Geschäftstage. (1) Geschäftstag im Sinne dieses Abschnitts ist bei Taggleichen Euro-Überweisungen, SEPA-Überweisungen, AZV-Überweisungen und IMPay-Überweisungen der TARGET2- Geschäftstag. Wird der Auftrag beleghaft erteilt, ist hinsichtlich Einreichung und Widerruf des Auftrags der nationale Geschäftstag maßgeblich.
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Geschäftstage. (1) Geschäftstag im Sinne dieses Abschnitts ist bei Taggleichen Euro-Überweisungen, SEPA-Überweisungen, AZV-Überweisungen und IMPay-Überweisungen der TARGET2- GeschäftstagTARGET-Ge- schäftstag. Wird der Auftrag beleghaft erteilt, ist hinsichtlich Einreichung und Widerruf des Auftrags der nationale Geschäftstag maßgeblich.
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Geschäftstage. (1) Geschäftstag im Sinne dieses Abschnitts ist bei Taggleichen Euro-Überweisungen, SEPA-Überweisungen, AZV-Überweisungen und IMPay-Überweisungen der TARGET2- GeschäftstagTARGET2-Ge- schäftstag. Wird der Auftrag beleghaft erteilt, ist hinsichtlich Einreichung und Widerruf des Auftrags der nationale Geschäftstag maßgeblich.
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Geschäftstage. (1) Geschäftstag im Sinne dieses Abschnitts ist - bei Taggleichen Euro-Überweisungen, SEPA-Überweisungen, AZV-Überweisungen und IMPay-AZV- Überweisungen der TARGET2- TARGET2-Geschäftstag. Wird der Auftrag beleghaft erteilt, ist hinsichtlich Einreichung und Widerruf des Auftrags der nationale Geschäftstag maßgeblich. - bei Prior3-Zahlungen der nationale Geschäftstag.
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