Gestaltungsmöglichkeiten. Für den vorgezogenen Rentenbeginn gelten die gleichen Gestal- tungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Renten- beginn, insbesondere die Ziffern 9.2 und 9.3.
(2) Aufschieben der Leistung
Gestaltungsmöglichkeiten. 3.1 Welche Möglichkeiten haben Sie bei vorübergehenden Beitragszahlungs- schwierigkeiten? Änderung der Beitragszahlungsweise
3.1.1 Sie können bei laufender Beitragszahlung eine Änderung der Beitragszahlungs weise zum Ablauf der Versicherungsperiode mit einer Frist von einem Monat verlan gen. Es gilt der Abschnitt „Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?”.
Gestaltungsmöglichkeiten. 7.1 Wie können Sie den Beginn und den Ablauf des Vertrages verschieben?
7.2 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen?
Gestaltungsmöglichkeiten. Für den vorgezogenen Rentenbeginn gelten die gleichen Gestal- tungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Renten- beginn.
(2) Aufschieben der Leistung Zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie verlangen, dass wir den Rentenbeginn aufschieben.
Gestaltungsmöglichkeiten. Anstelle der Rentenzahlung kann vom Bezugsberechtig- ten zum Zeitpunkt des Hinterbliebenenrentenbeginns auch die Auszahlung einer Kapitalabfindung seiner Hin- terbliebenenrente gewählt werden. Unterschreitet die Hinterbliebenenrente die festgelegte Mindestrente des zum Zeitpunkt der Verrentung der Hinterbliebenenleis- tung gültigen Tarifs, erfolgt die Auszahlung der Kapital- abfindung. Garantierenten nach Absatz 3 (b) Satz 2 und 3 können nicht abgefunden werden.
Gestaltungsmöglichkeiten. 25 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags? Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, den Ver- trag den privaten und beruflichen Veränderungen des [→] Versicherten anzupassen. Bitte beachten Sie: Die Absätze 1 bis 4 gelten in folgenden Fällen nicht: Der Abschluss des ursprüngli- chen Vertrags erfolgte ohne [→] Risikoprüfung oder mit einer [→] vereinfachten Risikoprüfung. Wenn Sie eine der Gestaltungsmöglichkeiten ausüben und dafür einen neuen Vertrag abschließen, gelten – die dann gültigen Tarife, Bedingungen und Steuer- regelungen sowie – unsere Richtlinien der zulässigen Grenzen (zum Beispiel zur Rentenhöhe und zum Endalter für be- stimmte Berufe und Studiengänge). Die Höhe des Beitrags richtet sich danach, wie wir das [→] Risiko beim letzten Vertrag eingestuft haben. Wenn wir dort [→] Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen vereinbart haben, gelten diese auch für den neuen Vertrag. Sie können eine selbständige Be- rufsunfähigkeitsversicherung oder eine Rentenversi- cherung mit [→] BUZ abschließen. Für den neuen Vertrag gelten die gleichen gewählten Leistungen wie im ursprünglichen Vertrag. Zusätzlich können Sie mit uns eine [→] Dynamik vereinbaren. Sie können außerdem ein höheres Endalter für den Versicherungsschutz festlegen. Dies gilt nur, wenn Sie für den ursprünglichen Vertrag ein Endalter von min- destens 60 Jahren vereinbart haben. Wenn Sie bei Abschluss des neuen Vertrags einer [→] vereinfachten Risikoprüfung zustimmen, gilt: Sie können beantragen, den Versicherungsschutz um Fol- gendes zu erweitern: – Garantierte Steigerung der Rente – Einmalige Leistung – Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit – [→] Beitragsfreie Dynamik für die Rentenversi- cherung Für den neuen Vertrag bestehen keine weiteren Ge- staltungsmöglichkeiten nach den Absätzen 1 bis 4.
Gestaltungsmöglichkeiten. Für den vorgezogenen →Rentenbeginn gelten die gleichen Ge- staltungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Ren- tenbeginn, insbesondere die Ziffer 10.2.
Gestaltungsmöglichkeiten. 14 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 15 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversicherungsoption? § 16 Unter welchen Voraussetzungen kann die Risikolebensversicherung Premium ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden? § 17 Unter welchen Voraussetzungen kann Ihre Risikolebensversicherung Premium in eine Rentenversicherung umgetauscht werden?
Gestaltungsmöglichkeiten. 15 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche- rungsoption?
Gestaltungsmöglichkeiten. Möglichkeiten zur Anpassung von Vertragsbestimmungen / zur Flexibiliät der Rente
3.1. Vorgezogener Rentenbeginn Vor dem vereinbarten Rentenbeginn kann die Zahlung einer Rente beantragt werden, sofern die versicherte Person die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt. Die in diesen Fällen zu zahlende Rente errechnet sich aus dem bis zu diesem Termin gebildeten Kapital.