Grundlegendes Musterklauseln

Grundlegendes. Die Kosten für die Erstellung, die Verhandlung und die Verwaltung des vorliegenden GAV, inbegriffen die Betriebskosten für die konstitutionnellen Organe, die von den unterzeichneten Parteien einberufen werden, namentlich die Verhandlungskommission, der Schlichtungsrat, die paritätischen Sitzungen, werden von den Vertragsparteien getragen.
Grundlegendes. 1.1 Wir sind ein im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und der privaten Arbeitnehmervermittlung tätiges Unternehmen und im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG. Ver- tragsgegenstand ist die Überlassung unserer Arbeitnehmer an den Entleiher zur Durchführung von kaufmännischen, ingenieurtechnischen und handwerklichen Arbeiten sowie die Vermittlung von Per- sonen in ein Arbeitsverhältnis oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis.
Grundlegendes. 1.1 Weitere Grundlagen jedes Auftragsverhältnisses sind die auf xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxxxxxx im Bereich Mediadaten veröffentlichten aktuellen Tarife und allenfalls ergänzende bzw. spezifische Unternehmensangaben zu bestimmten Werbeformen (z.B. Veranstaltungen, Sonderprojekte etc.), soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt.
Grundlegendes. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Xxxx/Kunden/sVeranstalter, nachfolgend Xxxx genannt, und der Xxxxxx Xxxxx. Der Einfachheithalber wird in diesen AGB, in Bezug auf jegliche Leistungen, immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschlieslich die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen der Xxxxxx Xxxxx. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn diese vor Vertrags- unterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Grundlegendes. Die Xxxxxxxx-Xxxxxx-Schule in Pinneberg erlaubt die Nutzung privater Tablets im Unterricht ab Jahrgangsstufe neun. Damit ein verantwortungsvoller und konfliktfreier Umgang mit dem Gerät gewährleistet ist, muss sich Ihr Kind an die in diesem Nutzungsvertrag beschriebenen Regeln halten.
Grundlegendes. Das vorliegende „MPS“-Urteil des II. Senats wird Geschichte machen als eine Entscheidung, die für die Reichweite des Aktionärs- und Gläubigerschutzes im faktischen Aktienkon- zern neue Rechtsklarheit bringt, sie aber sogleich gegen die Rechtsunsicherheit eintauscht, welche Anforderungen an die fortwährenden Überwachungspflichten zu gelten haben. Die Schutzfrage bei hinauffließenden („upstream“-)Darlehen
Grundlegendes. Der Mitarbeitende ist verpflichtet, auch im mobilen Arbeiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Grundlegendes. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Xxxx / Kunden, nachfolgend Xxxx genannt, und der Riffelalp Resort AG als Betreiberin, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer vom Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Grundlegendes. Die Zuwendung ist wirtschaftlich, sparsam und zweckgebunden zu verwenden.
Grundlegendes. Den Vorstandsmitgliedern gebührt eine variable Vergütung. Diese ist von der wirtschaftlichen Entwicklung der FACC AG und von der Erreichung individuell vereinbarter Ziele abhängig. Die Leistungskriterien sind mit der nachhaltigen Wachstumsstrategie des Unternehmens abzustimmen, stellen eine leistungsabhängige Vergütung sicher und fördern eine verantwortungsvolle Managementkultur. Durch die Auszahlung im Folgejahr und anhand geprüfter und ausgewiesener Kriterien ist die Fairness sichergestellt. Die Performance-Kriterien gewährleisten ein Gleichgewicht von Finanz-, Effizienz- und Nachhaltigkeitsindikatoren und bilden somit die nachhaltige Wachstumsstrategie des Unternehmens ab. Für die variable Vergütung sind die nachstehend näher ausgeführten Performance-Kriterien festgelegt. Neben quantitativen Kriterien bestehen auch qualitative Kriterien, wie etwa im Bereich Produktinnovation und Marktentwicklung oder der strategischen Unternehmensentwicklung. Die variable Vergütung ist mit 100 % des jeweiligen Bruttogrundgehalts begrenzt.