Großgeräte. 1. Der Zusammenbau von Geräten, die demontiert angeliefert werden, hat durch Beauftragte des Vermieters auf Kosten des Mieters zu erfolgen, ebenso die Demontage bei Rücklieferung. 2. Zur Inbetriebsetzung des Gerätes und zur Einweisung des Bedienungspersonals hat der Mieter einen Fachmann vom Vermieter gegen Erstattung der Kosten in üblicher Höhe anzufordern. 3. Der Mieter sorgt dafür, dass die Bedienung des Gerätes nur durch sachkundige Fachkräfte erfolgt. 4. Betriebsstoffe (Kohle, Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe), Reinigungsmittel usw. sind nur in einwandfreier Beschaffenheit oder wie vom Vermieter ausdrücklich ausgeschrieben zu verwenden.
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Samples: General Terms and Conditions, Mietbedingungen, Mietvertrag
Großgeräte. 1. Der Zusammenbau von Geräten, die demontiert angeliefert werden, hat durch Beauftragte des Vermieters auf Kosten des Mieters zu erfolgen, ebenso die Demontage bei Rücklieferung.
2. Zur Inbetriebsetzung des Gerätes und zur Einweisung des Bedienungspersonals Bedienpersonals hat der Mieter einen Fachmann vom Vermieter gegen Erstattung der Kosten in üblicher Höhe anzufordern.
3. Der Mieter sorgt dafür, dass die Bedienung des Gerätes nur durch sachkundige geeignete Fachkräfte erfolgt.
4. Betriebsstoffe (Kohle, Wasser, Öle, FetteFett, Kraftstoffe), Reinigungsmittel usw. sind nur in einwandfreier Beschaffenheit oder wie vom Vermieter ausdrücklich ausgeschrieben zu verwenden.
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Samples: Mietvertrag