Günstigerprüfung Musterklauseln

Günstigerprüfung. Bis zum Rentenbeginn kann Folgendes gesche- hen: Die dann gültigen Rechnungsgrundlagen können für Sie günstiger sein als die bei Ver- tragsabschluss garantierten Rechnungsgrundla- gen. Daher berechnen wir bei Rentenbeginn Ihre Rente zum Vergleich zweimal: einmal nach dem oben beschriebenen Berechnungsverfahren und einmal mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Rentenbeginn für Neuabschlüsse gültig sind. Da- bei wenden wir diese Rechnungsgrundlagen auf das gesamte Vertragsguthaben an. Wir bezahlen die Rente, die höher ist. Mindestens legen wir aber den im Versicherungsschein genannten Ren- tenfaktor für das gesamte Vertragsguthaben zu- grunde. Die bei Rentenbeginn berechnete Rente ist für die Zukunft garantiert, sie kann also nicht mehr sin- ken. Die Rente kann sich um nicht garantierte Überschussanteile erhöhen. Lesen Sie dazu Kapi- tel F. Wenn Sie den Rentenbeginn vorziehen oder hin- ausschieben, berechnen wir die Rente nach dem oben beschriebenen Verfahren nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen mit den je- weils zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen neu. Auch bei einem hinausgeschobenen Ren- tenbeginn zahlen wir Ihnen mindestens die im Versicherungsschein zum vereinbarten Renten- beginn ausgewiesene garantierte Rente. Alternativ zur lebenslangen Rente kann verlangt werden, dass wir das Vertragsguthaben als ein- maligen Betrag auszahlen. Dies nennen wir optio- nale Kapitalleistung. Diese Möglichkeit bieten wir ab der Flexibilitätsphase (d. h. frühestens nach- dem die Versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat). Der Wunsch nach Auszahlung muss spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Auszah- lungstermin in Textform bei uns eingehen. Wir zahlen das Vertragsguthaben aus, mindestens die im Versicherungsschein für diesen Zeitpunkt ge- nannte garantierte Kapitalleistung. Dazu kann eine Beteiligung an den Bewertungsreserven kommen. Lesen Sie dazu Kapitel F. Informationen zu den Stichtagen (Wirksamkeitstermin und Be- wertungsstichtag) finden Sie in der Übersicht in Kapitel J. Eine Übertragung der Fondsanteile auf ein In- vestmentdepot (Naturalleistung) ist nicht möglich.
Günstigerprüfung. Bis zum Beginn einer teilweisen oder vollständi- gen Verrentung kann Folgendes geschehen: Die dann gültigen Rechnungsgrundlagen können für Sie günstiger sein als die bei Vertragsabschluss garantierten Rechnungsgrundlagen. Daher be- rechnen wir zum Verrentungstermin Ihre Rente zum Vergleich zweimal: einmal nach dem oben beschriebenen Berechnungsverfahren und einmal mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Renten- beginn für Neuabschlüsse gültig sind. Dabei be- rücksichtigen wir 75 Prozent des Rentenfaktors, der sich aus diesen Rechnungsgrundlagen ergibt, wenden diesen auf das gesamte zu verrentende Vertragsguthaben an und ermitteln daraus eine Rente. Diese Rente ist dann ab dem Rentenbeginn für die Zukunft garantiert, sie kann also nicht mehr sinken. Die Rente kann sich durch Wertzuwächse aus der fondsgebundenen Anlage Ihres verrenteten Ver- tragsguthabens und Überschussanteile erhöhen. Daher prüfen wir zu Beginn eines jeden Versiche- rungsjahres, ob der jeweilige Stand des verrente- ten Vertragsguthabens und die Annahme über die zukünftige Entwicklung die Bildung einer Gesam- trente zulassen, die höher ist als die garantierte Rente. Wir zahlen die Gesamtrente aus, mindes- tens jedoch immer die garantierte Rente. Alternativ zu einer lebenslangen Rente können Sie beantragen, dass wir das Vertragsguthaben vollständig auszahlen, frühestens aber zum voll- endeten 62. Lebensjahr der Versicherten Person. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin in Textform bei uns eingehen.
Günstigerprüfung. (§ 10a Abs. 2 EStG)
Günstigerprüfung. (2) Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir die aus dem je- weiligen Rentenkapital berechnete Gesamtrente lebenslang. Diese ist mindestens so hoch wie die garantierte Altersrente. Näheres zur Berechnung der Gesamtrente finden Sie in Absatz 4. Die garantierte Altersrente berechnen wir zu Rentenbeginn und prüfen dabei, welche der folgenden Regelungen für Sie günstiger ist: - Entweder wir berechnen die garantierte Altersrente auf Basis der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben (garantierter Rentenfak- tor). Diese berücksichtigt die zu Vertragsbeginn verwendeten Rechnungsgrundla- gen (§ 7 Absatz 2). - Oder wir berechnen die garantierte Altersrente auf Basis der zu Rentenbeginn maß- gebenden Rechnungsgrundlagen (aktueller Rentenfaktor). Näheres zur Berechnung der garantierten Altersrente finden Sie in Absatz 3. Die Rente zahlen wir jeweils zum Ersten eines Monats.

Related to Günstigerprüfung

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.