Common use of Gewährleistung, Mängelrüge Clause in Contracts

Gewährleistung, Mängelrüge. Jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen von Gesetzes wegen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter, Prüfbescheinigiun- gen, Konformitätserklärungen sowie Angaben zu Qualität, Dimensi- onen und Gewichten sind keine Garantiezusagen. Sollten die gelieferten Produkte einen Mangel aufweisen, der be- reits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird HYDRO diese Produkte – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach Xxxx von HYDRO nachbessern oder Ersatzprodukte liefern, wobei der Kunde die beanstandeten Produkte stets HYDRO zu Prüfzwe- cken zu übergeben und Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen hat; bei komplexen Produkten wird der Kunde HYDRO mindestens zwei Nachbesserungsversu- che innerhalb eines angemessenen Zeitraums gewähren; die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde insoweit vom Ver- trag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlos- sen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz bzw. grober Fahr- lässigkeit oder es handelt sich um Personenschäden. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei- chung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Benutzung, Verarbeitung oder Lagerung ver- ursacht wurden, es sei denn der Kunde beweist, dass der Mangel nicht durch solche Umstände verursacht wurde. Der Kunde wird HYDRO etwaige Mängel unverzüglich anzeigen und mangelhafte Produkte an HYDRO zurücksenden. An HYDRO zurückgesandte Produkte müssen angemessen verpackt, versen- det und versichert werden. HYDRO trägt die Kosten der Untersu- chung, der Reparatur oder des Ersatzes, des Versandes und der Versicherung, es sei denn, HYDRO weist nach, dass ein zurückge- schicktes Produkt keinen Mangel aufweist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.hydro.com, www.hydro.com

Gewährleistung, Mängelrüge. Jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen von Gesetzes wegen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. HYDRO gewährleistet lediglich die Beschaffenheit der Ware in Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation des Kunden und übernimmt keinerlei Haftung für die Eignung der Ware für die vom Kunden vorausgesetzte Verwendung, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Konstruktion. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter, Prüfbescheinigiun- Prüfbescheinigun- gen, Konformitätserklärungen sowie Angaben zu Qualität, Dimensi- onen Dimensionen und Gewichten sind keine Garantiezusagen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche endet 12 Monate nach Lieferung der Produkte. Bei Produkten, die entspre- chend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (Baustoffe), gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Sonderregelungen für Rückgriffsansprüche nach dem Recht des Verbrauchgüterkaufs, bei Arglist sowie nach Produkthaftungsgesetz. Sollten die gelieferten Produkte einen Mangel aufweisen, der be- reits bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird HYDRO diese Produkte – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach Xxxx von HYDRO nachbessern oder Ersatzprodukte Ersatz- produkte liefern, wobei der Kunde die beanstandeten Produkte stets HYDRO zu Prüfzwe- cken Prüfzwecken zu übergeben und Gelegenheit Gele- genheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen hat; bei komplexen Produkten wird der Kunde HYDRO mindestens zwei Nachbesserungsversu- che Nachbesserungsversuche innerhalb eines angemessenen Zeitraums gewähren; die Nacherfüllung Nacher- füllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde insoweit vom Ver- trag Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlos- senausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz bzw. grober Fahr- lässigkeit Fahrlässigkeit oder es handelt sich um PersonenschädenPerso- nenschäden. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei- chung Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher un- erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Benutzung, Verarbeitung oder Lagerung ver- ursacht verursacht wurden, es sei denn der Kunde beweist, dass der Mangel nicht durch solche Umstände verursacht wurde. Der Kunde wird HYDRO etwaige Mängel unverzüglich anzeigen und mangelhafte Produkte an HYDRO zurücksenden. An HYDRO zurückgesandte Produkte müssen angemessen verpackt, versen- det versendet und versichert werden. HYDRO trägt die Kosten der Untersu- chungUntersuchung, der Reparatur oder des Ersatzes, des Versandes und der Versicherung, es sei denn, HYDRO weist nach, dass ein zurückge- schicktes zurückgeschicktes Produkt keinen Mangel aufweist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.hydro.com, www.hydro.com

Gewährleistung, Mängelrüge. Jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen von Gesetzes wegen geschuldeten Untersuchungs- Untersu- chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bezugnahmen HYDRO gewährleistet lediglich die Beschaffenheit der Ware in Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation des Kunden und übernimmt keinerlei Haftung für die Eignung der Ware für die vom Kunden vorausgesetzte Verwendung, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Konstruktion. Bezug- nahmen auf Normen, Werkstoffblätter, Prüfbescheinigiun- genPrüfbescheinigungen, Konformitätserklärungen sowie Angaben zu Qualität, Dimensi- onen Dimensio- nen und Gewichten sind keine Garantiezusagen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche endet 12 Monate nach Lieferung der Produkte. Bei Produkten, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (Bau- stoffe), gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Sonderregelungen für Rückgriffsansprü- che nach dem Recht des Verbrauchgüterkaufs, bei Arglist sowie nach Produkthaftungsgesetz. Sollten die gelieferten Produkte einen Mangel aufweisen, der be- reits bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird HYDRO diese Produkte – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach Xxxx von HYDRO nachbessern oder Ersatzprodukte liefern, wobei der Kunde die beanstandeten Produkte stets HYDRO zu Prüfzwe- cken Prüfzwecken zu übergeben und Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen hat; bei komplexen Produkten wird der Kunde HYDRO mindestens zwei Nachbesserungsversu- che Nach- besserungsversuche innerhalb eines angemessenen Zeitraums gewähren; die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung Ein- schränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde insoweit vom Ver- trag Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlos- senausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz bzw. grober Fahr- lässigkeit Fahrlässigkeit oder es handelt sich um Personenschäden. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei- chung Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher unerhebli- cher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang Ge- fahrübergang durch unsachgemäße Benutzung, Verarbeitung oder Lagerung ver- ursacht verursacht wurden, es sei denn der Kunde beweistbe- weist, dass der Mangel nicht durch solche Umstände verursacht wurde. Der Kunde wird HYDRO etwaige Mängel unverzüglich anzeigen und mangelhafte Produkte an HYDRO zurücksenden. An HYDRO zurückgesandte Produkte müssen angemessen verpackt, versen- det versendet und versichert werden. HYDRO trägt die Kosten der Untersu- chungUntersuchung, der Reparatur oder des Ersatzes, des Versandes und der Versicherung, es sei denn, HYDRO weist nach, dass ein zurückge- schicktes zurückgeschicktes Produkt keinen Mangel aufweist.

Appears in 1 contract

Samples: www.hydro.com

Gewährleistung, Mängelrüge. Jegliche Gewährleistungsrechte Dem Käufer obliegt die unverzügliche Untersuchung der abgeholten oder gelieferten Ware. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Anzeige zu machen; insoweit kommt es auf den Zeitpunkt der Absendung der Mängelanzeige an. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser er seinen von Gesetzes wegen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß Rügepflichten nachgekommen ist. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter, Prüfbescheinigiun- gen, Konformitätserklärungen sowie Angaben zu Qualität, Dimensi- onen und Gewichten sind keine Garantiezusagen. Sollten die gelieferten Produkte einen Mangel aufweisen, der be- reits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird HYDRO diese Produkte – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach Xxxx von HYDRO nachbessern oder Ersatzprodukte liefern, wobei Versäumt der Kunde dies, gilt die beanstandeten Produkte stets HYDRO zu Prüfzwe- cken zu übergeben und Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen hat; bei komplexen Produkten wird der Kunde HYDRO mindestens zwei Nachbesserungsversu- che innerhalb eines angemessenen Zeitraums gewähren; die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde insoweit vom Ver- trag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlos- senWare als genehmigt, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz bzwONERGYS hätte den Mangel arglistig verschwiegen. grober Fahr- lässigkeit Waren mit offenkundigen Mängeln dürfen nicht eingebaut oder es handelt sich um Personenschäden. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei- chung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung mit beweglichen Sachen verbunden oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Benutzung, Verarbeitung oder Lagerung ver- ursacht wurden, es sei denn der Kunde beweist, dass der Mangel nicht durch solche Umstände verursacht wurdevermengt werden. Der Kunde wird HYDRO etwaige hat uns unverzüglich Gelegenheit zur Besichtigung der Mängel unverzüglich anzeigen zu geben und mangelhafte Produkte unsere Hinweise zur Begrenzung der Kosten und des Schadens zu beachten. Die Gewährleistungsfrist für von uns gelieferte Ware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, wobei für den Gefahrübergang der Zeitpunkt der Übergabe der Xxxx an HYDRO zurücksendenden Kunden bei Abholung durch den Kunden von ONERGYS und die Übergabe der Ware an die Transportperson durch ONERGYS in Fällen vorher vereinbarter Versendung vereinbart wird, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende vertragliche Regelung getroffen wird; das gilt nicht, wenn es sich bei der von uns gelieferten Sache um ein Bauwerk handelt oder die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. An HYDRO zurückgesandte Produkte müssen angemessen verpacktAuch für den Rückgriff des Kunden im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen unberührt. Bei der Lieferung gebrauchter Ware ist die Gewährleistung vorbehaltlich der Regelung in Nr. 8 ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, versen- det und versichert wenn der Mangel darauf beruht, dass die von uns gelieferte Ware nicht ordnungsgemäß montiert oder zweckwidrig verwendet worden ist. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass die Betriebsbedingungen oder Einbauvorschriften des jeweiligen Herstellers der gelieferten Sache nicht oder nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. HYDRO trägt Falls der Kunde einen Mangel an der gelieferten Sache behauptet, ist er zur Mitwirkung bei der Feststellung verpflichtet, ob ein Mangel überhaupt vorliegt. Dies beinhaltet z.B. (jedoch nicht ausschließlich) die Kosten Übersendung von Analyseergebnissen der Untersu- chungBetriebs- und Kraftstoffe und/oder Auszügen aus dem Betriebstagebuch und/oder Steuerungsprotokollen. In jedem Fall verbleibt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels beim Kunden. Bei Vorliegen von Mängeln darf der Kunde den vereinbarten Kaufpreis nur in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Eine Ersatzlieferung oder Reparatur oder führt dann nicht zum Neubeginn der Verjährung, wenn wir diese nur aus Kulanz vornehmen. Die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des ErsatzesKunden als unberechtigt heraus, des Versandes können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. Wir tragen hingegen nicht die Aus- und Einbaukosten. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand in einer vom Hersteller nicht vorgesehener Weise verändert wird und der VersicherungSchaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Änderung steht. Dies gilt insbesondere auch beim Einbau von Teilen fremder Herkunft in den von uns gelieferten Gegenstand, es sei denndie dafür nicht vorgesehen bzw. zugelassen sind. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nachbesserung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, HYDRO weist nachkann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn wir mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug sind, dass ein zurückge- schicktes Produkt keinen hat der Kunde das Recht, den Mangel aufweistselbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. In einem solchen Fall sind wir gleichwohl unverzüglich zu verständigen. Wir haften nicht für die Folgen einer unsachgemäßen Nachbesserung oder sonstigen Änderung des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte. Soweit der Kunde mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat, kann er sich nicht bei uns schadlos halten.

Appears in 1 contract

Samples: www.onergys.de