Common use of Gewährleistung gegenüber Unternehmern Clause in Contracts

Gewährleistung gegenüber Unternehmern. Gegenüber Unternehmern gilt, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, dass im Falle eines Mangels wir nach eigener Xxxx die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung leisten. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

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