Grundlegendes Musterklauseln

Grundlegendes. Die Kosten für die Erstellung, die Verhandlung und die Verwaltung des vorliegenden GAV, inbegriffen die Betriebskosten für die konstitutionnellen Organe, die von den unterzeichneten Parteien einberufen werden, namentlich die Verhandlungskommission, der Schlichtungsrat, die paritätischen Sitzungen, werden von den Vertragsparteien getragen.
Grundlegendes. 1.1 Weitere Grundlagen jedes Auftragsverhältnisses sind die auf xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxxxxxx im Bereich Mediadaten veröffentlichten aktuellen Tarife und allenfalls ergänzende bzw. spezifische Unternehmensangaben zu bestimmten Werbeformen (z.B. Veranstaltungen, Sonderprojekte etc.), soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt. 1.2 Mündliche Vereinbarungen und Auskünfte insbesondere von Mitarbeitern von UNIVERSIMED sind unverbindlich. Diese werden von UNIVERSIMED nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgten. 1.3 Unter „(Werbe-)Einschaltungen“ sind im Rahmen dieser AGB neben Inseraten bzw. Anzeigen und Kleinanzeigen im Zweifel insb. auch Fremdbeilagen, Sonderwerbeformen aller Art (z.B. Tip-on-Cards, Promotion), entgeltliche redaktionelle Beiträge, Sonderproduktionen, Sonderpublikationen und sämtliche Dienstleistungen und Online- Werbeformen gleich welchen Inhalts zu verstehen.
Grundlegendes. Die Gesellschaft kann einzelnen oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes einmalig oder wiederholt eine langfristige variable Vergütungskomponente gewähren, die als aktienbezogener Long Term Incentive Plan (LTIP) ausgestaltet ist. Ein LTIP stellt ein aktienbezogenes Vergütungsinstrument für ein Vorstandsmitglied dar, welches die mittel- und langfristige Wertschöpfung in der Gesellschaft fördert. Der LTIP versucht, die Interessen des Vorstandsmitglieds und der Aktionäre der Gesellschaft zu ver- binden, indem dem Vorstandsmitglied die Möglichkeit eingeräumt wird, leistungsabhängig, gemessen an der Erreichung bestimmter mittel- und längerfristiger Ziele, Aktien an der Gesellschaft zu erhalten. Dabei knüpft der LTIP insbesondere an nachhaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien an und bezieht auch nicht-finanzielle Kriterien mit ein. Weiters soll durch den LTIP das Eingehen unnötiger Risiken vermieden und der Fokus auf die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft gerichtet werden. Damit berücksichtigt der LTIP die einschlägigen Empfehlungen des ÖCGK (insbesondere die Regeln 27 und 28).
Grundlegendes. Der Mitarbeitende ist verpflichtet, auch im mobilen Arbeiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Grundlegendes. Die Xxxxxxxx-Xxxxxx-Schule in Pinneberg erlaubt die Nutzung privater Tablets im Unterricht ab Jahrgangsstufe neun. Damit ein verantwortungsvoller und konfliktfreier Umgang mit dem Gerät gewährleistet ist, muss sich Ihr Kind an die in diesem Nutzungsvertrag beschriebenen Regeln halten.
Grundlegendes. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der jeweiligen Buchung. Die Buchungsbestätigung weist bei Tarifen jeweils den monatlichen, bei Wertkarten jeweils den einmaligen Beitrag aus. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Sollte sich die Mehrwertsteuer verändern, ist Schrittfest berechtigt eine Preisanpassung in gleicher Höhe vorzunehmen. Das Mitglied verpflichtet sich, einer derartigen Preisanpassung zuzustimmen. Für die Unterbrechung einer Mitgliedschaft (Ruhezeit), für Mahnungen und/oder für Rücklastschriften wird eine Gebühr in Höhe von jeweils 5,-€ fällig.
Grundlegendes. Im Zusammenhang mit der gleitenden Arbeitszeit werden folgende Begriffe näher erläutert: 5.1. Soll-Arbeitszeit: s.2. fiktive Normalarbeitszeit
Grundlegendes. Den Vorstandsmitgliedern gebührt eine variable Vergütung. Diese ist von der wirtschaftlichen Entwicklung der FACC AG und von der Erreichung individuell vereinbarter Ziele abhängig. Die Leistungskriterien sind mit der nachhaltigen Wachstumsstrategie des Unternehmens abzustimmen, stellen eine leistungsabhängige Vergütung sicher und fördern eine verantwortungsvolle Managementkultur. Durch die Auszahlung im Folgejahr und anhand geprüfter und ausgewiesener Kriterien ist die Fairness sichergestellt. Die Performance-Kriterien gewährleisten ein Gleichgewicht von Finanz-, Effizienz- und Nachhaltigkeitsindikatoren und bilden somit die nachhaltige Wachstumsstrategie des Unternehmens ab. Für die variable Vergütung sind die nachstehend näher ausgeführten Performance-Kriterien festgelegt. Neben quantitativen Kriterien bestehen auch qualitative Kriterien, wie etwa im Bereich Produktinnovation und Marktentwicklung oder der strategischen Unternehmensentwicklung. Die variable Vergütung ist mit 100 % des jeweiligen Bruttogrundgehalts begrenzt.
Grundlegendes. Das vorliegende „MPS“-Urteil des II. Senats wird Geschichte machen als eine Entscheidung, die für die Reichweite des Aktionärs- und Gläubigerschutzes im faktischen Aktienkon- zern neue Rechtsklarheit bringt, sie aber sogleich gegen die Rechtsunsicherheit eintauscht, welche Anforderungen an die fortwährenden Überwachungspflichten zu gelten haben. Die Schutzfrage bei hinauffließenden („upstream“-)Darlehen
Grundlegendes. Die Zuwendung ist wirtschaftlich, sparsam und zweckgebunden zu verwenden.