Nachbesserung Musterklauseln

Nachbesserung. Der Kunde hat Mängel gegenüber AMTANGEE unverzüglich nach der Feststellung in Textform zu rügen. Der Kunde hat AMTANGEE die Möglichkeit einzuräumen, bei auftretenden Mängeln pro Mangel zwei Nachbesserungen durchzuführen. Erst wenn ein Mangel auch nach zwei Nachbesserungen nicht behoben ist, stehen dem Kunden weitergehende Mängelansprüche zu.
Nachbesserung. Werden eines oder mehrere Ziele dieser Vereinbarung im vereinbarten Zeitraum nicht erreicht, so kann der Bund dem Kanton nach Ende der Vereinbarungsdauer eine Nachfrist von höchstens einem Jahr ansetzen, während der das Vereinbarte zu erreichen ist. Der Bund leistet für diese Nachbesserungen keine über Ziffer 6.2 hinausgehenden Beiträge. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, sofern der Kanton nachweisen kann, dass die vereinbarte Leistung aufgrund unverschuldeter äusserer Umstände nicht erreicht werden kann.
Nachbesserung. Mängel der Vertragssoftware einschließlich der Dokumentation wird Theobald Software innerhalb der Gewährleistungs- frist nach entsprechender Mängelanzeige des Kunden beheben, sofern die Mängelanzeige den Anforderungen der nachfolgenden Ziffer 8.4 ge- nügt. Die Behebung des Mangels geschieht nach Xxxx von Xxxxxxxx Software durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Liefe- rung einer mangelfreien Ersatzsoftware. Kann der Mangel nicht inner- halb angemessener Frist von mindestens vier Wochen nach Eingang der Mängelanzeige behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Er- satzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Xxxx (i) den Kaufpreis herabsetzen (min- dern), (ii) vom Vertrag zurücktreten oder (iii) im Rahmen der Haftungs- beschränkungen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen verlangen.
Nachbesserung. FWPORTAL ist berechtigt, die Mängel nach seiner Xxxx durch Nachbesserung oder durch Neulieferung zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung durch FWPORTAL kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung, z. B. über das Support- Forum an den Kunden erfolgen. Der Kunde wird FWPORTAL bei der Mängelbeseitigung unterstützen und insbesondere Rechner, Räume und Telekommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. FWPORTAL kann verlangen, dass das Personal des Kunden übersandte Programmteile mit Korrekturen einspielt.
Nachbesserung. Vor allem in der deutschen Vertragspraxis scheint es üblich, vorgängig zum Schadenersatz ein Nachbesserungsrecht sowohl des Käufers wie des Verkäufers einzuschalten. Als Recht des Käufers ist Nachbesserung aber häufig nicht sinnvoll, weil der Verkäufer sich ja vom Unternehmen getrennt hat und daher oft nicht in der La- ge ist, Nachbesserungsarbeiten vorzunehmen. Unter gewissen Umständen mag ein Nachbesserungsrecht des Käufers trotzdem sinnvoll sein. In der Schweizer Vertragspraxis ist es selten anzutreffen. 40 S. zu diesen etwa XXXXXX, M&A I, 81; XXXXXX, Unternehmensübernahmen, 159 und 175 f.; XXXXXX/XXXXXX, 000 f. m.w.H.; PICOT/PICOT, 135 f. Auch gestützt auf das Gesetz kann Wandelung nach Art. 205 Abs. 2 oder 207 Abs. 3 OR ausgeschlossen sein. Dazu VISCHER, Sachgewährleistung, 362; TSCHÄNI, 170; SCHENKER, M&A VI, 150; XXXXXX, M&A I und WATTER, Unternehmensübernahmen, je a.a.O. Nachbesserung kann auch als Recht des Verkäufers vereinbart werden. Verkäu- fer behalten sich nach Schweizer Vertragspraxis häufig ein Nachbesserungs- recht vor. Dass dann aber im Gewährleistungsfall der Verkäufer tatsächlich Nachbesserungen vornimmt oder vornehmen lässt, kommt eigentlich eher sel- ten vor. Man sollte sich sodann bewusst sein, dass ein Nachbesserungsrecht des Verkäufers unter Umständen die rasche Durchsetzung der Mängelrechte erschwert.
Nachbesserung. Bei Vorliegen eines Mangels gilt ein Nachbesserungsanspruch als vereinbart, den die Agentur nach ihrer Xxxx geltend machen kann.
Nachbesserung. Die Nachbesserung besteht in einer Korrektur der Software oder der Be- schreibung einer für den Auftraggeber zumutbaren Umgehungslösung.
Nachbesserung. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristig Vertragserfüllung durch Nachbesse- rung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder In- standsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten zu er- folgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sie nicht selbst zurücknehmen will.
Nachbesserung. 6.1 Die CGM gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarten Funktionen und Inhalte aufweisen und dass der Auftraggeber die Leistung ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Vereinbarungen hinsichtlich Funktionen, Leistungsinhalte oder sonstigen Eigenschaften der Leistung stellen keine Garantie i.S.d. § 443 BGB dar. Im Falle des Vorliegens eines Leistungsmangels wird CGM nach eigener Xxxx nachbessern oder Ersatz liefern, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Soweit der Mangel Software betrifft, ist eine auch fernmündlich erteilbare Anweisung oder Hilfestellung zur Umgehung des Mangels eine ausreichende Nachbesserung, soweit dies für den Auftraggeber nicht zu unangemessenen Ergebnissen führt. Bei einer etwaigen Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet gegebenenfalls einen neuen Stand der Leistung zu übernehmen, soweit dies nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt.
Nachbesserung. Ausfallzeiten durch Rechnerausfälle, Systemumstellungen, Defekte, oder Ausfall der Rechenzentralen werden nachgeholt. Eventueller Scha- denersatz ist auf die Höhe des Jahresbetrages der betreffenden Domain beschränkt.