Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungs- falles notwendigen Kosten für a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Mon- tieren von versicherten Sachen durch deren Lage ver- teuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten), b) die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi- cherten Sachen (siehe Versicherte Sachen), c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgit- ter, Schutzstangen, Markisen usw.), d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be- schlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungs- falles Versiche- rungsfalles notwendigen Kosten für
a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Mon- tieren Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage ver- teuert verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten),
b) die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi- cherten versicherten Sachen (siehe Versicherte Sachen),
c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgit- terSchutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be- schlägen, Mauerwerk, Schutz- und AlarmeinrichtungenAlarmeinrichtun- gen.
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Samples: Hausratversicherung
Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungs- falles notwendigen Versicherungsfalles notwen- digen Kosten für
a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Mon- tieren Montie- ren von versicherten Sachen durch deren Lage ver- teuert verteuert (z.B. Kran- z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten),
b) die Erneuerung von AnstrichenAnstrich, Malereien, Schriften, VerzierungenVerzierun- gen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi- cherten versicherten Sachen (siehe Versicherte Sachen§ 3 Nr. 1),
c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.z. B. Schutzgit- terSchutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be- schlägenBeschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen. Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeich- neten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich an- gefallenen Kosten für
a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Mon- tieren Montieren von versicherten versi- cherten Sachen durch deren Lage ver- teuert verteuert (z.B. Kran- z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten),;
b) die Erneuerung von AnstrichenAnstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken Lichtfil- terlacken und Folien auf den versi- cherten versicherten Sachen (siehe Versicherte SachenAbschnitt A § 3),;
c) das Beseitigen und Wiederanbringen wieder Anbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben Er- satzscheiben behindern (z.z. B. Schutzgit- terSchutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),;
d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Be- schlägenBeschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
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