Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten für a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicher- ten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten), b) die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe § 3), c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.), d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen. § 5 - Versicherungsort Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts. § 6 - Anpassung der Versicherung
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten für
a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicher- ten versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten),
b) die Erneuerung von AnstrichenAnstrich, Malereien, Schriften, VerzierungenVerzierun- gen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Abschnitt A § 33 AGlB der Continentale),
c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen. § 5 - Versicherungsort Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts. § 6 - Anpassung der Versicherung.
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Samples: Glas /Werbeanlagenversicherung
Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls Versicherungs falls notwendigen tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten für
a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicher- ten versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- z.B. Kran oder Gerüstkosten),
b) die Erneuerung von AnstrichenAnstrich, Malereien, Schriften, VerzierungenVer zierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten versi cherten Sachen (siehe § 33 Nr. 1. „Versicherte Sachen“),
c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, BeschlägenBe schlägen, Mauerwerk, Schutz- Schutz und Alarmeinrichtungen. § 5 - Versicherungsort Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten be zeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen dem Versiche rungsort zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsorts befinden. Zum Versicherungs ort zählen keine Nebengebäude. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart verein bart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts. § 6 - Anpassung der Versicherung.
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Samples: Glasversicherung
Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Versicherungsfalles notwen- digen Kosten für
a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren Montie- ren von versicher- ten versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder Gerüstkosten),
b) die Erneuerung von AnstrichenAnstrich, Malereien, Schriften, VerzierungenVerzierun- gen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe § 33 Nr. 1),
c) das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen. § 5 - Versicherungsort Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten bezeich- neten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts. § 6 - Anpassung der VersicherungVersicherungsortes.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Gesondert versicherbar. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten vereinbar- ten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls Versiche- rungsfalles notwendigen tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten für
a) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicher- ten versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. X. Xxxx- oder GerüstkostenGe- rüstkosten),
b) die Erneuerung von AnstrichenAnstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe § 33 Ver- sicherte Xxxxxx und nicht versi- cherte Sachen),
c) das Beseitigen und Wiederanbringen Wiederanbrin- gen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
d) die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, MauerwerkMau- erwerk, Schutz- und AlarmeinrichtungenAlarmeinrich- tungen. § 5 - Versicherungsort Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude Ge- bäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche be- wegliche Sachen vereinbart ist, besteht be- steht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts. § 6 - Anpassung der VersicherungVersi- cherungsortes.
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung