Gestaltungsmöglichkeiten Musterklauseln

Gestaltungsmöglichkeiten. Für den vorgezogenen Rentenbeginn gelten die gleichen Gestal- tungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Renten- beginn, insbesondere die Ziffern 9.2 und 9.3. Zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie verlangen, dass wir den Rentenbeginn aufschieben.
Gestaltungsmöglichkeiten. 3.1 Welche Möglichkeiten haben Sie bei vorübergehenden Bei- tragszahlungsschwierigkeiten? Änderung der Beitragszahlungsweise
Gestaltungsmöglichkeiten. 7.1 Wie können Sie den Beginn und den Ablauf des Vertrages verschieben?
Gestaltungsmöglichkeiten. Für den vorgezogenen Rentenbeginn gelten die gleichen Gestal- tungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Renten- beginn.
Gestaltungsmöglichkeiten. 25 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags?
Gestaltungsmöglichkeiten. (4) Anstelle der Rentenzahlung kann vom Bezugsberechtig- ten zum Zeitpunkt des Hinterbliebenenrentenbeginns auch die Auszahlung einer Kapitalabfindung seiner Hin- terbliebenenrente gewählt werden. Unterschreitet die Hinterbliebenenrente die festgelegte Mindestrente des zum Zeitpunkt der Verrentung der Hinterbliebenenleis- tung gültigen Tarifs, erfolgt die Auszahlung der Kapital- abfindung. Garantierenten nach Absatz 3 (b) Satz 2 und 3 können nicht abgefunden werden.
Gestaltungsmöglichkeiten. 28 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags?‌ Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, den Ver- trag Ihren privaten und beruflichen Veränderungen anzupassen. Wie Sie Ihre Beiträge ändern können, haben wir bereits in § 17 beschrieben.
Gestaltungsmöglichkeiten. Für den vorgezogenen →Rentenbeginn gelten die gleichen Ge- staltungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Ren- tenbeginn, insbesondere die Ziffer 10.2. Zum vereinbarten →Rentenbeginn können Sie verlangen, dass wir den Rentenbeginn aufschieben.
Gestaltungsmöglichkeiten. 25 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags? Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, den Ver- trag den privaten und beruflichen Veränderungen des [→] Versicherten anzupassen. Bitte beachten Sie: Die Absätze 1 bis 4 gelten in folgenden Fällen nicht: Der Abschluss des ursprüngli- chen Vertrags erfolgte ohne [→] Risikoprüfung oder mit einer [→] vereinfachten Risikoprüfung. Wenn Sie eine der Gestaltungsmöglichkeiten ausüben und dafür einen neuen Vertrag abschließen, gelten – die dann gültigen Tarife, Bedingungen und Steuer- regelungen sowie – unsere Richtlinien der zulässigen Grenzen (zum Beispiel zur Rentenhöhe und zum Endalter für be- stimmte Berufe und Studiengänge). Die Höhe des Beitrags richtet sich danach, wie wir das [→] Risiko beim letzten Vertrag eingestuft haben. Wenn wir dort [→] Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen vereinbart haben, gelten diese auch für den neuen Vertrag. Sie können eine selbständige Be- rufsunfähigkeitsversicherung oder eine Rentenversi- cherung mit [→] BUZ abschließen. Für den neuen Vertrag gelten die gleichen gewählten Leistungen wie im ursprünglichen Vertrag. Zusätzlich können Sie mit uns eine [→] Dynamik vereinbaren. Sie können außerdem ein höheres Endalter für den Versicherungsschutz festlegen. Dies gilt nur, wenn Sie für den ursprünglichen Vertrag ein Endalter von min- destens 60 Jahren vereinbart haben. Wenn Sie bei Abschluss des neuen Vertrags einer [→] vereinfachten Risikoprüfung zustimmen, gilt: Sie können beantragen, den Versicherungsschutz um Fol- gendes zu erweitern: – Garantierte Steigerung der Rente – Einmalige Leistung – Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit – [→] Beitragsfreie Dynamik für die Rentenversi- cherung Für den neuen Vertrag bestehen keine weiteren Ge- staltungsmöglichkeiten nach den Absätzen 1 bis 4.
Gestaltungsmöglichkeiten. 14 Wie funktioniert die planmäßige Erhöhung der Bei- träge (Beitragsdynamik)? Maßstab Zeitpunkt