Common use of Geschäftstage Clause in Contracts

Geschäftstage. Geschäftstag im Sinne dieses Abschnitts ist bei unbaren Transaktionen über PM- und HAM- Konten – mit Ausnahme von Verfügungen mittels Scheck – sowie bei der Einreichung von beleglosen Liquiditätsüberträgen über Geldkonten zur T2S-Wertpapierabwicklung und Dota- tionskonten der TARGET2-Geschäftstag. Bei sonstigen Transaktionen über Dotationskonten sowie bei Bargeldeinzahlungen und bei Verfügungen über PM- und HAM-Konten mittels Scheck ist der nationale Geschäftstag maßgeblich.

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