Common use of Gewährleistungsansprüche Clause in Contracts

Gewährleistungsansprüche. 5.1 Der Lieferant steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten Vertragsprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und soweit vereinbart die garantierte Beschaffenheit besitzen. Die Mängelhaftung des Lieferanten erstreckt sich auch auf die von Zulieferern hergestellten und vom Lieferanten verwendeten Teile. Jede Lieferung ist, soweit erforderlich, mit einer technischen Betriebsanleitung, einem CE-Kennzeichen, UKCA-Kennzeichen bzw. einer EG- Konformitätserklärung zu versehen. 5.2 Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen Winkhaus uneingeschränkt zu. In jedem Fall ist Winkhaus nach ihrer Xxxx berechtigt vom Lieferanten Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung verlangen zu können bleibt ausdrücklich vorbehalten. 5.3 Winkhaus ist berechtigt auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Lieferant mit der Nacherfüllung in Verzug gerät. Zusätzlich gelten folgende Regelungen: - Alle Ersatzlieferungen oder Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil dieser in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegten Mängelgewährleistung. - Der Lieferant haftet für Ersatzteillieferungen, Reparaturen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand hinsichtlich der Transport-, Wege- und Arbeitskosten ohne Beschränkung. - Der Lieferant verpflichtet sich, Winkhaus auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche dem Dritten aufgrund einer Produkthaftung gegenüber Winkhaus erwachsen und durch einen Mangel oder Fehler des gelieferten Produktes des Lieferanten entstanden sind. Diese Freistellung gilt ausnahmslos auch für angemessene Kosten etwaig erforderlicher Rückrufaktionen einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche. - Wird gemäß einer zwischen Winkhaus und dem Lieferanten bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung bzw. dem in der Bestellung genannten Prüfverfahren die Überschreitung des maximal zulässigen Fehleranteils festgestellt, so ist Winkhaus berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mängelansprüche zu erheben und / oder auf Kosten des Lieferanten die gesamte Lieferung auf Mängel und Fehler zu überprüfen. 5.4 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht anderweitige Verjährungsregelungen insbesondere gemäß §§ 438 Abs.1 Nr. 2 b), 445b, 478 Abs. 2, 634a BGB eingreifen bzw. anwendbar sind. Im Übrigen bleiben zwingende Bestimmungen des Lieferkettenregresses unberührt. 5.5 Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung des Liefergegenstandes zu angemessenen Bedingungen an Winkhaus zu liefern. Stellt der Lieferant nach Ablauf der 10- Jahresfrist die Produktion und entsprechend die Lieferung der Ersatzteile oder während dieser Frist die Lieferung des Liefergegenstandes ein, so ist Winkhaus darüber zu informieren und die Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zur Bevorratung zu geben.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistungsansprüche. 5.1 Der Lieferant steht dafür einLiegt ein Mangel vor, der dazu führt, dass die von ihm gelieferten Vertragsprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und soweit vereinbart die garantierte Beschaffenheit besitzen. Die Mängelhaftung vertragsgemäße Nutzung der Mieträume zu Beginn oder auch während des Lieferanten erstreckt sich auch auf die von Zulieferern hergestellten und vom Lieferanten verwendeten Teile. Jede Lieferung Mietverhältnisses aufgehoben oder beeinträchtigt ist, soweit erforderlich, mit einer technischen Betriebsanleitung, einem CE-Kennzeichen, UKCA-Kennzeichen bzw. einer EG- Konformitätserklärung zu versehen. 5.2 Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen Winkhaus uneingeschränkt zu. In jedem Fall ist Winkhaus nach ihrer Xxxx berechtigt so kann der Mieter zunächst einmal vom Lieferanten Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu Vermieter die Beseitigung des Mangels verlangen. Das Recht Schadensersatz statt Diese Beeinträchtigung des Nutzungszwecks kann beispielsweise auch darin liegen, dass auf Grund eines baulichen Mangels mit dem Einschreiten einer Behörde zu rechnen ist, sobald sie über den Mangel informiert wird. Den Vermieter muss kein Verschulden hinsichtlich der (ganzen) Leistung verlangen zu können bleibt ausdrücklich vorbehalten. 5.3 Winkhaus ist berechtigt auf Kosten Entstehung des Lieferanten die Mängelbeseitigung Mangels treffen. Der Mieter kann den Mangel auch selbst vorzunehmenbeseitigen, wenn der Lieferant Vermieter mit der Nacherfüllung Mangelbeseitigung in Verzug gerätgerät (Fristsetzung erforderlich). Zusätzlich gelten folgende Regelungen: - Alle Ersatzlieferungen Für diese Ersatzvornahme kann der Mieter Aufwen- dungsersatz vom Vermieter verlangen. Daneben kann der Mieter bei Vorliegen eines Mangels auch die Miete mindern. Hierfür muss ein nicht nur unerheblicher Mangel vorliegen, über den der Vermieter unverzüglich informiert wird. Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache oder Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil dieser ist ihm der Mangel in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, stehen ihm die Minderungsrechte nur zu, wenn der Vermieter den Allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegten MängelgewährleistungMangel arglistig verschwiegen hat. - Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Minderung nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält. Der Lieferant haftet Mieter kann unabhängig von seinem Minderungsrecht unter Umständen auch einen Scha- densersatzanspruch wegen Nichterfüllung gegen den Vermieter haben. Dieser umfasst neben den unmittelbaren Mangelschäden auch "Begleitschäden" (z. B. entgangenen Gewinn, Investiti- onsaufwand, Umzugs- und Prozesskosten oder gegebenenfalls auf dem Mangel beruhende Krankheitskosten für ErsatzteillieferungenArbeitnehmer). Schließlich kann der Xxxxxx den Mietvertrag fristlos kündigen, Reparaturen wenn der Vermieter die Mietsache nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, wieder entzieht oder Mängel nicht innerhalb einer angemes- senen Frist beseitigt. Wann ein Mangel vorliegt und Nachbesserungsarbeiten gegebenenfalls in welchem Umfang die Miete gemindert werden kann ist eine stark vom Einzelfall abhängige frage, zu der es umfangreiche Rechtsprechung gibt. Vor einer Minderung der Miete ist dringend zu empfehlen, sich im gleichen UmfangEinzelfall beraten zu lassen! Das Minderungsrecht kann von den Parteien vertraglich ausgeschlossen werden. Einigen sich die Parteien auf so einen Ausschluss, wie für so kann der Mieter den ursprünglichen Liefergegenstand hinsichtlich der Transport-Mietzins nicht mehr einseitig min- dern, Wege- und Arbeitskosten ohne Beschränkungauch wenn nach seiner Auffassung ein Mangel vorliegt. - Der Lieferant verpflichtet sich, Winkhaus auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche dem Dritten aufgrund einer Produkthaftung gegenüber Winkhaus erwachsen und durch einen Mangel oder Fehler des gelieferten Produktes des Lieferanten entstanden sind. Diese Freistellung gilt ausnahmslos auch für angemessene Kosten etwaig erforderlicher Rückrufaktionen einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche. - Wird gemäß einer zwischen Winkhaus und dem Lieferanten bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung bzw. dem Dies wird in der Bestellung genannten Prüfverfahren Regel dazu führen, dass der Vermieter sich mit der Mangelbeseitigung Zeit lassen wird, da der Mieter die Überschreitung des maximal zulässigen Fehleranteils festgestellt, so ist Winkhaus berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mängelansprüche zu erheben und / oder auf Kosten des Lieferanten die gesamte Lieferung auf Mängel und Fehler zu überprüfenMietminde- rung zunächst vor Gericht einklagen muss. 5.4 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht anderweitige Verjährungsregelungen insbesondere gemäß §§ 438 Abs.1 Nr. 2 b), 445b, 478 Abs. 2, 634a BGB eingreifen bzw. anwendbar sind. Im Übrigen bleiben zwingende Bestimmungen des Lieferkettenregresses unberührt. 5.5 Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung des Liefergegenstandes zu angemessenen Bedingungen an Winkhaus zu liefern. Stellt der Lieferant nach Ablauf der 10- Jahresfrist die Produktion und entsprechend die Lieferung der Ersatzteile oder während dieser Frist die Lieferung des Liefergegenstandes ein, so ist Winkhaus darüber zu informieren und die Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zur Bevorratung zu geben.

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Samples: Gewerbemietvertrag

Gewährleistungsansprüche. 5.1 Der Lieferant steht dafür einAuftraggeber ist verpflichtet, das Vorliegen etwaiger Mängel dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Offenkundige Mängel sind bei Abholung zu rügen, im Falle der Versendung binnen einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Anlieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt insoweit jeglicher Gewährleistungsanspruch. Beanstandungen können nur unter Vorlage der insgesamt gelieferten Mengen vorgebracht werden. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden. Satz- und Layout, grafische Arbeiten und Entwürfe werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Nicht korrekturgelesene Aufträge werden auf Risiko des Auftraggebers gedruckt. Korrekturgelesene Aufträge sind abzuzeichnen, andernfalls gelten sie als nicht korrekturgelesen. Mit der Rückgabe des genehmigten Korrekturabzuges erlischt die Haftung des Auftragnehmers für alle vom Auftraggeber nicht beanstandeten Mängel. Das Risiko, dass die von ihm gelieferten Vertragsprodukte frei von Sach- hergestellte Ware nicht zu dem vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck verwandt werden kann, geht ausschließlich zu dessen Lasten, es sei denn, er hat den Auftragnehmer bei Auftragserteilung ausdrücklich und Rechtsmängeln sind und soweit vereinbart die garantierte Beschaffenheit besitzenumfassend über den beabsichtigten Verwendungszweck aufgeklärt. Die Mängelhaftung Gewährleistungsansprüche des Lieferanten erstreckt Auftraggebers beschränken sich auch auf die das Recht zur Nachbesserung; falls diese nach Ablauf einer Frist von Zulieferern hergestellten und vom Lieferanten verwendeten Teile. Jede Lieferung ist4 Wochen ab Eingang der Mängelanzeige beim Auftragnehmer scheitert, soweit erforderlichist der Auftraggeber berechtigt, mit einer technischen Betriebsanleitung, einem CE-Kennzeichen, UKCA-Kennzeichen den Vertrag rückgängig zu machen bzw. einer EG- Konformitätserklärung zu versehen. 5.2 Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen Winkhaus uneingeschränkt zu. In jedem Fall ist Winkhaus nach ihrer Xxxx berechtigt vom Lieferanten Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache Herabsetzung des Preises zu verlangen. Das Recht Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung verlangen zu können bleibt ausdrücklich vorbehalten. 5.3 Winkhaus ist berechtigt auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmenAnsprüche aus positiver Vertragsverletzung stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn der Lieferant mit Auftragnehmer den beim Auftraggeber eingetretenen Xxxxxxx grob schuldhaft verursacht hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nachbesserung von der Nacherfüllung in Verzug gerätvorherigen Zahlung von 50 % des vereinbarten Preises abhängig zu machen. Zusätzlich gelten folgende Regelungen: - Alle Ersatzlieferungen Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Darüberhinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, auf andere oder Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil dieser in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegten Mängelgewährleistung. - Der Lieferant haftet für Ersatzteillieferungenähnliche Farben, Reparaturen und Nachbesserungsarbeiten Papierqualitäten, Formate, Schriften auszuweichen, wenn dies im gleichen Umfang, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand hinsichtlich der Transport-, Wege- und Arbeitskosten ohne Beschränkung. - Der Lieferant verpflichtet sich, Winkhaus auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche dem Dritten aufgrund einer Produkthaftung gegenüber Winkhaus erwachsen und durch einen Mangel oder Fehler Interesse des gelieferten Produktes des Lieferanten entstanden sind. Diese Freistellung gilt ausnahmslos auch für angemessene Kosten etwaig erforderlicher Rückrufaktionen einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche. - Wird gemäß einer zwischen Winkhaus und dem Lieferanten bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung Auftraggebers bzw. dem in im Interesse der Bestellung genannten Prüfverfahren die Überschreitung rechtzeitigen Fertigstellung des maximal zulässigen Fehleranteils festgestellt, so ist Winkhaus berechtigt, hinsichtlich Auftrages liegt. Geringfügige Abweichungen bezüglich der gesamten Lieferung Mängelansprüche zu erheben und / oder auf Kosten des Lieferanten die gesamte Lieferung auf Mängel und Fehler zu überprüfen. 5.4 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht anderweitige Verjährungsregelungen insbesondere gemäß §§ 438 Abs.1 Nr. 2 b), 445b, 478 Abs. 2, 634a BGB eingreifen Papierqualität bzw. anwendbar sindDruckfarbe sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im Übrigen bleiben zwingende Bestimmungen kaufmännischen Verkehr ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx lediglich zur Nachbesserung oder zur Abtretung etwaiger gegen Dritte bestehender Gewährleistungsansprüche verpflichtet; weitergehende Ansprüche bestehen gegen den Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichterfüllung, Leitungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind; auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt der Auftragnehmer seine Ersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber ab. Terminvereinbarungen werden vom Auftragnehmer mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist der Auftragnehmer lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Lieferkettenregresses unberührtAuftrages ist ausgeschlossen. 5.5 Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung des Liefergegenstandes zu angemessenen Bedingungen an Winkhaus zu liefern. Stellt der Lieferant nach Ablauf der 10- Jahresfrist die Produktion und entsprechend die Lieferung der Ersatzteile oder während dieser Frist die Lieferung des Liefergegenstandes ein, so ist Winkhaus darüber zu informieren und die Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zur Bevorratung zu geben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistungsansprüche. 5.1 Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferant nach Maßgabe folgender Bestimmungen: 1. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder durch den Lieferanten (insbesondere in Katalogen oder auf der Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. 2. Die Mängelansprüche des Bestellers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Der Lieferant steht dafür einhat das Wahlrecht, die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu leisten. Das Recht des Lieferanten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Besteller hat dem Lieferanten die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller dem Lieferanten die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Lieferant ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. 3. Schlägt die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehl, so kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer IX bleiben hiervon unberührt. 4. Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass die von ihm gelieferten Vertragsprodukte frei von Sach- er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rechtsmängeln sind und soweit vereinbart die garantierte Beschaffenheit besitzenRügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die Mängelhaftung des Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Lieferanten erstreckt sich auch auf die von Zulieferern hergestellten und vom Lieferanten verwendeten Teile. Jede Lieferung ist, soweit erforderlich, mit einer technischen Betriebsanleitung, einem CE-Kennzeichen, UKCA-Kennzeichen bzw. einer EG- Konformitätserklärung hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu versehen. 5.2 Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen Winkhaus uneingeschränkt zumachen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist Winkhaus die Haftung des Lieferanten für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach ihrer Xxxx berechtigt vom Lieferanten Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung verlangen zu können bleibt ausdrücklich vorbehaltenden gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 5.3 Winkhaus 5. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den der Lieferung verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht einem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden. 6. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf in jedem Fall der Schriftform. Eine solche Garantieerklärung ist berechtigt auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmennur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Lieferant mit der Nacherfüllung in Verzug gerät. Zusätzlich gelten folgende Regelungen: - Alle Ersatzlieferungen oder Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil dieser in Garantie sowie die Dauer und den Allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegten Mängelgewährleistung. - Der Lieferant haftet für Ersatzteillieferungen, Reparaturen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand hinsichtlich der Transport-, Wege- und Arbeitskosten ohne Beschränkung. - Der Lieferant verpflichtet sich, Winkhaus auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche dem Dritten aufgrund einer Produkthaftung gegenüber Winkhaus erwachsen und durch einen Mangel oder Fehler räumlichen Geltungsbereich des gelieferten Produktes des Lieferanten entstanden sind. Diese Freistellung gilt ausnahmslos auch für angemessene Kosten etwaig erforderlicher Rückrufaktionen einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche. - Wird gemäß einer zwischen Winkhaus und dem Lieferanten bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung bzw. dem in der Bestellung genannten Prüfverfahren die Überschreitung des maximal zulässigen Fehleranteils festgestellt, so ist Winkhaus berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mängelansprüche zu erheben und / oder auf Kosten des Lieferanten die gesamte Lieferung auf Mängel und Fehler zu überprüfenGarantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt. 5.4 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht anderweitige Verjährungsregelungen insbesondere gemäß §§ 438 Abs.1 Nr. 2 b), 445b, 478 Abs. 2, 634a BGB eingreifen bzw. anwendbar sind. Im Übrigen bleiben zwingende Bestimmungen des Lieferkettenregresses unberührt. 5.5 Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung des Liefergegenstandes zu angemessenen Bedingungen an Winkhaus zu liefern. Stellt der Lieferant nach Ablauf der 10- Jahresfrist die Produktion und entsprechend die Lieferung der Ersatzteile oder während dieser Frist die Lieferung des Liefergegenstandes ein, so ist Winkhaus darüber zu informieren und die Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zur Bevorratung zu geben.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistungsansprüche. 5.1 Der Lieferant steht dafür ein16.1 Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Lieferungen und Leistungen (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 16.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere dafür, dass die Bestellgegenstände bei Gefahrübergang auf den Auftraggeber die vereinbarte Beschaffenheit haben. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Bedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von ihm gelieferten Vertragsprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und soweit vereinbart die garantierte Beschaffenheit besitzen. Die Mängelhaftung des Lieferanten erstreckt sich auch auf die von Zulieferern hergestellten und KME oder vom Lieferanten verwendeten Teile. Jede Lieferung ist, soweit erforderlich, mit einer technischen Betriebsanleitung, einem CE-Kennzeichen, UKCA-Kennzeichen bzw. einer EG- Konformitätserklärung zu versehenAuftragnehmer stammt. 5.2 Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen Winkhaus uneingeschränkt 16.3 Sind die Bestellgegenstände nicht von der vereinbarten Beschaffenheit oder treten innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Klausel 16.5 Mängel auf, so kann der Auftraggeber, unbeschadet der sonstigen Rechte, vom Auftragnehmer unverzüglich die Nacherfüllung verlangen. Nacherfüllung hat für den Auftraggeber - verpackt frei Verwendungsstelle, Transport nach Xxxx des Auftraggebers - einschließlich Demontage und neuer Montage zu erfolgen. 16.4 Entspricht der Bestellgegenstand auch nach erfolgter Nacherfüllung nicht den Anforderungen der Bestellung oder kommt der Auftragnehmer der Nacherfüllungspflicht nicht unverzüglich nach oder liegt ein besonders dringender Fall vor (= insbesondere drohender Fertigungsstillstand beim Auftraggeber und dadurch bedingte Nichteinhaltung von Auslieferungsterminen), steht dem Auftraggeber das Recht zu. In jedem Fall ist Winkhaus , nach ihrer Xxxx berechtigt vom Lieferanten Mängelbeseitigung schriftlicher Information des Auftragnehmers die erforderlichen Aufwendungen zu Lasten des Auftragnehmers selbst durchzuführen oder Lieferung einer neuen Sache durchführen zu lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Das Hiervon unberührt bleibt das Recht Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung verlangen zu können bleibt ausdrücklich vorbehalten. 5.3 Winkhaus ist berechtigt des Auftraggebers auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmenRücktritt, wenn der Lieferant mit der Nacherfüllung in Verzug gerät. Zusätzlich gelten folgende Regelungen: - Alle Ersatzlieferungen Minderung oder Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil dieser in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegten Mängelgewährleistung. - Der Lieferant haftet für Ersatzteillieferungen, Reparaturen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand hinsichtlich der Transport-, Wege- und Arbeitskosten ohne Beschränkung. - Der Lieferant verpflichtet sich, Winkhaus auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche dem Dritten aufgrund einer Produkthaftung gegenüber Winkhaus erwachsen und durch einen Mangel oder Fehler des gelieferten Produktes des Lieferanten entstanden sind. Diese Freistellung gilt ausnahmslos auch für angemessene Kosten etwaig erforderlicher Rückrufaktionen einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche. - Wird gemäß einer zwischen Winkhaus und dem Lieferanten bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung bzw. dem in der Bestellung genannten Prüfverfahren die Überschreitung des maximal zulässigen Fehleranteils festgestellt, so ist Winkhaus berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mängelansprüche zu erheben und / oder auf Kosten des Lieferanten die gesamte Lieferung auf Mängel und Fehler zu überprüfen. 5.4 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht anderweitige Verjährungsregelungen insbesondere gemäß §§ 438 Abs.1 Nr. 2 b), 445b, 478 Abs. 2, 634a BGB eingreifen bzw. anwendbar sindSchadensersatz. Im Übrigen bleiben zwingende Bestimmungen Rücktrittsfall erfolgt die Rückgabe an den Auftragnehmer am Verwendungsort. Der Auftraggeber erhält seine Leistungen am Sitz des Lieferkettenregresses unberührtAuftraggebers zurück. 5.5 Der Lieferant ist verpflichtet16.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach Ablieferung bzw. Abnahme des Bestellgegenstandes (je nachdem, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nutzungwas einschlägig ist). Für Bauleistungen, mindestens Stahlbau und Dokumentation beträgt die Gewährleistungsfrist hingegen 5 Jahre. Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für ersetzte Teile beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate nach erfolgtem Einbau, endet jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung des Liefergegenstandes zu angemessenen Bedingungen an Winkhaus zu liefern. Stellt der Lieferant nach frühestens mit dem Ablauf der 10- Jahresfrist Gewährleistungsfrist des Bestellgegenstandes. Die Gewährleistungsfrist für Reserveteile, die Produktion und entsprechend die Lieferung als solche in Einzelverträgen besonders gekennzeichnet beziehungsweise ausgewiesen sind, beträgt 24 Monate ab erfolgtem Einbau, endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Ersatzteile oder während dieser Frist die Lieferung Gewährleistungsfrist des Liefergegenstandes ein, so ist Winkhaus darüber zu informieren und die Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zur Bevorratung zu gebenBestellgegenstandes.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistungsansprüche. 5.1 Der Lieferant steht dafür einENGMATEC haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht nach Maßgabe der nachstehenden Klauseln beschränkt ist. 1. ENGMATEC kann nicht für Leistungen haftbar gemacht werden, die nicht von ENGMATEC erbracht wurden. Stellt sich heraus, dass die ein Vertragsgegenstand nicht ordnungsgemäß funk- tioniert, oder gibt es Probleme in Zusammenhang mit der Montage oder Inbetriebnahme eines Vertragsgegenstands, muss der Kunde nachweisen, dass eine solche Fehlfunktion durch eine von ihm gelieferten Vertragsprodukte frei von ENGMATEC erbrachte Leistung verursacht wurde, damit ENGMATEC haftbar gemacht werden kann. 2. Für Sach- und Rechtsmängeln Rechtsmängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemä- ßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) haftet ENGMATEC – unter Berück- sichtigung der Regelungen in Ziffer XI. - nur nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berück- sichtigung der nachfolgenden Grundsätze: a) Sämtliche Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft erweisen, sind und soweit vereinbart die garantierte Beschaffenheit besitzen- nach Xxxx von ENGMATEC - unentgeltlich nachzu- bessern oder mängelfrei zu ersetzen, wenn ENGMATEC diese Teile geliefert hat. Die Mängelhaftung des Lieferanten erstreckt sich auch auf Feststellung solcher Mängel ist ENGMATEC unverzüglich schriftlich zu melden. Er- setzte Teile gehen in das Eigentum von ENGMATEC über. Ist die von Zulieferern hergestellten und vom Lieferanten verwendeten Teile. Jede Lieferung istgewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar, soweit erforderlich, mit einer technischen Betriebsanleitung, einem CE-Kennzeichen, UKCA-Kennzeichen bzw. einer EG- Konformitätserklärung zu versehenso kann er sie ab- lehnen. 5.2 b) Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen Winkhaus uneingeschränkt zu. In jedem Fall ist Winkhaus nach ihrer Xxxx berechtigt vom Lieferanten Mängelbeseitigung Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Lieferung Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung verlangen zu können bleibt ausdrücklich vorbehalten. 5.3 Winkhaus ist berechtigt auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmenmangelfreien Sache, wenn der Lieferant mit der Nacherfüllung in Verzug gerät. Zusätzlich gelten folgende Regelungen: - Alle Ersatzlieferungen oder Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil dieser in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen niedergelegten Mängelgewährleistung. - Der Lieferant haftet für Ersatzteillieferungen, Reparaturen ENGMATEC ursprünglich nicht zu diesen Leistungen ver- pflichtet war; gesetzlich Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand hinsichtlich der Transport-, Wege- und Arbeitskosten ohne Beschränkung. - Der Lieferant verpflichtet sich, Winkhaus auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche dem Dritten aufgrund einer Produkthaftung gegenüber Winkhaus erwachsen und durch einen Mangel oder Fehler des gelieferten Produktes des Lieferanten entstanden sind. Diese Freistellung gilt ausnahmslos auch für angemessene Kosten etwaig erforderlicher Rückrufaktionen einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche. - Wird gemäß einer zwischen Winkhaus und dem Lieferanten bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung bzw. dem in der Bestellung genannten Prüfverfahren die Überschreitung des maximal zulässigen Fehleranteils festgestellt, so ist Winkhaus berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mängelansprüche zu erheben und / oder auf Kosten des Lieferanten die gesamte Lieferung auf Mängel und Fehler zu überprüfen. 5.4 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht anderweitige Verjährungsregelungen insbesondere gemäß §§ 438 Abs.1 Nr. 2 b), 445b, 478 Abs. 2, 634a BGB eingreifen bzw. anwendbar sind. Im Übrigen Einbaukosten“) bleiben zwingende Bestimmungen des Lieferkettenregresses unberührt. 5.5 c) Zur Vornahme aller ENGMATEC notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Er- satzlieferungen hat der Kunde nach Abstimmung mit ENGMATEC dieser die dafür er- forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist ENGMATEC von der Haf- tung für alle daraus entstehenden Folgen befreit. d) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbau- kosten trägt bzw. erstattet ENGMATEC nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann ENGMATEC vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kos- ten ersetzt verlangen. e) ENGMATEC ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Lieferant Kunde ist verpflichtetjedoch berechtigt, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nutzungeinen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. f) ENGMATEC behält sich das Recht vor, mindestens jedoch 10 Jahre zwei Nachbesserungen vorzuneh- men. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzu- treten oder den Preis zu mindern. Der Rücktritt ist bei einem geringfügigen Mangel nicht zulässig. g) Der Kunde hat weder das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen, noch von ENGMATEC die Erstattung entsprechender Kosten zu verlangen, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht. ENGMATEC haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde ver- sucht, den Mangel selbst zu beheben oder durch einen Dritten beheben zu lassen. Insbesondere haftet ENGMATEC nicht für unsachgemäße Reparaturmaßnahmen oder Ersatzlieferungen durch den Kunden oder einen Dritten. Ebenfalls kann der Kunde keine Erstattung und zusätzlich Reparatur- oder Ersatzmaß- nahmen von ENGMATEC für dieselben Mängel verlangen, falls der Vertragsgegen- stand nach den vom Kunden oder einem Dritten durchgeführten Maßnahmen immer noch nicht ordnungsgemäß funktioniert. h) Der Kunde hat im Rahmen der letzten Lieferung gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ENGMATEC - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - im Falle eines Sachmangels eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesse- rung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Bei unwesentlichen Mängeln hat der Kunde nur das Recht zur Minderung des Liefergegenstandes zu angemessenen Bedingungen an Winkhaus zu liefern. Stellt der Lieferant nach Ablauf der 10- Jahresfrist die Produktion und entsprechend die Lieferung der Ersatzteile oder während dieser Frist die Lieferung des Liefergegenstandes ein, so ist Winkhaus darüber zu informieren und die Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zur Bevorratung zu gebenVertrags- preises.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen