Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zur Abwicklung im SCL entge- gen: - Weisungen zur Weiterleitung von Beträgen aus SEPA-Überweisungsaufträgen, die das Einlagenkreditinstitut auf Grundlage des SEPA Credit Transfer Rulebook des EPC entgegengenommen hat, zur Ausführung im Inland und in die sonstigen Staaten und Gebiete des SEPA-Raums (SEPA-Überweisungen) und - Einzug von SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, die das Einlagen- kreditinstitut auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des EPC (im Folgenden gemeinsam SEPA-Lastschriften) entgegengenommen hat, auf alle Orte des SEPA- Raums und - Einzug zur Verrechnung von Kartenzahlungen (im Folgenden: SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA-Raums.
(2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von SEPA-Lastschriften und SCC- Karteneinzügen zum Einzug herein, soweit sie nach den in Absatz 4 genannten Verfahrens- regeln vorgesehen sind.
(3) Für den Einzug von SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzügen gelten die Regelun- gen in Unterabschnitt B Nummer 6 bis 8 entsprechend. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwertes von Lastschriftrückgaben bzw. Rückgaben von SCC-Karteneinzügen auf dem TARGET2-Unterkonto.
(4) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für SEPA- Überweisungen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung von SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Überweisung)“ und für den Einzug von SEPA-Lastschriften ergänzend die „Verfah- rensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)“ (im Folgenden gemeinsam: SEPA-Verfahrensregeln) sowie für den Einzug von SCC-Karteneinzügen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge)“.
Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt auf Euro lautende Aufträge zum Einzug von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) bzw. dem imagegestützten Scheckeinzug (ISE) auf alle Orte des Bundesgebiets zur Abwicklung im Scheckabwicklungsdienst des EMZ entge- gen.
(2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen bzw. dem imagegestützten Scheckeinzug zum Einzug herein, soweit sie nach den Zahlungs- verkehrsabkommen vorgesehen sind. Zur Rückrechnung von Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen Verrechnungsdatensätze, nicht aber die elektronischen Bilder der Schecks (Scheckbilder) einzuliefern.
(3) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von Scheckzahlungen über den EMZ (Verfahrensregeln Scheck)“.
(4) Vom Einzug ausgeschlossen sind Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheckeinzug, denen Schecks zu Grunde liegen, - die den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ mit einem Zusatz wie „Nur zur Verrechnung mit (folgt Firma)“ tragen, auch wenn der Zusatz gestrichen ist, - deren Übertragung vom Aussteller durch die Worte „Nicht an Order“ oder durch einen gleichbedeutenden Zusatz untersagt ist, - die in der Codierzeile mit „BSE“ bzw. „ISE“ gekennzeichnet sind.
Auftragsarten. (1) Zur Abwicklung im HBV-Individual nimmt die Bank Aufträge für Euro-Liquiditäts- überträge zulasten von Dotationskonten gemäß Abschnitt II Unterabschnitt D Nummer 5 zur taggleichen Ausführung entgegen. Auf Euro lautende Weisungen zur taggleichen Weiterleitung von Überweisungsbeträgen im Inland, in EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten nimmt die Bank nur über TARGET2-Bundes- bank entgegen. Hierfür gelten die „Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)“ bzw. bei internetbasiertem Zugang die „Besondere Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM- Xxxxxx in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk) im Rahmen des internetbasierten Zu- gangs“. Sofern der Überweisungsweg nicht automatisiert ermittelt werden kann, führt die Bank die Aufträge nach bestem Ermessen aus.
(2) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von taggleichen Zahlungen in Euro sowie von Zahlungen in ausländischen Währungen im Hausbankverfahren-Individual (HBV-Individual) (Verfahrensregeln HBV-Individual)“.
Auftragsarten. (1) Zur Abwicklung im HBV-Individual nimmt die Bank Aufträge für Liquiditätsüberträge zu- lasten von Dotationskonten gemäß Abschnitt II Unterabschnitt D Nummer 4 zur taggleichen Ausführung entgegen. Auf Euro lautende Weisungen zur taggleichen Weiterleitung von Überweisungsbeträgen im Inland, in EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten nimmt die Bank nur über TARGET-Bundesbank entgegen. Hierfür gelten die „Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an TARGET-Bundes- bank (TARGET-BBk)“. Sofern der Überweisungsweg nicht automatisiert ermittelt werden kann, führt die Bank die Aufträge nach bestem Ermessen aus.
(2) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Liquiditätsüberträgen zwi- schen Dotationskonten und TARGET (Verfahrensregeln Dotationskonten)“.
Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende Aufträge zur Abwicklung im HBV entgegen: - Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen, die auf eine im „Merkblatt für das Devisengeschäft“ aufgeführte ausländische Währung lauten, zur Ausführung in EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten (AZV-Überweisungen) - auf Euro lautende Liquiditätsüberträge zulasten von Dotationskonten gemäß Abschnitt II Unterabschnitt D Nummer 5 zur taggleichen Ausführung. Auf Euro lautende Weisungen zur taggleichen Weiterleitung von Überweisungsbeträgen im Inland, in EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten nimmt die Bank nur über TARGET2- Bundesbank entgegen. Hierfür gelten die „Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)“ bzw. bei internetbasiertem Zugang die „Besondere Geschäftsbedingungen für die internetbasierte Teilnahme an TARGET2- Bundesbank (TARGET2-BBk)“. Sofern der Überweisungsweg nicht automatisiert ermittelt werden kann, führt die Bank die Aufträge nach bestem Ermessen aus.
(2) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Taggleichen Euro- Überweisungen und AZV-Überweisungen im Hausbankverfahren-Individual (HBV-Individual) (Verfahrensregeln HBV-Individual)“.
Auftragsarten. 1 Im Staatsvertragsbereich findet diese Vereinbarung Anwendung auf die in den Staatsverträgen definierten Aufträge, insbesondere:
a) Bauaufträge über die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten;
b) Lieferaufträge über die Beschaffung beweglicher Güter, namentlich durch Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf;
c) Dienstleistungsaufträge.
2 Im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich findet diese Vereinbarung An- wendung auf alle Arten von öffentlichen Aufträgen.
Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt auf Euro lautende Aufträge zum Einzug von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) bzw. dem imagegestützten Scheckeinzug (ISE) auf alle Orte des Bundesgebiets zur Abwicklung im EMZ entgegen.
(2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen bzw. dem imagegestützten Scheckeinzug zum Einzug herein, soweit sie nach den Zahlungs- verkehrsabkommen vorgesehen sind. Zur Rückrechnung von Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen Verrechnungsdatensätze, nicht aber die elektronischen Bilder der Schecks (Scheckbilder) einzuliefern.
(3) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) Verfah- rensregeln EMZ)“.
Auftragsarten. 4.1 Ein Auftrag ist ein Angebot zum Öffnen oder Schließen einer Transaktion, wenn sich unser Preis auf einen von Ihnen festgelegten Wert oder darüber hinaus bewegt. Die grundlegenden verfügbaren Auftragsarten sind: • Sofortaufträge; • Börsenaufträge; • Stop-Loss-Aufträge oder Limitaufträge; • Trailing-Stop-Aufträge; und • Garantierte Stop-Aufträge.
4.2 Sofortaufträge sind eine sofortige Anweisung zum Kauf oder Verkauf zum von LCG notierten Preis.
4.3 Ein Börsenauftrag ist eine Anweisung, in einer bestimmten Größe zum besten verfügbaren Pre- is für diese Größe zu handeln. Indem Sie einen Börsenauftrag aufgeben, erkennen Sie an, dass der Auftrag möglicherweise zu einem Preis aus- geführt wird, der zum Zeitpunkt der Auftragsertei- lung schlechter ist als die LCG-Kursnotierung.
4.4 Ein Stop-Loss-Auftrag ist eine Anweisung zum Handeln, wenn der von LCG notierte Preis für Sie ungünstiger wird. Ein Stop-Loss-Auftrag wird im Allgemeinen platziert, um einen gewissen Risiko- schutz zu bieten, beispielsweise für den Fall, dass Ihre Transaktion in einen Verlustzustand überge- ht, und kann zum Öffnen oder Schließen einer Transaktion verwendet werden. Jeder Stop-Loss- Auftrag hat eine bestimmte von Ihnen festgelegte Stoppgrenze, vorbehaltlich unserer Annahme. Ein Stop-Loss-Auftrag wird ausgelöst, wenn sich un- ser Geld- oder Briefkurs (wie zutreffend) gegen Sie bis zu einem Punkt bewegt, der auf oder über dem von Ihnen festgelegten Niveau liegt. Sobald ein Stop-Loss-Auftrag ausgelöst wird, öffnen oder schließen wir (wie zutreffend) eine Transaktion auf einem Niveau, das dem Ihres Stop-Levels ent- spricht oder schlechter ist.
4.5 Ein Limitauftrag ist eine Anweisung zum Handeln, wenn der von LCG notierte Preis für Sie günsti- ger wird. Ein Limitauftrag kann zum Öffnen oder Schließen einer Transaktion verwendet werden. Jeder Limitauftrag hat ein von Ihnen festgelegtes Limit, vorbehaltlich unserer Annahme. Ein Lim- itauftrag wird ausgelöst, wenn sich unser Geld- oder Briefkurs (wie zutreffend) zu Ihren Gunsten zu einem Punkt bewegt, der auf oder über Ihrem festgelegten Limit liegt. Sobald ein Limitauftrag ausgelöst wurde, werden wir versuchen, eine Transaktion auf einem Level zu eröffnen oder zu schließen, das gleich Ihrem Limit oder besser ist.
4.6 Trailing-Stop-Aufträge verfolgen automatisch die Preisaktivität offener Transaktionen und passen die Stoppgrenze an, um die Preisaktivität wider- zugeben, wenn diese für Sie günstig ist. Diese sind ein Werkzeug, um Gewinne zu „b...
Auftragsarten. Für das/die genannte(n) Konto/Konten wird/werden folgende Dienstleistungen für DFÜ vereinbart: oder Einzelumsätze im DTA-Format (DTI) empfangen oder Auslandszahlungen (AZV) senden Importakkreditive (AIA) senden SRZ-Freigabe von Zahlungsaufträgen über die Unterschriftenmappe (VEU) senden SRZ-Freigabe von SEPA-Überweisungen (CCX) Bankname/BIC Kontonummer/IBAN
Auftragsarten