Zinsbetrag Musterklauseln

Zinsbetrag. Die Emittentin zahlt den maßgeblichen Zinsbetrag am Zinszahlungstag.
Zinsbetrag. Wenn die Emissionsspezifischen Bedingungen "Zinsbestimmungen" als "Anwendbar" festlegen, entspricht der für jedes Produkt an jedem Zinszahlungstag zahlbare Zinsbetrag dem Zinsart Besonderer Zinsbetrag, dem Bedingten Zinsbetrag (sofern anwendbar), dem Täglichen Range Accrual Zinsbetrag und/oder dem Festen Unbedingten Zinsbetrag gemäß Absatz (i), (ii),
Zinsbetrag. Die Berechnungsstelle berechnet am fünften Geschäftstag vor dem Zinszahlungstag („Berechnungstag“) den auf die Bundeswertpapiere jeweils anzuwendenden indexierten Zinssatz (der „indexierte Zinssatz“) sowie den jeweils zahlbaren Zinsbetrag (der „Zinsbetrag“). Der indexierte Zinssatz ergibt sich aus der Multiplikation des in der jeweiligen Tender-Ausschreibung oder im Syndikatsverfahren bekannt gegebenen Zinssatzes mit der für den jeweiligen Zinszahlungstag zu bestimmenden Index-Verhältniszahl. Die Höhe des Zinsbetrages wird ermittelt durch Multiplikation des nominalen Zinsbetrages mit der für den jeweiligen Zinszahlungstag zu bestimmenden Index- Verhältniszahl. Der nominale Zinsbetrag errechnet sich aus der Multiplikation des Gesamtnennbetrages der Bundeswertpapiere mit dem in der jeweiligen Tender-Ausschreibung oder im Syndikatsverfahren bekannt gegebenen Zinssatz.
Zinsbetrag. Die Berechnungsstelle wird zu oder baldmöglichst nach jedem Zeitpunkt, an dem der Zinssatz zu bestimmen ist, den auf die Bundesanleihe zahlbaren Zinsbetrag in Bezug auf die festgelegte Stückelung (der "Zinsbetrag") für die entsprechende Zinsperiode berechnen. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Zinssatz und der Zinstagequotient (wie nachstehend definiert) auf die festgelegte Stückelung angewendet werden, wobei der resultierende Betrag auf die kleinste Einheit der festgelegten Währung auf- oder abgerundet wird, wobei 0,5 solcher Einheiten aufgerundet werden.
Zinsbetrag. Wenn die Emissionsspezifische Bedingungen "Zinsbestimmungen" als "Nicht Anwendbar" festlegen, sind keine Zinsbeträge in Bezug auf die Produkte zu zahlen. Wenn die Emissionsspezifische Bedingungen "Zinsbestimmungen" als "Anwendbar" festlegen, entspricht der für jedes Produkt an jedem Zinszahlungstag zahlbare Zinsbetrag dem Bedingten Zinsbetrag (sofern anwendbar) und/oder dem Festen Unbedingten Zinsbetrag gemäß Absatz (i) bzw. (ii) unten, WOBEI für den Fall, dass die Emissionsspezifische Bedingungen "Mehrere Zinszahlungsreihen" als "Anwendbar" festlegen, es mehr als eine Reihe von Zinszahlungstagen gibt und entweder die Bedingten Zinsbestimmungen (Absatz (i) unten) oder die Festen Unbedingten Zinsbestimmungen (Absatz (ii) unten) für jede Reihe von Zinszahlungstagen gelten (wie in den Emissionsspezifische Bedingungen festgelegt):

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.