Common use of Gewährleistung, Mängelrüge Clause in Contracts

Gewährleistung, Mängelrüge. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht. Bei Veröffentlichung im Frankfurt­Tipp Guide ist der Auftraggeber bei fehlerhaftem, unvollständigem oder fehlendem Abdruck einer kostenpflichtigen Anzeige oder eines Brancheneintrages zur Minderung des Anzeigenpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Minderungen bestimmt sich nach der Höhe der nicht erbrachten Teilleistungen und sind maximal auf die Erstattung des Anzeigen­ preises begrenzt. Der Anspruch auf Nacherfüllung durch Neudruck eines Buches sowie die Einfügung und/oder Versendung von Berichtigungsnachträgen ist ausgeschlossen. Im Bereich der Druckausgabe ist die Nacherfüllung auf die Korrektur des Eintrags in einer nachfolgenden Auflage des Frankfurt­Tipp Guides beschränkt. Beanstandungen für offensichtliche Mängel müssen vom Auftrag­ geber binnen einer Mängelrügefrist von 30 Tagen nach Erscheinen des Frankfurt­ Tipp Guides geltend gemacht werden. Für sämtliche Rechte des Bestellers bei Mängeln gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Erscheinen. Unvorherseh­ bare Ereignisse wie höhere Gewalt, gerichtliche, behördliche oder aufsichtsrecht­ liche Maßnahmen, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, die der Verlag auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, entbinden den Verlag für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Vereinbarte Leistungsfristen, z.B. Erscheinungstermine, gelten als um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit verlängert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Mängelrüge. 1. Der Verlag Käufer ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemühtverpflichtet, die Lieferungen unverzüglich gem. Bei Veröffentlichung § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängelrügen schriftlich geltend zu machen. Ebenso ist der Käufer zur unverzüglichen Rüge bei versteckten Mängeln verpflichtet, sobald diese erkennbar werden. Eine Rüge innerhalb von sieben Kalendertagen (ab Feststellung bzw. Feststellbarkeit) gilt als unverzüglich. Die vorstehenden drei Sätze gelten nur gegenüber Kaufleuten. 2. Als Mangel gelten auch Zuviel- und Zuweniglieferungen sowie Falschlieferungen. In diesen Fällen ist der Käufer ebenfalls zur sofortigen Rüge gem. VI., 1. Absatz verpflichtet, sofern er Kaufmann ist. 3. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 1 Jahr ab Übergabe, bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Verjährungsfristen im Frankfurt­Tipp Guide ist der Auftraggeber bei fehlerhaftemFall eines Lieferregresses nach den §§ 445b, unvollständigem oder fehlendem Abdruck einer kostenpflichtigen Anzeige oder eines Brancheneintrages zur Minderung des Anzeigenpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Minderungen bestimmt sich nach der Höhe der nicht erbrachten Teilleistungen 478 BGB und sind maximal auf die Erstattung des Anzeigen­ preises begrenzt. Der Anspruch auf Nacherfüllung durch Neudruck eines Buches sowie die Einfügung und/oder Versendung Schadensersatzansprüche jeglicher Art (auch solcher wegen Verzugs mit von Berichtigungsnachträgen ist ausgeschlossenFirma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) geschuldeter Mangelbeseitigung) bleiben von dieser Regelung unberührt. Im Bereich Übrigen gelten die Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung). 4. Die vorgenannten Regelungen gelten nicht bei einer Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB). Eine solche liegt nur vor, wenn diese als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet ist. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen der Druckausgabe ist Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) enthalten keine Beschaffenheitsgarantien, insbesondere Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Nacherfüllung auf Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Soweit die Korrektur des Eintrags in einer nachfolgenden Auflage des Frankfurt­Tipp Guides beschränktvon Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Beanstandungen für offensichtliche Mängel müssen vom Auftrag­ geber binnen einer Mängelrügefrist Der Käufer hat sich selbst von 30 Tagen nach Erscheinen des Frankfurt­ Tipp Guides geltend gemacht der Eignung zu überzeugen. 5. Das Auftreten von Wasserstoffversprödung stellt keinen Mangel dar, insbesondere wenn spezielle Produktbehandlungen oder Beschichtungen vorgenommen werden. Für sämtliche Rechte des Bestellers In diesen Fällen gilt nach dem heutigen Stand der Technik und den Spezifikationen für Verbindungselementen, dass die Gefahr der Wasserstoffversprödung bei Mängeln gilt eine Verjährungsfrist einer Festigkeitsklasse von einem Jahr ab Erscheinen12.9 (= Mindestzugfestigkeit und Verhältnis der unteren Streckgrenze zur Nennzugfestigkeit) generell besteht, bei 10.9 in den meisten Fällen und bei 8.8 in Extremfällen. Unvorherseh­ bare Ereignisse wie höhere Gewalt, gerichtliche, behördliche oder aufsichtsrecht­ liche Maßnahmen, Krieg, innere Unruhen, Streik und AussperrungSchäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Kleine handelsübliche oder technische, bzw. rohstoffmäßig bedingte Abweichung in Qualität, Gewicht, Menge, Aufmachung oder Farbe gelten nicht als Mängel. 6. Transportschäden sind der Verlag auch Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden. 7. Sofern ein Mangel vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, wird Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Neulieferung oder Nachbesserung beheben. Das Wahlrecht für diese beiden Alternativen der nach Nacherfüllung liegt bei Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.). Im Übrigen gilt das Gesetz. 8. Im Falle der Mangelbeseitigung ist Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, entbinden den Verlag für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Vereinbarte Leistungsfristen, z.B. Erscheinungstermine, gelten als um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit verlängertErfüllungsort gebracht wurde.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung, Mängelrüge. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht. Bei Veröffentlichung im Frankfurt­Tipp Guide Veröf- fentlichung in Das Örtliche ist der Auftraggeber bei fehlerhaftem, unvollständigem oder fehlendem Abdruck einer kostenpflichtigen Anzeige oder eines Brancheneintrages kostenlosen Eintrages zur Minderung des Anzeigenpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtbe- rechtigt. Minderungen bestimmt Entsprechendes gilt, wenn der bestellte Eintrag und/oder die Anzeige nicht mit der(n) bestellten Farbe(n) ausgeführt worden sein sollte oder die bestellten Ne- gativflächen nur positiv erscheinen oder die Rasterflächen fehlen sollten. Minderun- gen bestimmen sich nach der Höhe der nicht erbrachten Teilleistungen und sind maximal auf die Erstattung des Anzeigen­ preises Anzeigenpreises begrenzt. Der Anspruch auf Nacherfüllung durch Neudruck eines Buches sowie die Einfügung und/oder Versendung von Berichtigungsnachträgen ist ausgeschlossen. Im Bereich der Druckausgabe ist die Nacherfüllung auf die Korrektur des Eintrags in einer nachfolgenden Auflage von Das Örtliche beschränkt. Im Bereich Onlineausgabe (xxx.xxxxxxxxxxxx.xx) erfolgt die Nacherfüllung durch Korrektur des Frankfurt­Tipp Guides beschränktEintrags im Rahmen regelmäßiger Datenupdates in angemessener Zeit (derzeit wöchentlich). Beanstandungen für offensichtliche Mängel müssen vom Auftrag­ geber Auftraggeber binnen einer Mängelrügefrist von 30 Tagen nach Erscheinen des Frankfurt­ Tipp Guides Buches und/oder Veröffentli- chung in xxx.xxxxxxxxxxxx.xx geltend gemacht werden. Für sämtliche Rechte des Bestellers Auftraggebers bei Mängeln gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Erscheinendem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. Unvorherseh­ bare Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, gerichtliche, behördliche oder aufsichtsrecht­ liche auf- sichtsrechtliche Maßnahmen, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, die der Verlag auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, entbinden den Verlag für ihre Dauer von der Pflicht zur LeistungserbringungLeistungserbrin- gung. Vereinbarte Leistungsfristen, z.B. Erscheinungstermine, gelten als um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit verlängert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Mängelrüge. 7.1 Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind stets zu beachten. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite natürlicher Farb-, Struktur- und sonstiger Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes 7.2 Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemühtAG hat die Schnittware unverzüglich nach Erhalt auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ggf. auf weitergehende zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen nach Eingang schriftlich an die RS mobil Sägewerk GmbH & Co. KG zu rügen. Bei Veröffentlichung im Frankfurt­Tipp Guide ist beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die Pflichten aus § 377 HGB unberührt. 7.3 Insbesondere haftet der Auftraggeber bei fehlerhaftemAN nicht für die Qualität des Holzes oder für Folgeschäden, unvollständigem die aus unzureichender Lagerung oder fehlendem Abdruck einer kostenpflichtigen Anzeige Weiterverarbeitung entstehen. Für Schäden, die durch falsche oder eines Brancheneintrages zur Minderung fehlende Informationen des Anzeigenpreises AG oder zum Rücktritt durch ihm zurechenbare Dritte entstanden sind, wird vom Vertrag berechtigtAN keine Haftung übernommen. 7.4 Stellt der AG Mängel an der Ware fest, darf er darüber nicht verfügen. Minderungen bestimmt sich nach Die Ware darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung erlangt wird oder eine Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgt ist. Verstößt der Höhe der nicht erbrachten Teilleistungen und sind maximal auf die Erstattung des Anzeigen­ preises begrenzt. Der Anspruch auf Nacherfüllung durch Neudruck eines Buches sowie die Einfügung und/oder Versendung von Berichtigungsnachträgen ist ausgeschlossen. Im Bereich der Druckausgabe AG gegen diese Regelung, ist die Nacherfüllung auf Gewährleistung ausgeschlossen. 7.5 Ist die Korrektur des Eintrags in einer nachfolgenden Auflage des Frankfurt­Tipp Guides beschränkt. Beanstandungen für offensichtliche Mängel müssen vom Auftrag­ geber binnen einer Mängelrügefrist von 30 Tagen nach Erscheinen des Frankfurt­ Tipp Guides geltend gemacht werden. Für sämtliche Rechte des Bestellers bei Mängeln gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Erscheinen. Unvorherseh­ bare Ereignisse wie höhere Gewalt, gerichtliche, behördliche oder aufsichtsrecht­ liche Maßnahmen, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, die der Verlag auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, entbinden den Verlag für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Vereinbarte Leistungsfristen, z.B. Erscheinungstermineerbrachte Leistung seitens AN mangelhaft, gelten als um vorbehaltlich die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit verlängertgesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 7.6 Eine Be- oder Verarbeitung sowie eine Entfernung vom Lagerort der Ware führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Mängelrüge. 9.1 Offensichtliche Transportschäden, die der Besteller bereits anhand der Verpackung feststellen kann, hat er bei Annahme der Ware vom Lieferanten bestätigen zu lassen. Offensichtliche Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, müssen uns innerhalb von vier Wochen schriftlich gemeldet werden; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich vom Besteller zu beschreiben. 9.2 Der Verlag Besteller ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemühtverpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen. Bei Veröffentlichung Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlich erkennbarer Mängel sind unverzüglich, längstens aber vier Wochen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu melden; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich vom Besteller zu beschreiben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind uns innerhalb von vier Wochen nach der Entdeckung schriftlich zu melden; zur Wahrung der Frist genügt auch hierfür die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist. Unterbleibt die Meldung, gilt die Ware als genehmigt, d.h. im Frankfurt­Tipp Guide Falle des Versäumens dieser Rügefrist kann der Besteller insoweit keine Ansprüche oder Rechte wegen des betreffenden Mangels geltend machen. 9.3 Veränderungen der Ware, selbständige Reparaturversuche oder Reparatur durch Dritte, führen zum Erlöschen der Gewährleistung. 9.4 Bei Montagearbeiten haften wir nur für fehlerhafte Montage. Das Risiko von Beschädigungen am Montageort (Anbohren von Leitungen o.ä.), die ohne unser Verschulden entstehen, trägt der Besteller. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 9.5 Der Besteller hat zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Auftraggeber bei fehlerhaftemNacherfüllung zu verweigern, unvollständigem wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder fehlendem Abdruck einer kostenpflichtigen Anzeige oder eines Brancheneintrages zur Minderung des Anzeigenpreises oder zum der Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Minderungen bestimmt sich nach der Höhe der nicht erbrachten Teilleistungen und sind maximal auf die Erstattung des Anzeigen­ preises begrenzt. Der Anspruch auf Nacherfüllung durch Neudruck eines Buches sowie die Einfügung und/oder Versendung von Berichtigungsnachträgen ist den Besteller ausgeschlossen. Im Bereich Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Druckausgabe ist Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung auf fehlgeschlagen oder haben wir die Korrektur Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung des Eintrags in einer nachfolgenden Auflage Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 9.6 Schadensersatzansprüche wegen des Frankfurt­Tipp Guides beschränktMangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Beanstandungen für offensichtliche Mängel müssen vom Auftrag­ geber binnen einer Mängelrügefrist von 30 Tagen nach Erscheinen des Frankfurt­ Tipp Guides geltend gemacht werden. Für sämtliche Rechte Das Recht des Bestellers bei Mängeln gilt eine Verjährungsfrist zur Geltendmachung von einem Jahr ab Erscheinen. Unvorherseh­ bare Ereignisse wie höhere Gewalt, gerichtliche, behördliche oder aufsichtsrecht­ liche Maßnahmen, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, die der Verlag auch mit der nach weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, entbinden den Verlag für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistungserbringung. Vereinbarte Leistungsfristen, z.B. Erscheinungstermine, gelten als um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit verlängertnachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen