Treuhänder. Der Treuhänder ist ein Sachverständiger, der sich in der Kalkulation von Versicherungen auskennt. Er prüft und genehmigt Prämienan- passungen. Durch seine Unabhängigkeit wird sichergestellt, dass diese im Sinne der Versichertengemeinschaft fällt. Der Treuhänder darf außer dieser Tätigkeit in keinerlei Beziehung zu dem Versicherer stehen erfolgen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird die staatliche Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt. So ist dort unter anderem geregelt, wann ein Versicherungsunternehmen Versicherungs- policen verkaufen darf, welche finanziellen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Berichtspflichten gegenüber der BaFin beste- hen und welche Maßnahmen der BaFin als staatliche Aufsicht zur Sicherstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherungsunternehmen zustehen.
Treuhänder. Die Emittentin hat die Elbtreuhand Service GmbH Ruhrstr. 20B 22761 Hamburg („Treuhänder“) nach Maßgabe des Treuhandvertrages zwischen der Emittentin und dem Treuhänder vom 22. August 2019 („Treuhandvertrag“) zum Treuhänder bestellt, der die Aufga- ben nach diesem § 6 i.V.m. dem Treuhandvertrag wahrnimmt. Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Treuhänder. Der Treuhänder ist ein Sachverständiger, der sich in der Kalkulation von Versicherungen auskennt. Er prüft und genehmigt Prämienan- passungen. Durch seine Unabhängigkeit wird sichergestellt, dass diese im Sinne der Versichertengemeinschaft fällt. Der Treuhänder darf außer dieser Tätigkeit in keinerlei Beziehung zu dem Versicherer stehen erfolgen.
Treuhänder. Als Treuhänder hat die Emittentin die Nordic Trustee AS, X.X. Xxx 0000 Xxxx, XX-0000 Xxxx, Xxxxxxxx mit der Registrierungsnummer 963 342 624 (der „Treuhänder“). Der Treuhänder handelt als Stellver- treter aller Anleihegläubiger, überwacht die Leistung der Emittentin gemäß den Anleihebedingungen, überwacht die rechtzeitige und einwandfreie Zahlung von Kapital und Zinsen, organisiert Anleihegläu- bigerversammlungen und handelt an Stelle der Anleihegläubiger soweit erforderlich. Die Handlungen des Treuhänders haben stets bindende Wirkung für die Anleihegläubiger.
Treuhänder. Die Emittentin hat Mag. Xxxxxx Xxxxx (Wirtschaftsprüfer) als Treuhänder im Sinne des PfandBG bestellt. Die Rendite (bestimmt durch Emissionspreis, Zinssatz, Laufzeit und Tilgungszahlung; siehe die folgenden Ausführungen) wird bei fix verzinsten, Stufenzins- und Nullkupon-Schuldverschreibungen im Vorhinein in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben. Im Fall von allen anderen Schuldverschreibungen mit Maximal- und/oder Mindestzinssatz wird in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen eine Maximal- und/oder Minimalrendite angegeben. Für alle anderen Schuldverschreibungen ohne Maximal- und/oder Mindestzinssatz kann aufgrund der unbestimmten Erträge der Schuldverschreibung keine Rendite berechnet werden, daher entfällt in diesen Fällen die Angabe einer Rendite in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen. Die Berechnung der Rendite von fix verzinsten, Stufenzins- und Nullkupon-Schuldverschreibungen sowie von Schuldverschreibungen mit Maximal- und/oder Mindestzinssatz erfolgt auf Basis der von ICMA definierten Methode (unter der Annahme, dass die Schuldverschreibungen zum (Erst-) Emissionspreis erworben und bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden) auf der Basis actual/actual. Die ICMA Methode ermittelt die Effektivverzinsung von Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Allfällige zusätzlich zum Ausgabepreis/-kurs anfallende Nebenkosten (beispielsweise Zeichnungsspesen) sowie laufende Nebenkosten (beispielsweise Depotgebühren) finden in die Berechnung der Emissionsrendite keinen Eingang. Grundsätzlich sind alle Rechte aus Emissionen durch den einzelnen Anleihegläubiger selbst oder den von ihm bestellten Rechtsvertreter gegenüber der Emittentin direkt, an deren Sitz zu den üblichen Geschäftsstunden, sowie in schriftlicher Form oder im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Seitens der Emittentin ist keine organisierte Vertretung der Anleihegläubiger vorgesehen. Generell gilt jedoch, dass zur Wahrung der Ausübung der Rechte von Anleihegläubigern von auf Inhaber lautenden Schuldverschreibungen inländischer Emittenten und bestimmter anderer Schuldverschreibungen, wie der Schuldverschreibungen unter dem Programm, wenn deren Rechte wegen Mangels einer gemeinsamen Vertretung gefährdet oder die Rechte der Emittentin in ihrem Gange gehemmt würden, insbesondere im Konkursfall der Emittentin, nach den Regelungen des Kuratorengesetzes und des Kuratorenergänzungsgesetzes vom zuständigen Gericht ein Kurator für die jeweiligen Anleih...
Treuhänder. State Street Custodial Services (Ireland) Limited wurde entsprechend dem Trusterrichtungsvertrag für die Tätigkeit als Treuhänder des Fonds ernannt. Der Treuhänder ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die 1991 in Irland gegründet wurde und sich letztlich im Eigentum der State Street Corporation befindet. Das vom Treuhänder verwahrte Vermögen belief sich am 30. Juni 2020 auf rund 1,2836 Bio. US$. Der Treuhänder ist in Irland von der Zentralbank zugelassen, der er untersteht. Die Haupttätigkeit des Treuhänders besteht in der Ausübung von Treuhänder- und Verwahrfunktionen für Investmentfonds wie diesen. Im Einklang mit dem Trusterrichtungsvertrag ist der Treuhänder mit der Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds betraut worden. Der Treuhänder kann seine Verwahrungsverpflichtungen allein in Übereinstimmung mit den OGAW-Bestimmungen delegieren und muss bei der Auswahl und Benennung eines Dritten, an den er seine Verwahrungsverpflichtungen ganz oder teilweise zu delegieren beabsichtigt, mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahren, und er muss bei der regelmäßigen Prüfung und laufenden Überwachung des beauftragten Dritten sowie der Vorkehrungen des Dritten in Bezug auf die an ihn delegierten Angelegenheiten weiterhin mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahren. Dritte, an die der Treuhänder seine Verwahrungsaufgaben in Übereinstimmung mit den OGAW-Bestimmungen delegiert, können im Gegenzug diese Aufgaben in Übereinstimmung mit geltendem Recht unterdelegieren. Die Haftung des Treuhänders gemäß den OGAW-Bestimmungen wird durch keinerlei Delegierung seiner Verwahrungsaufgaben beeinträchtigt. Der Treuhänder hat die Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds an die State Street Bank and Trust Company (»SSBTC«) delegiert, seine weltweite Unter-Depotbank, durch die er Zugang zu SSBTCs weltweitem Netzwerk aus Unter-Depotbanken erhält (das »globale Treuhandnetzwerk«). Das globale Treuhandnetzwerk von SSBTC deckt mehr als 100 Märkte ab. Die Unternehmen, die zusammen das globale Treuhandnetzwerk bilden und an die die Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds durch SSBTC unterdelegiert werden kann, sind (zum Zeitpunkt dieses Prospekts) in Anhang II aufgeführt. Zusätzlich zur Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds obliegen dem Treuhänder folgende Hauptaufgaben, die nicht delegiert werden können: - Er muss sicherstellen, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Rückkauf, die Rücknahme und die Annullierung von Anteilen gemäß den OGAW-Bestimmunge...
Treuhänder. 1. Die Anleiheschuldnerin hat nach Maßgabe eines gesondert abgeschlossenen Treuhandvertra- ges einen Treuhänder bestellt, dessen Aufgabe es ist, die in § 11 der Anleihebedingungen ge- nannten Verpflichtungen wahrzunehmen, sie im Interesse der Anleihegläubiger zu verwalten sowie, falls die Voraussetzungen hierfür vorliegen, freizugeben oder zu verwerten. Treuhänder für die Anleihe ist die Kanzlei Mayrhofer + Partner Partnerschaftsgesellschaft, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx. Sollte das Treuhandverhältnis vorzeitig beendet werden, ist die Anleihe- schuldnerin berechtigt und verpflichtet, einen neuen Treuhänder zu bestellen.
Treuhänder. 12.1. Alle Sicherheiten müssen zugunsten des Treuhänders bestellt werden. Die Funktion des Treuhänders wird von Estateguru tagatisagent OÜ (Registernummer 12766368) ausgeübt, einer Gesellschaft, die zu diesem Zweck vom Portalbetreiber ernannt wurde. Die Funktion des Treuhänders kann nur vom Treuhänder oder vom Portalbetreiber selbst ausgeübt werden. Die Funktion des Treuhänders wird nicht auf einen Dritten übertragen.
Treuhänder. 1. Die Emittentin bestellt nach Maßgabe des Treuhandvertrages einen Treuhänder, dessen Aufgabe es ist, die Bestellung der unter § 7 dieser Anleihebedingungen genannten Sicherungsrechte zugunsten der Anleihegläubiger zu kontrollieren, sie im Interesse der Anleihegläubiger nach Maßgabe des Treuhandvertrages zu verwalten sowie, falls die Voraussetzungen hierfür vorliegen, freizugeben oder zu verwerten. Jeder Anleihegläubiger stimmt dem Abschluss des Treuhandvertrages mit Zeichnung bzw. Umtausch der Inhaberteilschuldverschreibungen zu und erkennt diesen als für sich verbindlich an. Jedem Anleihegläubiger stehen die Rechte gegen den Treuhänder aus dem Treuhandvertrag aus eigenem Recht zu (§ 328 BGB, Vertrag zugunsten Dritter). Der Anleihegläubiger hat dem Treuhänder bei Geltendmachung seiner Rechte aus dem Treuhandvertrag die Anleihegläubigereigenschaft durch Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. Bestätigung der depotführenden Bank) nachzuweisen. Die Anleihegläubiger sind verpflichtet, die sich aus dem Treuhandvertrag ergebenden Beschränkungen zu beachten.
Treuhänder. 1 Gegenstand der Versicherung ist die typische beruf- liche Tätigkeit als Treuhänder. Diese beinhaltet auch die Tätigkeiten als: