, Stuttgart • Mariä Himmelfahrt München • Allerheiligen München, Münster, Stuttgart Hinweis: Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Niederlassungen unterscheiden, die an der jeweiligen Nie- derlassung ausgehängt sind. Seine Zahlungskarte kann der Kunde jederzeit einsetzen. Für Bargeldauszahlungen am Geldausgabeautomaten ist also jeder Tag ein Geschäftstag. Die Festlegung der Geschäftstage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank.
Geschäftstag. Ein Tag gemäß der Begriffsbestimmung der Europäischen Zentralbank, an dem Banken für die Durchführung von Leistungen und Zahlungsvorgängen geöffnet sind, ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sowie Bankfeiertage in den Rechtsprechungsgebieten, deren Rechtsvorschriften die die betreffende Dienstleistung erbringende ING-Niederlassung unterliegt. Weitere Informationen zu den geltenden Geschäftstagen der jeweiligen ING-Niederlassung können von der betreffenden Niederlassung bezogen werden. Sämtliche Autorisierungsinstrumente, ING-Kanäle, ING-PKI- Geräte oder sonstige von ING für die Nutzung eines Xxxxxx, Dienstes und/oder der Authentifikation des Kunden oder Nutzers bereitgestellte Gegenstände, Instrumente, Ausstattungen, Dokumente, Softwareträger oder Software. ING Bank N.V. und/oder eine ihrer unmittel- und mittelbaren (örtlichen oder ausländischen) Tochtergesellschaften und/oder eine der mit ihr verbundenen Unternehmen, Filialen oder Niederlassungen. Der Begriff „ING“ bezeichnet zudem die ING-Niederlassung. InsideBusiness, InsideBusiness Payments, InsideBusiness Trade, InsideBusiness Payments CEE Local Sites, InsideBusiness Connect, ING Service for SWIFTNet, die App oder jedwedes sonstige sichere Online-Bankingsystem und/oder ein von ING bereitgestellter elektronischer Kommunikationskanal.
Geschäftstag. Im Sinne dieser Anleihebedingungen ist ein „Geschäftstag“ jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) Clearstream geöffnet und betriebsbereit ist und (ii) das Real-time Gross Settlement System (T2) geöffnet und betriebsbereit ist.
Geschäftstag bezeichnet jeden Tag mit Ausnahme von Samstag, Sonntag oder einem offiziellen gesetzlichen Feiertag innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA).
Geschäftstag. Im Sinne dieser Anleihebedingungen ist ein "Geschäftstag" jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) Clearstream geöffnet und betriebsbereit ist und (ii) das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2 ("TARGET 2") oder eines TARGET 2 ersetzenden Nachfolgesystems geöffnet und betriebsbereit ist.
Geschäftstag. Ein Tag gemäß der Begriffsbestimmung der Europäischen Zentralbank, an dem Banken für die Durchführung von Leistungen und Zahlungsvorgängen geöffnet sind, ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sowie Bankfeiertage in den Jurisdiktionen, denen die den betreffenden Service erbringende ING-Office unterliegt. Weitere Informationen zu den geltenden Geschäftstagen des jeweiligen ING-Office können von dem betreffenden ING-Office bezogen werden.
Geschäftstag. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungs- vorganges beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäfts- betrieb an allen Werktagen mit folgenden Ausnahmen: – Sonnabende, – 24. und 31. Dezember, – alle gesetzlichen Feiertage, auch wenn diese auf einen Werktag fallen, – Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.B. Karneval, Betriebsversammlung oder andere Gründe) geschlossen hat und diese im Außenbereich der Geschäfts- stelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden.