Gesundheitsvorsorge. Anstellungsträger und Mitarbeitervertretung beraten einmal jährlich den Einfluss der Arbeitsbedingungen auf die gesundheitliche Situation der Arbeitnehmerinnen und vereinbaren geeignete Gesundheitsvorsorgeprogramme in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Berufs- genossenschaften. Weitere Einzelheiten werden in einer Dienstvereinbarung geregelt.
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Samples: gesundheit-soziales-bildung-hamburg.verdi.de, gesundheit-soziales-bildung-hamburg.verdi.de, gesundheit-soziales-bildung-hamburg.verdi.de
Gesundheitsvorsorge. Anstellungsträger und Mitarbeitervertretung beraten einmal jährlich den Einfluss der Arbeitsbedingungen auf die gesundheitliche Situation der Arbeitnehmerinnen und vereinbaren geeignete Gesundheitsvorsorgeprogramme in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Berufs- genossenschaftenBerufsgenossenschaften. Weitere Einzelheiten werden in einer Dienstvereinbarung geregelt.
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Samples: Tarifvertrag, diakoniestiftung.de
Gesundheitsvorsorge. Anstellungsträger 1Anstellungsträger und Mitarbeitervertretung beraten einmal jährlich den Einfluss der Arbeitsbedingungen Ar- beitsbedingungen auf die gesundheitliche Situation der Arbeitnehmerinnen und vereinbaren vereinba- ren geeignete Gesundheitsvorsorgeprogramme in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Berufs- genossenschaftenBerufsgenossenschaften. Weitere 2Weitere Einzelheiten werden in einer Dienstvereinbarung geregelt.
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Samples: mv-kirchenkreis-nf.de, assets.ngd.de
Gesundheitsvorsorge. Anstellungsträger und Mitarbeitervertretung beraten einmal jährlich den Einfluss der Arbeitsbedingungen auf die gesundheitliche Situation der Arbeitnehmerinnen und vereinbaren geeignete Gesundheitsvorsorgeprogramme in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Berufs- genossenschaftenBe- rufsgenossenschaften. Weitere Einzelheiten werden in einer Dienstvereinbarung geregelt.. § 19
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