Nachbesserung. Der Kunde hat Mängel gegenüber AMTANGEE unverzüglich nach der Feststellung in Textform zu rügen. Der Kunde hat AMTANGEE die Möglichkeit einzuräumen, bei auftretenden Mängeln pro Mangel zwei Nachbesserungen durchzuführen. Erst wenn ein Mangel auch nach zwei Nachbesserungen nicht behoben ist, stehen dem Kunden weitergehende Mängelansprüche zu.
Nachbesserung. Werden eines oder mehrere Ziele dieser Vereinbarung im vereinbarten Zeitraum nicht erreicht, so kann der Bund dem Kanton nach Ende der Vereinbarungsdauer eine Nachfrist von höchstens einem Jahr ansetzen, während der das Vereinbarte zu erreichen ist. Der Bund leistet für diese Nachbesserungen keine über Ziffer 6.2 hinausgehenden Beiträge. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, sofern der Kanton nachweisen kann, dass die vereinbarte Leistung aufgrund unverschuldeter äusserer Umstände nicht erreicht werden kann.
Nachbesserung. FWPORTAL ist berechtigt, die Mängel nach seiner Xxxx durch Nachbesserung oder durch Neulieferung zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung durch FWPORTAL kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung, z. B. über das Support- Forum an den Kunden erfolgen. Der Kunde wird FWPORTAL bei der Mängelbeseitigung unterstützen und insbesondere Rechner, Räume und Telekommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. FWPORTAL kann verlangen, dass das Personal des Kunden übersandte Programmteile mit Korrekturen einspielt.
Nachbesserung. Mängel der Vertragssoftware einschließlich der Dokumentation wird Theobald Software innerhalb der Gewährleistungs- frist nach entsprechender Mängelanzeige des Kunden beheben, sofern die Mängelanzeige den Anforderungen der nachfolgenden Ziffer 8.4 ge- nügt. Die Behebung des Mangels geschieht nach Xxxx von Xxxxxxxx Software durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Liefe- rung einer mangelfreien Ersatzsoftware. Kann der Mangel nicht inner- halb angemessener Frist von mindestens vier Wochen nach Eingang der Mängelanzeige behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Er- satzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Xxxx (i) den Kaufpreis herabsetzen (min- dern), (ii) vom Vertrag zurücktreten oder (iii) im Rahmen der Haftungs- beschränkungen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen verlangen.
Nachbesserung. 5.1 Soweit die Sprachaufnahme von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Audio Professional AG eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehler- hafte Originaltexte oder Aussprache-Anweisungen.
5.2 Nach dem Ablauf der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgän- gigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Sprachaufnahme nur un- erheblich mindert.
5.3 Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber bei Ver- tragsschluss ausdrücklich erklärt hat, dass nach Ablauf der gesetzten Lie- ferfrist die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung für ihn nutz- los ist.
Nachbesserung. 6.1 Die CGM gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarten Funktionen und Inhalte aufweisen und dass der Auftraggeber die Leistung ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Vereinbarungen hinsichtlich Funktionen, Leistungsinhalte oder sonstigen Eigenschaften der Leistung stellen keine Garantie i.S.d. § 443 BGB dar. Im Falle des Vorliegens eines Leistungsmangels wird CGM nach eigener Xxxx nachbessern oder Ersatz liefern, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Soweit der Mangel Software betrifft, ist eine auch fernmündlich erteilbare Anweisung oder Hilfestellung zur Umgehung des Mangels eine ausreichende Nachbesserung, soweit dies für den Auftraggeber nicht zu unangemessenen Ergebnissen führt. Bei einer etwaigen Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet gegebenenfalls einen neuen Stand der Leistung zu übernehmen, soweit dies nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt.
6.2 Voraussetzung für die benannte Nachbesserung ist, dass der Auftraggeber den Mangel in reproduzierbarer Form und nach Aufforderung schriftlich der CGM zur Anzeige gebracht hat. Der Auftraggeber ist erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, soweit nach ausreichender Fristsetzung die zweimalige Nachbesserung nicht zur Beseitigung des Mangels geführt hat.
6.3 Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die vereinbarten Leistungen als Ganzes ausfallen, oder einzelne Leistungsmerkmale trotz korrekter Konfiguration / Installation nicht funktionieren. Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Konfiguration auftreten, wie z. B. die Nicht-Erreichbarkeit einer bestimmten Homepage
6.4 CGM wird den gemeldeten Mangel durch ihren Support unverzüglich untersuchen und bestimmen, ob der Fehler remote oder durch einen Vororteinsatz behoben werden kann. Ist das nicht der Fall, erfolgt die Fehlerbehebung ausschließlich durch Austausch der CGM PROTECT Komponente. Dabei hat der Auftraggeber allerdings kein Recht auf ein Neugerät bzw. das gleiche Modell. Das Austauschgerät ist durch den Auftraggeber mit Zuhilfenahme einer Anleitung, abzurufen unter xxx.xxx.xxx/xx-xxxxxxx und ggfs. des Telefonsupports selbstständig in Betrieb zu nehmen. Sollte die Integration des Austauschgerätes den üblichen Standardumfang überschreiten und einen Vororteinsatz bedingen, trägt CGM die über den Standardumfang hinausge...
Nachbesserung. Ausfallzeiten durch Rechnerausfälle, Systemumstellungen, Defekte, oder Ausfall der Rechenzentralen werden nachgeholt. Eventueller Scha- denersatz ist auf die Höhe des Jahresbetrages der betreffenden Domain beschränkt.
Nachbesserung. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines durch DVA vermittelten Bewerbers innerhalb der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) ist DVA bemüht, für eine erfolgreiche kostenlose Nachbesetzung, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Auflösung des Arbeitsver- trages, Sorge zu tragen. Voraussetzung für diese Zusage ist, dass sich die Funktionsinhalte nicht verändert haben, kein Wechsel der direkten Führungskraft vorgenommen, nicht be- triebsbedingt gekündigt wurde und die Einstellungszusagen gegenüber dem Kandidaten ein- gehalten worden sind. Diese Leistung ist jedoch nur in Zusammenhang mit der Erteilung ei- nes Festauftrages garantiert, welcher der schriftlichen Bestätigung bedarf.
Nachbesserung. Bei Vorliegen eines Mangels gilt ein Nachbesserungsanspruch als vereinbart, den die Agentur nach ihrer Xxxx geltend machen kann.
Nachbesserung. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar begrenzt durch die Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer bzw. solchen Personen, für deren Verhalten der Auftragnehmer einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Im Fall verzögerter, unter- lassener oder fehlgeschlagner Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn dem Auftragnehmer fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Last.