Gewerbekunden Musterklauseln

Gewerbekunden. Versicherungssumme KOMPEX, KOMedEX und Vereins-Rechtsschutz Strafkautionsdarlehen im KOMPEX, KOMedEX, AGROMEX und Vereins-Rechtsschutz
Gewerbekunden. Gewerbekunden werden über einen aktiven Ethernet-Anschluss direkt an den Multiprotocol Label Switching (MPLS)-Backbone der SWBAD angeschlossen. Hinter dem Netzabschluss können die SWBAD einen Medienkonverter installieren, der dem Gewerbekunden einen RJ45-GBit-Ethernet-Port für den Anschluss eines eigenen Routers zur Verfügung stellt. Der Medienkon- verter wird in die Überwachung und das Monitoring der SWBAD aufgenommen. So wird eine Störung der zu erbringenden Leistung frühzeitig erkannt und SWBAD kann möglichst schnell entsprechende Maßnahmen zur Entstörung ergreifen. Auf Wunsch des Gewerbekunden können die SWBAD optional auch einen Router inkl. Firewall-Funktion zur Verfügung stellen. Damit wird die gesamte Funktionalität in die Überwachung und das Monitoring der SWBAD aufgenommen. Auf den Medienkonverter kann in diesem Fall verzichtet werden. Der Gewerbekunde benötigt so nur noch einen Switch, an den die Endgeräte angeschossen werden.
Gewerbekunden. Gewerbekunden erhalten eine statische öffentliche IPv6-Adresse sowie daneben auch eine statische öffentliche IPv4-Adresse. Optional können weitere IPv4-Adressen für weitere Anwendungen hinzugebucht werden. Alle Adressen sind transparent aus dem Internet erreichbar. Die dem Gewerbekunden zugeordneten IP-Adressen können durch die SWBAD mit einem angemessenen zeit- lichen Vorlauf und in Abstimmung sowie Zusammenarbeit mit dem Kunden geändert werden.
Gewerbekunden. Gewerbekunden können einen Privatkundentelefonanschluss oder einen SIP-Trunk beauftragen. Ein SIP-Trunk wird für den Betrieb einer eigenen Telefonanlage mit einem größeren Funktionsumfang benötigt. Beim SIP- Trunk kann der Gewerbekunde die Anzahl der Sprachkanäle aus den Tarifen der SWBAD frei wählen. Zudem kann er zusammenhängende Rufnummernblöcke aus festgelegten Größen bekommen. Die SWBAD können Gewerbekunden eine virtuelle Telefonanlage zur Verfügung stellen. Damit benötigt er für die Telefonie vor Ort nur noch SIP-fähige Telefone. Weitere Technik ist nicht erforderlich. Dem Gewerbekunden stehen ferner die nachfolgend genannten Telefonie-Leistungsmerkmale zur Verfügung: ▪ CLIP (Calling Line Identification Presentation): Die Rufnummer des anrufenden Teilnehmers wird beim ge- rufenen Teilnehmer angezeigt, sofern dieser über die entsprechende Technik verfügt. ▪ CLIR (Calling Line Identification Restriction): Der anrufende Teilnehmer unterdrückt die Anzeige seiner Ruf- nummer beim gerufenen Teilnehmer. ▪ DTMF Inband, Mehrfrequenzwahlverfahren als Nachwahl, z. B. zum Abruf von externen Sprachnachrichten aus Voice-Mail-Systemen oder bei elektronischer Vorauswahl an Hotline-Systemen etc. ▪ FAX kann mit G.711 Inband oder T.38 übertragen werden. Aus technischen Gründen kann die Faxübertra- gung nur mit eingeschränkter Qualität verfügbar sein, sodass eine Übertragungswiederholung notwendig ist. Portierung bestehender Rufnummern Die SWBAD stellen sicher, dass der Kunde auf Antrag die ihm zugeteilten Rufnummern entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften beibehalten kann (Portierung). Bei einem Wechsel des Kunden von einem anderen Anbieter kann dieser seine bisherige(n) Rufnummer(n) be- halten, wenn er nicht gleichzeitig in ein anderes Ortsnetz wechselt. Hierzu füllt der Kunde das von den SWBAD bereitgestellte Formular mit den nötigen Informationen über die zu portierende(n) Rufnummer(n) sowie den bisherigen Anschlussbetreiber aus und sendet dieses im Original unterschrieben an die SWBAD. Wenn der Kunde von einem anderen Serviceprovider im gleichen Vorwahlbereich zu den SWBAD wechseln möchte, sollte er den SWBAD den Auftrag erteilen, seinen Anschluss beim Vorlieferanten zu kündigen. Die Erfahrung zeigt, dass die Portierung seiner bestehenden Rufnummer zu den SWBAD auf diese Weise weniger Probleme bereitet. Selbstverständlich kann der Kunde die SWBAD aber auch nur mit der Rufnummernportierung beauftragen und die Kündigung selbst vornehmen. Bei der ...
Gewerbekunden. Für Gewerbekunden gelten die definierten Zeiten aus den Produktinformationen, die Bestandteil des entspre- chenden Leistungsscheins ist. Ausnahmen bei der Berechnung der Zeiten Sollte einer der folgenden Punkte zutreffen, wird die daraus entstehende Verzögerung bei der Berechnung der entsprechenden Zeit nicht berücksichtigt. Reaktionszeit und Wiederanlaufzeit: • Höhere Gewalt • Durch Dritte verursachte Unterbrechungen auf die SWBAD keinen Einfluss hat, z. B. durch Schäden an Kabeln aufgrund von Tiefbauarbeiten • Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht wurden Verfügbarkeit: • Servicemaßnahmen mit unvermeidlichen Unterbrechungen in nutzungsschwachen Zeiten gem. 13.9 der AGB • Xxxxxx, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen • Xxxxxx, die im Verantwortungsbereich eines anderen Netzbetreibers liegen, auf die SWBAD keinen Einfluss haben • Durch Dritte verursachte Unterbrechungen auf die SWBAD keinen Einfluss hat, z. B. durch Schäden an Kabeln aufgrund von Tiefbauarbeiten • Höhere Gewalt • Unvermeidliche Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden Servicemaßnahmen Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und es nach Einschätzung der SWBAD nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes kommt. Wenn mit dem Kunden eine bestimmte Verfügbarkeit individualvertraglich vereinbart oder eine längerfristige Unterbrechung zwingend erforderlich ist, wird eine Un- terbrechung zur Durchführung der Servicemaßnahmen mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten mitge- teilt.
Gewerbekunden a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. In sämtlichen vorgenannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.