Geschäftstage. Geschäftstag im Sinne dieses Abschnitts ist bei unbaren Transaktionen über PM- und HAM- Konten – mit Ausnahme von Verfügungen mittels Scheck – sowie bei der Einreichung von beleglosen Liquiditätsüberträgen über Geldkonten zur T2S-Wertpapierabwicklung und Dota- tionskonten der TARGET2-Geschäftstag. Bei sonstigen Transaktionen über Dotationskonten sowie bei Bargeldeinzahlungen und bei Verfügungen über PM- und HAM-Konten mittels Scheck ist der nationale Geschäftstag maßgeblich.
Appears in 7 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen