Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht in Anspruch genommen werden.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, www.kuv24-manager.de
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht Vermögens- schaden in Anspruch genommen werden.
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Samples: Grundbeitrag, Grundbeitrag, Grundbeitrag
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den Versicherten mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung Für Unternehmen Der Immobilienwirtschaft, Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den Versicherten VersicherungsschutzVersicherten, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht resultierende (unechte) Vermögensschäden und echte Vermögensschäden in Anspruch genommen werden.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, www.bau-plan-asekurado.de
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den gewährtden Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht in Anspruch genommen werden.
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Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den Versicherten mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht in Anspruch genommen werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung Für Unternehmen Der Immobilienwirtschaft, Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den gewährtden Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
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Samples: www.markel.de
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden Vermögens- schaden verantwortlich gemacht werden.
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Samples: www.infinco.com
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutznach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages Versicherungsschutz für den Fall, wenn diese von einem Dritten dass der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-von einem Dritten wegen eines Vermögensschadens auf Schadenersatz, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn in Anspruch genommen wird (Drittschäden). Der Versicherungsschutz umfasst daher auch Ansprüche Dritter auf Schadenersatz wegen
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Samples: www.bau-plan-asekurado.de
Gesetzliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden resultierende Vermögensschäden verantwortlich gemacht werden.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag