Common use of Gezielte Behandlung außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz Clause in Contracts

Gezielte Behandlung außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Nicht erstattungsfähig sind Mehrkosten für eine Behandlung im Ausland, außerhalb der EU, eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR oder der Schweiz, wenn der Auslandsaufenthalt zum Zweck der Heilbehandlung erfolgt. Als Mehrkosten gelten, diejenigen Kostenanteile, die bei Durchführung der Behandlung in Deutschland nicht angefallen wären. Dies gilt entsprechend auch für Entbindungen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Versicherer die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. Hierzu verpflichtet er sich, für den Fall, dass die medizinisch notwendige Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich nicht oder nur teilweise durchführbar ist.

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Gezielte Behandlung außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Nicht erstattungsfähig sind Mehrkosten für eine Behandlung im Ausland, außerhalb der EU, eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR oder der Schweiz, wenn der Auslandsaufenthalt zum Zweck der Heilbehandlung erfolgt. Als Mehrkosten gelten, diejenigen Kostenanteile, die bei Durchführung der Behandlung in Deutschland nicht angefallen wären. Dies gilt entsprechend auch für Entbindungen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Versicherer die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. Hierzu verpflichtet er sich, für den Fall, dass die medizinisch notwendige Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich nicht oder nur teilweise durchführbar ist.

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Gezielte Behandlung außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Nicht erstattungsfähig sind Mehrkosten für eine Behandlung im Ausland, außerhalb der EU, eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR oder der Schweiz, wenn der Auslandsaufenthalt zum Zweck der Heilbehandlung erfolgt. Als Mehrkosten gelten, gelten diejenigen Kostenanteile, die bei Durchführung der Behandlung in Deutschland nicht angefallen wären. Dies gilt entsprechend auch für Entbindungen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Versicherer die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung vorher schriftlich zugesagt hat. Hierzu verpflichtet er sich, sich für den Fall, dass die medizinisch notwendige Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich nicht oder nur teilweise durchführbar ist.

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Gezielte Behandlung außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Nicht erstattungsfähig sind Mehrkosten für eine Behandlung im Ausland, außerhalb der EU, eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR oder der Schweiz, wenn der Auslandsaufenthalt zum Zweck der Heilbehandlung erfolgt. Als Mehrkosten gelten, diejenigen Kostenanteile, die bei Durchführung der Behandlung in Deutschland nicht angefallen wären. Dies gilt entsprechend auch für Entbindungen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Versicherer die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. Hierzu verpflichtet er sich, sich für den Fall, dass die medizinisch notwendige Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland nachweislich nicht oder nur teilweise durchführbar ist.

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