Common use of Gewährleistungssicherheit Clause in Contracts

Gewährleistungssicherheit. 12.1. Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einbehalten. Der AN ist verpflichtet, den Sicherheitsbetrag nach Inanspruchnahme unverzüglich wieder aufzufüllen. 12.2. Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.1.) durch eine in der Höhe nach ausreichende, unbefristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechnung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB erteilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen. 12.3. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusammenhang mit der Lieferung abgegolten sind.

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Samples: Auftragsbedingungen, Auftragsbedingungen, Auftragsbedingungen

Gewährleistungssicherheit. 12.1. 13.1 Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einbehalten. Der AN ist verpflichtet, den Sicherheitsbetrag nach Inanspruchnahme unverzüglich wieder aufzufüllen. 12.2. 13.2 Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.113.1.) durch eine in der Höhe nach ausreichende, unbefristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechnung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB erteilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen. 12.3. 13.3 Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusammenhang mit der Lieferung abgegolten sind.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Gewährleistungssicherheit. 12.1. 12.1 Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einbehalten. Der AN ist verpflichtet, den Sicherheitsbetrag nach Inanspruchnahme unverzüglich wieder aufzufüllen. 12.2. 12.2 Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.1.) durch eine in der Höhe nach ausreichende, unbefristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechnung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB erteilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen. 12.3. 12.3 Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusammenhang mit der Lieferung abgegolten sind.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge

Gewährleistungssicherheit. 12.113.1. Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit Gewähr- leistungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einbehalten. Der AN ist verpflichtet, den Sicherheitsbetrag nach Inanspruchnahme unverzüglich wieder aufzufüllen. 12.213.2. Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.113.1.) durch eine in der Höhe nach ausreichende, unbefristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechnung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB erteilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen. 12.313.3. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusammenhang mit der Lieferung abgegolten sind.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistungssicherheit. 12.1. Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit Gewähr- leistungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einbehalten. Der AN ist verpflichtet, den Sicherheitsbetrag nach Inanspruchnahme unverzüglich wieder aufzufüllen. 12.2. Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.1.) durch eine in der Höhe nach ausreichende, unbefristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechnung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB erteilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen. 12.3. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusammenhang mit der Lieferung abgegolten ab- gegolten sind.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge

Gewährleistungssicherheit. 12.113.1. Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einbehalten. Der AN ist verpflichtet, den Sicherheitsbetrag nach Inanspruchnahme unverzüglich wieder aufzufüllen. 12.213.2. Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.113.1.) durch eine in der Höhe nach ausreichende, unbefristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechnung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB erteilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen. 12.313.3. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach schriftlichem Anfordern durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusammenhang mit der Lieferung abgegolten sind.

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Samples: Einkaufsbedingungen