Common use of Grundbetreuung Clause in Contracts

Grundbetreuung. Dazu gehören insbesondere • Stundenweise Betreuung in unterschiedlicher Betreuungsintensität an 365 Tagen im Jahr • Sicherstellung der Versorgung • Notwendige Unterstützungsleistungen in Form einer Rufbereitschaft • Gewährleistung des Kinderschutzes und einer altersgemäßen Aufsichtspflicht • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: - Unterstützung bei der allgemeinen Lebens- und Haushaltsführung und dem Aufbau einer angemessenen Tagesstruktur - Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie bei der Selbstversorgung - Hilfen in der Bewältigung der neuen Lebenssituation, mit Alleinsein und Einsamkeit, Anleitung zur Selbstständigkeit - Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung, Wohnen, Versorgung, Freizeitgestaltung - Unterstützung in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Sinne von Gleichberechtigung und unter Berücksichtigung von Genderaspekten - Beachtung der Kinderrechte und der Partizipation im pädagogischen Alltag, Beteiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen - Text • pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung: - Bearbeitung der im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Erziehungs- und Hilfebedarfe im Verselbstständigungsprozess - erzieherische Auseinandersetzung mit Jugendlichen, Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen - Hilfe und Unterstützung bei der Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie - Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld, Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen und anderen Leistungen - Hilfe im Umgang und bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen, Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen - Hilfestellung zur Berufsfindung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei der Bewerbung - Unterstützung und gegebenenfalls Begleitung bei der Wohnungssuche und -vermittlung vor Beendigung der Hilfe - Unterstützung in Gesundheits-/Hygienefragen und gegebenenfalls Arztbesuche - Beratung bezüglich Freundschaft / Beziehung / Partnerschaft, Sexualität und Fragen der Verhütung - Vermittlung externer Hilfen - Text Die Leistungsinhalte und der Leistungsumfang können entsprechend der individu- ellen Lebenslage, der Persönlichkeitsentwicklung und der eigenverantwortlichen Lebensführung im Verlauf der Hilfe variieren.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 78f SGB Viii, vpk-live-cc1c7bb26fcf43c3a482df613ee3ce-94c0d44.divio-media.net

Grundbetreuung. Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung, Erziehung, Betreuung und Unterstützung für die Gesamtgruppe, die in Einfachbetreuung erbracht werden. Dazu gehören insbesondere • Stundenweise insbesondere: - Betreuung in unterschiedlicher Betreuungsintensität einschließlich notwendiger Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr • Sicherstellung der Versorgung • Notwendige Unterstützungsleistungen in Form einer Rufbereitschaft • Gewährleistung des Kinderschutzes und einer altersgemäßen Aufsichtspflicht • - Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: - Unterstützung Alltagsbewältigung individuell und in der Gruppe, insbesondere bei der allgemeinen Lebens- und Haushaltsführung in der Wohngemeinschaft und dem Aufbau einer angemessenen Tagesstruktur bei der Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs - Sicherstellung der Versorgung - Unterstützung und Anleitung der jungen Menschen - bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie bei der Selbstversorgung - Hilfen in bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation, mit Alleinsein und Einsamkeit, Anleitung zur Selbstständigkeit und im sozialen Lernen im Zusammenleben der Wohngemeinschaft - Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung, Wohnen, VersorgungEinkaufen, Freizeitgestaltung Versorgung - Unterstützung in bei der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Sinne von Gleichberechtigung und unter Berücksichtigung von Genderaspekten - bei der allgemeinen Freizeitgestaltung in der Wohngemeinschaft - bei Festen und Feiern im Jahresablauf in der Wohngemeinschaft - soziales Lernen im Zusammenleben der Wohngemeinschaft - Beachtung der Kinderrechte und der Partizipation im pädagogischen Alltag, Beteiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen - Text - pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung: Förderung im alltäglichen Zusammenleben der Wohngemeinschaft, insbesondere - Bearbeitung der im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Erziehungs- und Hilfebedarfe im Verselbstständigungsprozess - in die Situation der Wohngemeinschaft rückgebundene Bearbeitung der Erziehungs- und Hilfebedarfe - erzieherische Auseinandersetzung mit Jugendlichen, den Jugendlichen im Zusammenleben der Wohngemeinschaft - Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen - Hilfe und Unterstützung bei der Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie - Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld, Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen und anderen Leistungen - Hilfe und Unterstützung bei der Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie - allgemeine Unterstützung bei Aufgaben im Umgang und bei der Kontaktaufnahme mit BehördenRahmen eines Schulbesuchs, Institutionen, Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen einer Berufsvorbereitungsvorbereitungsmaßnahme oder einer Ausbildung - Hilfestellung zur Berufsfindung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei der Bewerbung - Unterstützung und gegebenenfalls Begleitung bei der Wohnungssuche und -vermittlung vor Beendigung der Hilfe - Unterstützung in Gesundheits-/Hygienefragen und gegebenenfalls Arztbesuche - Beratung bezüglich Freundschaft / Beziehung / Partnerschaft, Sexualität und Fragen der Verhütung - allgemeine Förderung im sportlichen, musischen und praktisch- handwerklichen Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten) - Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung - Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer Fertigkeiten und Verhaltensweisen - Erzieherische Auseinandersetzung mit Kindern und Jugendlichen - Schaffung von Lern- und Übungsfeldern zur Partizipation und Vermittlung der Kinderrechte - Vermittlung externer Hilfen - Text Die Leistungsinhalte und der Leistungsumfang können entsprechend der individu- ellen Lebenslage, der Persönlichkeitsentwicklung und der eigenverantwortlichen Lebensführung im Verlauf der Hilfe variieren.Text

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 78f SGB Viii

Grundbetreuung. Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung, Erziehung, Betreuung und Unterstützung. Dazu gehören insbesondere • Stundenweise Betreuung in unterschiedlicher Betreuungsintensität durch vorrangig eine Bezugsperson an 365 Tagen im Jahr • Jahr, einschließlich der Sicherstellung der Versorgung Betreuung bei Urlaub und Ausfall der Bezugsperson. • Gewährleistung der Aufsichtspflicht • Notwendige Unterstützungsleistungen Betreuungsleistungen in Form einer Rufbereitschaft der Nacht Gewährleistung Gestaltung des Kinderschutzes Wohnumfeldes und einer altersgemäßen Aufsichtspflicht der Atmosphäre Unterstützung bei der hauswirtschaftliche Leistungen im familialen Kontext (z.B. Speiseversorgung, Kleidungspflege, Wäscheversorgung) • Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: - Versorgung, Erziehung und Unterstützung der jungen Menschen - Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse - Strukturierung des Tages-, Wochen- und Jahresablaufs im Zusammenleben des familialen Systems - Allgemeine Freizeitgestaltung - Feste und Feiern im Jahresablauf - Beachtung der Kinderrechte und der Partizipation in der Erziehungsstelle/Familienwohngruppe - Text • pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im alltäglichen Zusammenleben: - Bearbeitung der Erziehungs- und Hilfebedarfe - allgemeine Förderung im sportlichen, musischen und praktisch-handwerklichen Bereich (z.B. im Rahmen von Familienaktivitäten) - Beaufsichtigung und Unterstützung bei der allgemeinen Lebens- Erledigung beivon Hausaufgaben - Schaffung von Lern- und Haushaltsführung Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und dem Aufbau einer angemessenen Tagesstruktur - Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie bei der Selbstversorgung - Hilfen in der Bewältigung der neuen Lebenssituation, mit Alleinsein und Einsamkeit, Anleitung zur Selbstständigkeit eigenverantwortlichen Lebensführung - Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung, Wohnenz.B. beim Einkaufen - Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege, VersorgungVorsorge, Freizeitgestaltung ggf. Arztbesuche) - Unterstützung in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Sinne von Gleichberechtigung familiären Rahmen und unter Berücksichtigung von Genderaspekten - Beachtung der Kinderrechte und der Partizipation im pädagogischen Alltag, Beteiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen äußeren Bezugsrahmen - Text • pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung: - Bearbeitung der im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Erziehungs- und Hilfebedarfe im Verselbstständigungsprozess - erzieherische Erzieherische Auseinandersetzung mit Jugendlichen, Kindern und Jugendlichen - Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen - Hilfe Vermittlung von Werten, Schaffung von Lern- und Unterstützung bei Übungsfeldern zur Partizipation und Vermittlung der Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie Kinderrechte - Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld, Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen und anderen Leistungen - Hilfe im Umgang und bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen, Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen - Hilfestellung zur Berufsfindung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei der Bewerbung - Unterstützung und gegebenenfalls Begleitung bei der Wohnungssuche und -vermittlung vor Beendigung der Hilfe - Unterstützung in Gesundheits-/Hygienefragen und gegebenenfalls Arztbesuche - Beratung bezüglich Freundschaft / Beziehung / Partnerschaft, Sexualität und Fragen der Verhütung - Vermittlung externer Hilfen - Text Die Leistungsinhalte und der Leistungsumfang können entsprechend der individu- ellen Lebenslage, der Persönlichkeitsentwicklung und der eigenverantwortlichen Lebensführung im Verlauf der Hilfe variieren.Text

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 78f SGB Viii

Grundbetreuung. Dazu gehören insbesondere • insbesondere: Stundenweise Betreuung in unterschiedlicher Betreuungsintensität an 365 Tagen im Jahr Sicherstellung der Versorgung Notwendige Unterstützungsleistungen in Form einer Rufbereitschaft Gewährleistung des Kinderschutzes und einer altersgemäßen Aufsichtspflicht Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: - Unterstützung bei der allgemeinen Lebens- und Haushaltsführung und dem Aufbau Auf- bau einer angemessenen Tagesstruktur - Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie bei der Selbstversorgung - Hilfen in der Bewältigung der neuen Lebenssituation, mit Alleinsein und EinsamkeitEinsam- keit, Anleitung zur Selbstständigkeit - Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung, Wohnen, Versorgung, Freizeitgestaltung - Unterstützung in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Sinne von Gleichberechtigung und unter Berücksichtigung von Genderaspekten - Beachtung der Kinderrechte und der Partizipation im pädagogischen Alltag, Beteiligung Be- teiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen - Text • pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung: - Bearbeitung der im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Erziehungs- und Hilfebedarfe Hil- febedarfe im Verselbstständigungsprozess Verselbständigungsprozess - erzieherische Auseinandersetzung mit Jugendlichen, Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen - Hilfe und Unterstützung bei der Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie - Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld, Unterstützung Unter- stützung bei der Beantragung von Hilfen und anderen Leistungen - Hilfe im Umgang und bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen, VermieternVer- mietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen - Hilfestellung zur Berufsfindung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Unterstützung Unterstüt- zung bei der Bewerbung - Unterstützung und gegebenenfalls Begleitung bei der Wohnungssuche und -vermittlung -ver- mittlung vor Beendigung der Hilfe - Unterstützung in Gesundheits-/Hygienefragen und gegebenenfalls Arztbesuche - Beratung bezüglich Freundschaft / Beziehung / Partnerschaft, Sexualität und Fragen Fra- gen der Verhütung - Vermittlung externer Hilfen - Text Die Leistungsinhalte und der Leistungsumfang können entsprechend der individu- ellen Lebenslageindividuellen Le- benslage, der Persönlichkeitsentwicklung und der eigenverantwortlichen Lebensführung im Verlauf der Hilfe variieren.

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Samples: coccius.de

Grundbetreuung. Die Grundbetreuung umfasst die geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Versorgung, Erziehung, Betreuung und Unterstützung für die Gesamtgruppe, die in Einfachbetreuung erbracht werden. Dazu gehören insbesondere insbesondere: Stundenweise Betreuung in unterschiedlicher Betreuungsintensität an 365 Tagen im Jahr • Sicherstellung Gewährleistung der Versorgung Aufsichtspflicht und des Kinderschutzes • Notwendige Unterstützungsleistungen Betreuungsleistungen in der Nacht in Form von einer gruppenbezogenen / gruppenübergreifenden (Nichtzutreffendes streichen) Nachtbereitschaft, • notwendige Bereitschaftszeiten vormittags an Schultagen in Form einer Rufbereitschaft (bei Ausschöpfung des Personalkorridors bei den Wohngruppen mit 8 und 9 Plätzen, außer Wohngruppen für Jugendliche in Berufsausbildung) Gewährleistung Gestaltung des Kinderschutzes Wohnumfeldes und einer altersgemäßen Aufsichtspflicht der Gruppenatmosphäre Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: - Versorgung, Erziehung und Unterstützung bei der allgemeinen Lebens- jungen Menschen - Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse - Strukturierung des Tages-, Wochen- und Haushaltsführung und dem Aufbau einer angemessenen Tagesstruktur - Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie bei der Selbstversorgung - Hilfen Jahresablaufs (z.B. gemeinsamer Zeitrahmen, Mahlzeiten, Aktivitäten in der Bewältigung Gesamtgruppe) - Allgemeine Freizeitgestaltung mit der neuen Lebenssituation, mit Alleinsein Gesamtgruppe - Feste und Einsamkeit, Anleitung zur Selbstständigkeit - Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung, Wohnen, Versorgung, Freizeitgestaltung - Unterstützung Feiern im Jahresablauf in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Sinne von Gleichberechtigung und unter Berücksichtigung von Genderaspekten Gesamtgruppe - Beachtung der Kinderrechte und der Partizipation im pädagogischen Alltag, Beteiligung in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen Gruppenalltag - Text • pädagogische Grundleistungen und allgemeine FörderungFörderung im alltäglichen Zusammenleben der Gesamtgruppe: - in die Situation der Gesamtgruppe rückgebundene Bearbeitung der im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Erziehungs- und Hilfebedarfe - allgemeine Förderung im Verselbstständigungsprozess sportlichen, musischen und praktisch- handwerklichen Bereich (z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten) - erzieherische Beaufsichtigung und Unterstützung bei der Erledigung bei Hausaufgaben - Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung - Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung, z.B. beim Einkaufen - Gesundheits- und Hygieneerziehung (z.B. Körperpflege, Vorsorge, ggfs. Arztbesuche) - Herstellung von Erfahrungsfeldern zum Einüben sozialer Wahrnehmung, sozialer Fertigkeiten und Verhaltensweisen - Erzieherische Auseinandersetzung mit Jugendlichen, Kindern und Jugendlichen - Aufgreifen von Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen - Hilfe Schaffung von Lern- und Unterstützung bei Übungsfeldern zur Partizipation und Vermittlung der Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie Kinderrechte - Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld, Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen und anderen Leistungen - Hilfe im Umgang und bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen, Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen - Hilfestellung zur Berufsfindung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei der Bewerbung - Unterstützung und gegebenenfalls Begleitung bei der Wohnungssuche und -vermittlung vor Beendigung der Hilfe - Unterstützung in Gesundheits-/Hygienefragen und gegebenenfalls Arztbesuche - Beratung bezüglich Freundschaft / Beziehung / Partnerschaft, Sexualität und Fragen der Verhütung - Vermittlung externer Hilfen - Text Die Leistungsinhalte und der Leistungsumfang können entsprechend der individu- ellen Lebenslage, der Persönlichkeitsentwicklung und der eigenverantwortlichen Lebensführung im Verlauf der Hilfe variieren.Text

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 78f SGB Viii

Grundbetreuung. Dazu gehören insbesondere • Stundenweise Betreuung insbesondere: Regelmäßige aufsuchende stundenweise Unterstützung der Schwangeren und der Mütter/Väter in unterschiedlicher Betreuungsintensität an 365 Tagen im Jahr • Sicherstellung einschließlich einer 24-Stunden-Erreichbarkeit durch eine Rufbereitschaft Bearbeitung der Versorgung • Notwendige Unterstützungsleistungen in Form einer Rufbereitschaft • Gewährleistung des Kinderschutzes im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Unterstützungs- und einer altersgemäßen Aufsichtspflicht • Hilfebedarfe generelle Unterstützung der Schwangeren und der Mütter/Väter bei der Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung: - Unterstützung bei Alltagsgestaltung, der allgemeinen Lebens- und Haushaltsführung und dem Aufbau einer angemessenen Tagesstruktur - Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie bei der Selbstversorgung - Hilfen in der Bewältigung der neuen Lebenssituation, mit Alleinsein und Einsamkeit, Anleitung zur Selbstständigkeit - Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung, Wohnen, Versorgung, Freizeitgestaltung - Unterstützung in der Entwicklung eines positiven Selbstbildes Freizeitgestal­tung im Sinne von Gleichberechtigung Zusammenleben mit dem Kind bei der Versorgung und unter Berücksichtigung von Genderaspekten - Beachtung Pflege des Kindes, in Gesundheits-/Hygienefragen und gegebenenfalls bei Arztbesuchen bei der Kinderrechte Bewältigung der neuen Lebenssituation im sozialen Umfeld und der Partizipation Nachbarschaft im pädagogischen Alltag, Beteiligung Sozialraum in allen Angelegenheiten, die den jungen Menschen betreffen - Text • pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung: - Bearbeitung der Belangen im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Erziehungs- Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Hilfebedarfe im Verselbstständigungsprozess - erzieherische Auseinandersetzung der Geburt und der altersentsprechenden Förderung des Kindes bei der Berufsfindung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei der Bewerbung beim Schulbesuch, der Berufsvorbereitung, der Ausbildung oder der Berufstä­tigkeit bei der Kontaktaufnahme mit JugendlichenBehörden, Aufgreifen von ImpulsenInstitutionen, StimmungenVermietern, Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen - Hilfe und Unterstützung Nachbar­schaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen bei der Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie - Hilfe und dem sozialen Umfeld bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld, Unterstützung Unterstüt­zung bei der Beantragung von Hilfen und anderen Leistungen - Hilfe im Umgang und bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, Institutionen, Vermietern, Nachbarschaft, Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen - Hilfestellung zur Berufsfindung, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei der Bewerbung - Unterstützung und gegebenenfalls Begleitung bei der Wohnungssuche und -vermittlung vor Beendigung der Hilfe - Unterstützung in Gesundheits-/Hygienefragen durch die Gestaltung von Erfahrungsfeldern, die es der Mutter/dem Vater ermöglichen, die Versorgung, Pflege und gegebenenfalls Arztbesuche - Beratung altersentsprechende Förderung des Kindes eigenverantwortlich wahrzunehmen bzw. weiter auszubauen und den Schutz ihrer Kinder selbst zu gewährleisten. Gewährleistung des Kinderschutzes und Sicherstellung einer alters- und entwicklungsgemäßen Aufsichtspflicht bei minderjährigen Schwangeren, Müttern und Vätern bei der Entwicklung eines positiven Selbstbildes im Umgang mit Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen bezüglich Freundschaft / Beziehung / Partnerschaft, Sexualität und Fragen der Verhütung - Vermittlung externer Hilfen - Text Die Leistungsinhalte und der Leistungsumfang können entsprechend der individu- ellen individu­ellen Lebenslage, der Persönlichkeitsentwicklung und der eigenverantwortlichen Lebensführung Lebensfüh­rung der Schwangeren, Mütter oder Väter im Verlauf der Hilfe variieren.

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Samples: paritaet-bw.de