Nachbesserung Musterklauseln

Nachbesserung. Der Kunde hat Mängel gegenüber AMTANGEE unverzüglich nach der Feststellung in Textform zu rügen. Der Kunde hat AMTANGEE die Möglichkeit einzuräumen, bei auftretenden Mängeln pro Mangel zwei Nachbesserungen durchzuführen. Erst wenn ein Mangel auch nach zwei Nachbesserungen nicht behoben ist, stehen dem Kunden weitergehende Mängelansprüche zu.
Nachbesserung. Werden eines oder mehrere Ziele dieser Vereinbarung im vereinbarten Zeitraum nicht erreicht, so kann der Bund dem Kanton nach Ende der Vereinbarungsdauer eine Nachfrist von höchstens einem Jahr ansetzen, während der das Vereinbarte zu erreichen ist. Der Bund leistet für diese Nachbesserungen keine über Ziffer 6.2 hinausgehenden Beiträge. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, sofern der Kanton nachweisen kann, dass die vereinbarte Leistung aufgrund unverschuldeter äusserer Umstände nicht erreicht werden kann.
Nachbesserung. Mängel der Vertragssoftware einschließlich der Dokumentation wird Theobald Software innerhalb der Gewährleistungs- frist nach entsprechender Mängelanzeige des Kunden beheben, sofern die Mängelanzeige den Anforderungen der nachfolgenden Ziffer 8.4 ge- nügt. Die Behebung des Mangels geschieht nach Xxxx von Xxxxxxxx Software durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Liefe- rung einer mangelfreien Ersatzsoftware. Kann der Mangel nicht inner- halb angemessener Frist von mindestens vier Wochen nach Eingang der Mängelanzeige behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Er- satzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Xxxx (i) den Kaufpreis herabsetzen (min- dern), (ii) vom Vertrag zurücktreten oder (iii) im Rahmen der Haftungs- beschränkungen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen verlangen.
Nachbesserung. FWPORTAL ist berechtigt, die Mängel nach seiner Xxxx durch Nachbesserung oder durch Neulieferung zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung durch FWPORTAL kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung, z. B. über das Support- Forum an den Kunden erfolgen. Der Kunde wird FWPORTAL bei der Mängelbeseitigung unterstützen und insbesondere Rechner, Räume und Telekommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. FWPORTAL kann verlangen, dass das Personal des Kunden übersandte Programmteile mit Korrekturen einspielt.
Nachbesserung. Mängel der Vertragssoftware einschließlich der Dokumentation wird Theobald Software innerhalb der Gewährleistungsfrist nach entsprechender Mängelanzeige des Kunden beheben, sofern die Mängelanzeige den Anforderungen der nachfolgenden Ziffer 8.4 genügt. Die Behebung des Mangels geschieht nach Xxxx von Theobald Software durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzsoftware. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist von mindestens vier Wochen nach Eingang der Mängelanzeige behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Xxxx (i) den Kaufpreis herabsetzen (mindern), (ii) vom Vertrag zurücktreten oder (iii) im Rahmen der Haftungsbeschränkungen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Nachbesserung. 6.1 Die CGM gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarten Funktionen und Inhalte aufweisen und dass der Auftraggeber die Leistung ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Vereinbarungen hinsichtlich Funktionen, Leistungsinhalte oder sonstigen Eigenschaften der Leistung stellen keine Garantie i.S.d. § 443 BGB dar. Im Falle des Vorliegens eines Leistungsmangels wird CGM nach eigener Xxxx nachbessern oder Ersatz liefern, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Soweit der Mangel Software betrifft, ist eine auch fernmündlich erteilbare Anweisung oder Hilfestellung zur Umgehung des Mangels eine ausreichende Nachbesserung, soweit dies für den Auftraggeber nicht zu unangemessenen Ergebnissen führt. Bei einer etwaigen Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet gegebenenfalls einen neuen Stand der Leistung zu übernehmen, soweit dies nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt. 6.2 Voraussetzung für die benannte Nachbesserung ist, dass der Auftraggeber den Mangel in reproduzierbarer Form und nach Aufforderung schriftlich der CGM zur Anzeige gebracht hat. Der Auftraggeber ist erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, soweit nach ausreichender Fristsetzung die zweimalige Nachbesserung nicht zur Beseitigung des Mangels geführt hat. 6.3 Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die vereinbarten Leistungen als Ganzes ausfallen, oder einzelne Leistungsmerkmale trotz korrekter Konfiguration / Installation nicht funktionieren. Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Konfiguration auftreten, wie z. B. die Nicht-Erreichbarkeit einer bestimmten Homepage 6.4 CGM wird den gemeldeten Mangel durch ihren Support unverzüglich untersuchen und bestimmen, ob der Fehler remote oder durch einen Vororteinsatz behoben werden kann. Ist das nicht der Fall, erfolgt die Fehlerbehebung ausschließlich durch Austausch der CGM PROTECT Komponente. Dabei hat der Auftraggeber allerdings kein Recht auf ein Neugerät bzw. das gleiche Modell. Das Austauschgerät ist durch den Auftraggeber mit Zuhilfenahme einer Anleitung, abzurufen unter xxx.xxx.xxx/xx-xxxxxxx und ggfs. des Telefonsupports selbstständig in Betrieb zu nehmen. Sollte die Integration des Austauschgerätes den üblichen Standardumfang überschreiten und einen Vororteinsatz bedingen, trägt CGM die über den Standardumfang hinausge...
Nachbesserung. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristig Vertragserfüllung durch Nachbesse- rung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder In- standsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten zu er- folgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sie nicht selbst zurücknehmen will.
Nachbesserung. Im Gewährleistungsfall ist der Provider berechtigt, einen Fehler zunächst nach seiner Xxxx durch Nachbesserung (mindestens zwei Versuche) oder (sofern möglich) Nachlieferung zu beseitigen. Voraussetzung hier- für ist, dass der Kunde dem Provider über das Auftreten eines Fehlers unverzüglich schriftlich benachrichtigt und dem Provider alle verfügbaren Informationen, sei es in schriftlicher oder elektronischer Form, zur Verfü- gung stellt, um den Fehler zu beseitigen. Besteht der Fehler in der Nicht- einhaltung der dem Kunden aufgrund der SLA zugesicherten Service Le- vels, stellen die dem Kunden eingeräumten Service-Gutschriften dessen einzige Entschädigung dar. Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Soft- ware/Programmen oder Leistungsbestandteilen, die der Provider zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizen- ziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte, die dem Provider gegenüber Dritten zustehen. Der Provider ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Xxxxxx selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Nachbesserung. Bei Vorliegen eines Mangels gilt ein Nachbesserungsanspruch als vereinbart, den die Agentur nach ihrer Xxxx geltend machen kann.
Nachbesserung. 5.1 Soweit die Sprachaufnahme von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Audio Professional AG eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehler- hafte Originaltexte oder Aussprache-Anweisungen. 5.2 Nach dem Ablauf der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgän- gigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Sprachaufnahme nur un- erheblich mindert. 5.3 Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber bei Ver- tragsschluss ausdrücklich erklärt hat, dass nach Ablauf der gesetzten Lie- ferfrist die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung für ihn nutz- los ist.