Gutachtergebühren Musterklauseln

Gutachtergebühren. Die an den Versicherten geleistete Erstattung der Honorare (einschließlich aller etwaigen Steuern), die dieser tatsächlich an einen von ihm mit der Bewertung der Schäden an seinen versicherten Gütern beauftragten Sachverständigen gezahlt hat, wobei diese Entschädigung nicht die Beträge übersteigen darf, die sich aus der nachstehenden Tariftabelle ergeben. Die unten angegebenen Tranchen entsprechen dem vom Luxemburger Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC) veröffentlichten allgemeinen Baukostenindex und werden an dessen Entwicklung angepasst. Entschädigung ohne Gutachtergebühren Auf diese Entschädigung angewandte Tabelle in % bis zu 0.000€ 5,00 % von 5.067,01€ bis 00.000€ 253,35€ + 3,50 % auf den Teil, der 0.000€ übersteigt von 33.780,01€ bis 000.000€ 1.258,31€ + 2,00 % auf den Teil, der 00.000€ übersteigt von 168.899,01€ bis 000.000€ 3.960,69€ + 1,50 % auf den Teil, der 000.000€ übersteigt von 337.797,01€ bis 0.000.000€ 6.494,16€ + 0,75 % auf den Teil, der 000.000€ übersteigt über 0.000.000€ 11.561,10€ + 0,35 % auf den Teil, der 0.000.000€ übersteigt (höchstens: 00.000€)
Gutachtergebühren. (1) 1Die Gebühren errechnen sich durch Multiplikation der nachstehend angegebenen Be- wertungszahlen mit den jeweils gültigen Punktwerten. 2Die Punktwerte für Gutachten werden durch die Gesamtvertragspartner vereinbart. 3Centbeträge sind kaufmännisch zu runden.
Gutachtergebühren. Die Gesellschaft erstattet dem Versicherten die Honorare (einschließlich eventueller Steuern), die er tatsächlich an einen Gutachter zahlte, den er mit der Bewertung der Schäden an seinen bezeichneten Gütern beauftragte, wobei diese Entschädigung nicht die Beträge übersteigen darf, die sich aus der folgenden Tariftabelle ergeben: Die oben erwähnten Teilbeträge entsprechen dem allgemeinen Index 652,26 der Baukosten, wie vom STATEC veröffentlicht, und werden abhängig von seiner Entwicklung angewendet. bis 0.000 € 5 % von 0.000 € bis 00.000 € 324 € + 3,50% auf den Teil, der 0.000 € übersteigt von 00.000 € bis 000.000 € 0.000 € + 2,00% auf den Teil, der 00.000 € übersteigt von 000.000 € bis 000.000 € 0.000 € + 1,50% auf den Teil, der 000.000 € übersteigt von 000.000 € bis 0.000.000 € 0.000 € + 0,75% auf den Teil, der 000.000 € übersteigt über 0.000.000 € 00.000 € + 0,35% auf den Teil, der 0.000.000 € übersteigt Maximum: 00.000 €
Gutachtergebühren. 1. 1Die Gebühren für Gutachter und Obergutachter für implantologische Leistungen ein- schließlich der prothetischen Versorgung betragen • bei Gutachten ohne Untersuchung des Patienten: 103,61 EUR • bei Gutachten mit Untersuchung des Patienten: 130,53 EUR • bei Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten: 220,69 EUR • bei Obergutachten mit Untersuchung des Patienten: 247,60 EUR 2Diese Beträge sind bei allen Gutachten und Obergutachten anzusetzen, die vom 01.07.- 31.12.2018 erstellt werden. 3Die Gebühren für Gutachter und Obergutachter für implantologische Leistungen ein- schließlich der prothetischen Versorgung betragen für Gutachten bzw. Obergutachten, die ab dem 01.01.2019 erstellt werden bis zu einer Neuvereinbarung • bei Gutachten ohne Untersuchung des Patienten 100,95 EUR • bei Gutachten mit Untersuchung des Patienten 127,18 EUR • bei Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten 215,03 EUR • bei Obergutachten mit Untersuchung des Patienten 241,25 EUR 4Daneben können die für die Begutachtung erforderlichen diagnostischen Leistungen (z. B. Röntgenaufnahmen) abgerechnet werden.
Gutachtergebühren. 1. 1Die Gebühren für Gutachter und Obergutachter für implantologische Leistungen ein- schließlich der prothetischen Versorgung betragen • bei Gutachten ohne Untersuchung des Patienten: 98,30 EUR • bei Gutachten mit Untersuchung des Patienten: 123,84 EUR • bei Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten: 209,38 EUR • bei Obergutachten mit Untersuchung des Patienten: 234,91 EUR 2Daneben können die für die Begutachtung erforderlichen diagnostischen Leistungen (z. B. Röntgenaufnahmen) abgerechnet werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.