Gewährleistungssicherheit. 12.1 Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewähr- leistungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Net- toabrechnungssumme einbehalten. 12.2 Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.1) durch eine in der Höhe nach ausreichende, un- befristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Aus- schluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrech- nung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB er- teilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen. 12.3 Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach Anfordern in Textform durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach Anfordern in Textform durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusam- menhang mit der Lieferung abgegolten sind.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Gewährleistungssicherheit. 12.1 12.1. Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewähr- leistungszeit Gewährleis- tungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Net- toabrechnungssumme Nettoabrechnungssumme einbehalten. Der AN ist verpflichtet, den Sicherheitsbetrag nach Inanspruchnahme unverzüglich wieder aufzufüllen.
12.2 12.2. Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.1.) durch eine in der Höhe nach ausreichende, un- befristeteunbefristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Aus- schluss Ausschluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrech- nung Aufrechnung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB er- teilt erteilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen.
12.3 12.3. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach schriftlichem Anfordern in Textform durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach schriftlichem Anfordern in Textform durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusam- menhang Zusammenhang mit der Lieferung abgegolten sind.
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Gewährleistungssicherheit. 12.1 11.1. Der AG kann für die Dauer der vereinbarten Gewähr- leistungszeit eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Net- toabrechnungssumme einbehalten. Der AN ist ver- pflichtet, den Sicherheitsbetrag nach Inanspruchnah- me unverzüglich wieder aufzufüllen.
12.2 11.2. Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung (Ziff. 12.111.1.) durch eine in der Höhe nach ausreichende, un- befristete, unbedingte Bankbürgschaft, die unter Aus- schluss der Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrech- nung und der Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB er- teilt ist, oder durch Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht einzulösen.
12.3 11.3. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zahlt der AG dem AN die Gewährleistungssicherheit nach schriftli- chem Anfordern in Textform durch den AN zurück bzw. gibt der AG die Bankbürgschaft nach schriftlichem Anfordern in Textform durch den AN zurück, sofern und soweit sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusam- menhang Zusammenhang mit der Lieferung abgegolten sind.
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Samples: Auftragsbedingungen