Regelleistungen Musterklauseln

Regelleistungen. 1. Kostenlose Regelleistungen für alle Grundstücke und Gebäude 2. Regelleistungen für Grundstücke und Gebäude, des veräußerlichen Vermögens, die über pauschale Gebühren vergütet werden 3. Regelleistungen für Grundstücke und Gebäude des veräußerlichen Vermögens, die nach Zeitaufwand berechnet werden
Regelleistungen. Das Leistungsangebot umfasst 1.Grundbetreuung (§ 6 Abs. 2a RV) 2.Ergänzende gruppen- und personenbezogene Leistungen (§ 6 Abs. 2e RV) in Form folgender gruppenbezogener Leistungen für Mütter/Väter: Text für Kinder: Text in Form folgender personenbezogener Leistungen für Mütter/Väter: Text für Kinder: Text 3.Zusammenarbeit /Kontakte (§ 6 Abs. 2b RV) 4.Hilfe-/Erziehungsplanung/Fachdienst (§ 6 Abs. 2c RV) 5.Leistungen zur Sicherung der Kinderrechte, der Partizipation und des Kinder­schutzes (§ 6 Abs. 2c RV) 6.Regieleistungen (§ 6 Abs. 2d RV).
Regelleistungen. Beschulung und Unterricht Zusammenarbeit /Kontakte (§ 6 Abs. 2b RV) mit der Herkunftsfamilie mit den anderen Bereichen der Einrichtung mit Regelschulen Hilfe-/Erziehungsplanung Regieleistungen 1. Leistungen der Leitungsfunktionen: Wahrnehmung der Leitungsfunktion durch die Gesamtleitung 2. Leistungen der Verwaltung: Allgemeine Verwaltung, Personal- und Schülerverwaltung, Leistungsverwaltung und Rechnungswesen, EDV-Administration 3. Leistungen der Hauswirtschaft: Bewirtschaftung der Schulräume, Hausreinigung, Haustechnische Leistungen 4. Unterstützende Leistungen des Fachdienstes: Mitwirkung bei Abklärung des Hilfebedarfs, Anleitung, Beratung der Mitarbeiter/- innen (umfasst auch Supervision)
Regelleistungen. Regelleistungen sind folgende stationäre und teilstationäre Leistungen: • medizinische und ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern, • Heilbehandlungen, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließen, • Ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens, soweit sie unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der MediClin-Einrichtung im Einzelfall nach Art und Schwere der Erkrankung des Patienten für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung notwendig sind, Unterkunft und Verpflegung nach dem jeweiligen Aufnahmestatus sowie ggf. mit dem zuständigen Kostenträger vereinbarte sonstige Leistungen.
Regelleistungen. Die Regelleistungen umfassen alle geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Betreuung, Erziehung, Versorgung (einschließlich des notwendigen Unterhalts), Un- terstützung und Hilfe, die für den jungen Menschen im vereinbarten Leistungsangebot erbracht werden.
Regelleistungen. Es werden alle Leistungen erbracht, die im Bereich des Meldewesens gemäß den kirchlichen Gesetzen Pflichtaufgaben der Verwaltungsämter sind. Die Finanzie- rung erfolgt durch weitergeleitete Kirchensteuern. Kostenbeiträge werden inso- fern nicht erhoben. Die Regelleistungen werden in § 2 der Meldewesenordnung spezifiziert.
Regelleistungen. Regelleistungen umfassen alle geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich der Betreuung, Erziehung, Versorgung (einschließlich des notwendigen Unterhalts), Unter- stützung und Hilfe, die für alle jungen Menschen und deren Familien in den vereinbar- ten Leistungsangeboten erbracht werden. a) Grundbetreuung: Leistungen der Betreuung, Erziehung und Versorgung, ein- schließlich der dazu notwendigen Leistungen zur Vor- und Nachbereitung und zur Sicherstellung der Bereitschaftsdienste b) Zusammenarbeit und Kontakte: Leistungen der allgemeinen Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten und dem sozialen Umfeld, mit dem Jugendamt, der Schule und anderen Partnern im Hilfesystem c) Hilfe- und Erziehungsplanung: Leistungen der Hilfeplanung, der Eingangs-, Ver- laufs- und Abschlussdiagnostik, die nicht vom Jugendamt oder anderen Leistungs- verpflichteten erbracht werden, sowie Leistungen der Erziehungsplanung und des Kinderschutzes d) Regieleistungen: Leistungen der Leitung, Verwaltung, Hauswirtschaft, Technik und Personalentwicklung, z.B. Mitarbeiterberatung, Fortbildung, Supervision e) ergänzende gruppen- und personenbezogene Leistungen: gruppen- und perso- nenbezogene Leistungen der pädagogischen und therapeutischen Arbeit (ausge- nommen Leistungen nach SGB V), die aufgrund des fachlichen Ansatzes und der konzeptionellen Ausrichtung im Leistungsangebot erbracht werden und nicht Leis- tungen der Grundbetreuung sind. Diese Leistungen müssen allen jungen Menschen im Leistungsangebot zur Verfü- gung stehen und von ihnen in vergleichbarem Umfang benötigt werden. Dazu gehören • gruppenbezogene Leistungen, z.B. für pädagogische Angebote, Aktivitäten, Feri- enmaßnahmen und Kleingruppenarbeit • personenbezogene Leistungen nach dem „Verzeichnis Individueller Zusatzleis- tungen“ (Anlage 3 Nr. 2 RV), insbesondere Leistungen der qualifizierten Eltern- und Familienarbeit f) Leistungsangebot Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum am Heim: Leistungsangebote der Beschulung in einem Sonderpädagogischen Bil- dungs- und Beratungszentrum am Heim g) Leistungsangebot Berufsausbildung am Heim: Leistungsangebote der Ausbil- dung und Beschäftigung im Sinne des § 13 Abs. 2 SGB VIII in einem entsprechen- dem Leistungsangebot Inhalt, Umfang und Qualität dieser Leistungen werden unter Beachtung der Anlagen zu diesem Rahmenvertrag angebotsbezogen vereinbart.
Regelleistungen. Die Regelleistungen der Tagegruppen beinhalten: 1. Leistungen der Grundbetreuung (§ 6 Abs 2 Buchst. a RV), einschließlich sozialem Lernen und der Begleitung der schulischen Förderung des jungen Menschen 2. Leistungen der allgemeinen Zusammenarbeit/Kontakte mit den Eltern, zu Dritten, Schule und sozialem Umfeld (§ 6 Abs 2 Buchstabe b RV), die im Rahmen der Öff- nungs- und Betreuungszeiten der Grundbetreuung erbracht werden. 3. Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung (§ 6 Abs 2 Buchst. c RV) 4. Regieleistungen (§ 6 Abs 2 Buchst. d RV) 5. ergänzende gruppen- und personenbezogene Leistungen (§ 6 Abs. 2 Buchst. e RV) • für verlängerte Öffnungszeiten, personenbezogene Leistungen, • Sonstige personenbezogene Leistungen nach dem Verzeichnis Individueller Zusatzleistungen Anlage 3 Ziffer 2.1 und 2.3 RV
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